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   BFH, 08.08.1997 - III B 180/96   

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https://dejure.org/1997,7057
BFH, 08.08.1997 - III B 180/96 (https://dejure.org/1997,7057)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1997 - III B 180/96 (https://dejure.org/1997,7057)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1997 - III B 180/96 (https://dejure.org/1997,7057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 960
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.11.1984 - VI R 40/83

    Von Eltern aufgewendete Kosten des Prozesses eines Kindes zur Erlangung eines

    Auszug aus BFH, 08.08.1997 - III B 180/96
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfrage wäre insbesondere mit Rücksicht darauf erforderlich gewesen, daß nach der Rechtsprechung des BFH die Regelung über die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes in § 33 a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegenüber der Bestimmung über die Unterhaltskosten in § 33 a Abs. 1 EStG die speziellere Regelung darstellt, aus der der Wille des Gesetzgebers zur Pauschalierung und Typisierung der Berufsausbildungskosten ersichtlich ist (BFH-Urteil vom 9. November 1984 VI R 40/83, BFHE 142, 450, BStBl II 1985, 135; so auch der Beschluß des erkennenden Senats vom 17. April 1997 III B 216/96, BFHE 183, 139 [BFH 17.04.1997 - III B 216/96]).
  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann

    Auszug aus BFH, 08.08.1997 - III B 180/96
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der von den Klägern aufgeworfenen Rechtsfrage wäre insbesondere mit Rücksicht darauf erforderlich gewesen, daß nach der Rechtsprechung des BFH die Regelung über die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes in § 33 a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegenüber der Bestimmung über die Unterhaltskosten in § 33 a Abs. 1 EStG die speziellere Regelung darstellt, aus der der Wille des Gesetzgebers zur Pauschalierung und Typisierung der Berufsausbildungskosten ersichtlich ist (BFH-Urteil vom 9. November 1984 VI R 40/83, BFHE 142, 450, BStBl II 1985, 135; so auch der Beschluß des erkennenden Senats vom 17. April 1997 III B 216/96, BFHE 183, 139 [BFH 17.04.1997 - III B 216/96]).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 08.08.1997 - III B 180/96
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u. a. auch eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung, im Schrifttum und ggf. in der veröffentlichten Verwaltungsmeinung vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676; vom 26. November 1992 V B 128/92, BFH/NV 1994, 132).
  • BFH, 26.11.1992 - V B 128/92

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 08.08.1997 - III B 180/96
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u. a. auch eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung, im Schrifttum und ggf. in der veröffentlichten Verwaltungsmeinung vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676; vom 26. November 1992 V B 128/92, BFH/NV 1994, 132).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 08.08.1997 - III B 180/96
    Grundsätzliche Bedeutung ist einer Rechtssache beizumessen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebende Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und/oder Handhabung des Rechts berührt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.12.1993 - XI B 40/93
    Auszug aus BFH, 08.08.1997 - III B 180/96
    Ihren Ausführungen kann nicht entnommen werden, daß, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die von ihnen aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (vgl. dazu BFH- Beschluß vom 14. Dezember 1993 XI B 40/93, BFH/NV 1994, 569; Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, Rz. 152 und 153) und worin die Bedeutung einer Entscheidung zu dieser Rechtsfrage durch den BFH für die Fortentwicklung des Rechts im Hinblick auf die Rechtsprechung -- insbesondere des BFH -- oder auf gewichtige Auffassungen im Schrifttum zu sehen ist.
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