Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.02.1999

Rechtsprechung
   BFH, 15.02.1999 - X B 21/98   

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https://dejure.org/1999,7122
BFH, 15.02.1999 - X B 21/98 (https://dejure.org/1999,7122)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1999 - X B 21/98 (https://dejure.org/1999,7122)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1999 - X B 21/98 (https://dejure.org/1999,7122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfrage - Treu und Glauben - Zeitpunkt - Zulässigkeit - Wochenendwohnung - Nutzung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2, 3
    Ferien- und Wochenendwohnungen; nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1077
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 15.02.1999 - X B 21/98
    Mit Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95 (BFHE ..., ...) hat der erkennende Senat in Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Wohnungen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen und daß die nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung --weil allein die Verhältnisse des jeweiligen Veranlagungszeitraumes maßgebend sind-- nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung berechtigt.

    Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor, weil das FG-Urteil mit der Auffassung des BFH im Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95 übereinstimmt.

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 15.02.1999 - X B 21/98
    Mit Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95 (BFHE ..., ...) hat der erkennende Senat in Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Wohnungen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen und daß die nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung --weil allein die Verhältnisse des jeweiligen Veranlagungszeitraumes maßgebend sind-- nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung berechtigt.
  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des

    Auszug aus BFH, 15.02.1999 - X B 21/98
    Ob ein Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vorliegt, richtet sich allein nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (z.B. BFH-Beschluß vom 18. März 1994 III B 543/90, BFHE 173, 506, BStBl II 1994, 473).
  • BFH, 27.03.1997 - X B 207/96
    Auszug aus BFH, 15.02.1999 - X B 21/98
    Die Klärungsbedürftigkeit ist mit Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils nicht dargetan (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1997 X B 207, 208/96, BFH/NV 1997, 689; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 58, 62, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 15.02.1999 - X B 21/98
    Mit Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95 (BFHE ..., ...) hat der erkennende Senat in Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, daß Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Wohnungen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen und daß die nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung --weil allein die Verhältnisse des jeweiligen Veranlagungszeitraumes maßgebend sind-- nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung berechtigt.
  • BFH, 21.03.2002 - X B 108/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung -

    Hat der BFH zwischenzeitlich über die vom Beschwerdeführer zu Recht als grundsätzlich beurteilte Rechtsfrage entschieden, kommt eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung deshalb nicht mehr in Betracht (Senatsbeschluss vom 15. Februar 1999 X B 21/98, BFH/NV 1999, 1077).
  • FG Niedersachsen, 21.09.2004 - 9 K 552/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage für den Umbau eines ehemaligen Kuhstalls zu einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, kann Eigenheimzulage nur für Bauten gewährt werden, für die eine Baugenehmigung vorliegt (Beschluss des BFH vom 15. Februar 1999 X B 21/98, BFH/NV 1999, 1077).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 2 K 1090/02

    Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus

    Der Beklagte hat sich in der Begründung seiner Einspruchsentscheidung vom 18.12.2001 im wesentlichen auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, wonach unter einer Wochenendwohnung eine solche Wohnung zu verstehen sei, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfe (vgl. BFH vom 18. November 1998 X R 110/95, BStBl II 1999, 225; vom 15. Februar 1999 X B 21/98, BFH/NV 1999, 1077 ; vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BStBl II 1995, 720 und X R 263/93, BFH/NV 1996, 39; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.02.1999 - III B 202/96   

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https://dejure.org/1999,10909
BFH, 11.02.1999 - III B 202/96 (https://dejure.org/1999,10909)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1999 - III B 202/96 (https://dejure.org/1999,10909)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - III B 202/96 (https://dejure.org/1999,10909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Wirtschaftsgut - Hausboot - Verpachtung - Gewerblichkeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2
    Gewerbebetrieb; Verpachtung eines Hausbootes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpachtung eines Wirtschaftsgutes nur ausnahmsweise als gewerblich anzusehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1077
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.12.1989 - VI B 78/88

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG kann nicht bei der

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - III B 202/96
    Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) rügt, kann ein allgemeines Interesse an einer höchstrichterlichen Entscheidung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht anerkannt werden, da die Frage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - III B 202/96
    Die Verpachtung eines Wirtschaftsgutes ist nur ausnahmsweise als gewerblich anzusehen, wenn im Einzelfall besondere Umstände - etwa die Erbringung ins Gewicht fallender, im Rahmen einer Verpachtung nicht üblicher Sonderleistungen durch den Verpächter selbst oder einen beauftragten Dritten - hinzutreten (BFH-Urteil vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247, Nr. 2 der Entscheidungsgründe, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 25.03.2021 - 11 K 3321/17

    Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen

    d) Diese für die Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Grundsätze gelten für die Vermietung von Hausbooten gleichermaßen (vgl. BFH-Beschluss vom 11.02.1999 III B 202/96, BFH/NV 1999, 1077; BFH-Urteil vom 18.05.1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619, unter II.1.c, Segelyacht).
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