Rechtsprechung
   BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5172
BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98 (https://dejure.org/1999,5172)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1999 - VII B 243/98 (https://dejure.org/1999,5172)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1999 - VII B 243/98 (https://dejure.org/1999,5172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftung für Umsatzsteuer - Wiedereinsetzung in der vorigen Stand - Versäumung der Einspruchsfrist - Eidesstattliche Versicherung - Glaubhaftmachung - Verschulden bei der Fristversäumung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 u. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Wiedereinsetzung trotz wirksam zugestellten Bescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 357
  • BFH/NV 1999, 1059
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98
    Ferner macht die Beschwerde geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, da sie in einer entscheidenden Rechtsfrage von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Juni 1994 IV ZB 6/94 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 2898) abweiche.

    Was den BGH-Beschluß in NJW 1994, 2898 angeht, würde sich nämlich in dem angestrebten Revisionsverfahren die dort erörterte Frage nicht stellen, ob Unkenntnis hinsichtlich des Verbleibs eines durch den Türschlitz eingeworfenen Benachrichtigungszettels über eine Zustellung eine mangelhafte Organisation des Posteingangs indiziert.

  • BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97

    Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98
    Grundsätzliche Bedeutung habe die Rechtssache endlich deshalb, weil das Urteil des FG gegen den in dem Beschluß des BGH vom 9. Februar 1998 II ZB 15/97 (NJW 1998, 1870) aufgestellten Rechtssatz verstoße, daß es zur Glaubhaftmachung mittels Indizien genüge, daß die auf Hilfstatsachen gestützte Schlußfolgerung überwiegend wahrscheinlich erscheine, ohne daß alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen sein müßten.

    Abgesehen von den eben unter 2. eingangs erörterten Darlegungsmängeln, die auch dem Hinweis der Beschwerde auf den BGH-Beschluß in NJW 1998, 1870 anhaften, wird die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auch insoweit deshalb nicht dargetan, weil die dort erörterte Rechtsfrage, ob im Rahmen der Glaubhaftmachung der Schluß von den glaubhaft gemachten Hilfs- oder Indiztatsachen auf die (zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes der Glaubhaftmachung bedürftige) Haupttatsache voraussetzt, daß dieser Schluß zwingend ist, oder ob es ausreicht, daß er überwiegend wahrscheinlich ist, sich in dem angestrebten Revisionsverfahren ebenfalls nicht stellen würde.

  • BFH, 09.10.1991 - II R 27/91

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 243/98
    Schließlich rügt die Beschwerde, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 1991 II R 27/91 (BFH/NV 1992, 604) ab.
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Mit ihrem Vorbringen hat die Antragstellerin diese Themen in --zumal für die Zwecke eines PKH-Antrages-- zulässiger Weise zusammenfassend bezeichnet (zur Zulässigkeit einer zusammenfassenden Angabe des Beweisthemas vgl. auch BGH-Urteil vom 29. August 1990 3 StR 184/90, BGHSt 37, 162), wobei berücksichtigt werden muss, dass sich die Antragstellerin nicht im Einzelnen zu näheren Umständen des angeblich unterbliebenen Versuchs, den Haftungsbescheid dem in der Wohnung anwesenden Ehemann der Antragstellerin zu übergeben, bzw. des unterlassenen Einwurfs eines Benachrichtigungsscheins in den Hausbriefkasten aufgrund eigener Wahrnehmung äußern kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. März 1999 VII B 243/98, BFH/NV 1999, 1059).
  • BFH, 18.11.1999 - V B 73/99

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Feststellungsbescheid

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sich auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG in dem angestrebten Revisionsverfahren eine konkrete Rechtsfrage stellt, welche der höchstrichterlichen Klärung bedarf (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 VII B 243/98, BFH/NV 1999, 1059).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 13 AS 40/18
    Die sich auf den Nichtzugang berufende Partei muss in diesem Fall aber glaubhaft machen, dass ein ihr anzulastendes Missgeschick bei der fehlgeschlagenen Kenntnisnahme von dem Schriftstück u.a. etwa wegen seiner Sorgfalt bei der Durchsicht der Post und seiner Vertrautheit mit der Behandlung von zugestellten Schriftstücken auszuschließen ist (BFH, Beschluss vom 15. März 1999 - VII B 243/98).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.1999 - 6 WF 58/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    Die sich auf den Nichtzugang berufende Partei muss in diesem Fall aber glaubhaft machen, dass ein ihr anzulastendes Missgeschick bei der fehlgeschlagenen Kenntnisnahme von dem Schriftstück u.a. etwa wegen ihrer Sorgfalt bei der Durchsicht der Post und ihrer Vertrautheit mit der Behandlung von zugestellten Schriftstücken auszuschließen ist (BFH, Beschluss vom 15. März 1999 - VII B 243/98, juris-Dokument).
  • BSG, 09.07.2009 - B 9 SB 29/09 B
    7 Zwar könnte das Vorbringen des Klägers, die Terminsbenachrichtigung tatsächlich nicht erhalten zu haben, möglicherweise eine Beeinträchtigung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör begründen, wenn nach erfolgter Zustellung die Benachrichtigung abhanden gekommen ist und der Kläger deswegen keine Kenntnis vom Termin erlangen konnte (s dazu unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand BGH, Beschluss vom 6.12.2004 - AnwZ (B) 92/03 - juris, Bundesfinanzhof , Beschluss vom 15.3.1999 - VII B 243/98 - BFH/NV 1999, 1059 sowie vom 6.9.1990 - IV R 7/90 - BFH/NV 1991, 714).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht