Rechtsprechung
BFH, 25.02.1999 - III E 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichterhebung von Kosten - Antrag auf Nichterhebung von Kosten - Erinnerung - Unrichtige Sachbehandlung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang
- Judicialis
GKG § 8; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 5 Abs. 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 5 Satz 1; ; FGO § 130 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 2; FGO § 115 Abs. 3, 5
Gerichtskosten; persönlich eingelegte NZB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1115
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.06.1995 - I S 24/94
Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung eines Beschlusses
Auszug aus BFH, 25.02.1999 - III E 2/98
Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (s. z.B. den BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61). - BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97
Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde …
Auszug aus BFH, 25.02.1999 - III E 2/98
Hinzu kommt, daß der Kostenschuldner seine Beschwerde auch dann noch aufrechterhalten hatte, als ihm mitgeteilt worden war, daß die Streitsache dem BFH vorliege (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluß vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891). - BFH, 14.10.1996 - IX E 5/96
Voraussetzung für das Nichterheben von Gerichtskosten
Auszug aus BFH, 25.02.1999 - III E 2/98
Wenn es in der Rechtsmittelbelehrung des Urteils des FG heißt, der Vertretungszwang vor dem BFH gelte auch für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde, durfte der Kostenschuldner aus dem Umstand, daß die Beschwerde beim FG einzulegen ist, nicht folgern, der Vertretungszwang vor dem BFH gelte nicht für die Einlegung der Beschwerde (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1996 IX E 5/96, BFH/NV 1997, 520). - BFH, 07.02.1995 - IX B 160/94
Rechtsmittel der Beschwerde bei Streitigkeiten über die Kosten einer Entscheidung …
Auszug aus BFH, 25.02.1999 - III E 2/98
Ein solches Versehen kann auch in der Erteilung einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung liegen (vgl. etwa BFH-Beschluß vom 7. Februar 1995 IX B 160/94, BFH/NV 1995, 723). - BFH, 10.01.1995 - VII E 11/94
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung und einer …
Auszug aus BFH, 25.02.1999 - III E 2/98
Über ihn ist im Verfahren der Erinnerung zu entscheiden (s. z.B. BFH-Beschluß vom 10. Januar 1995 VII E 11, 12/94, BFH/NV 1995, 722).
- BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
Erinnerung gegen Kostenansatz
aa) Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG auch die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 8 GKG) beantragt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, m.w.N.;… vom 4. Februar 2000 II E 3/99, BFH/NV 2000, 964). - BFH, 07.08.2002 - V S 14/02
Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt nur vor, wenn das Gericht offensichtlich gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat oder ihm ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, ständige Rechtsprechung). - BFH, 04.02.2000 - II E 3/99
Erinnerungsverfahren; unrichtige Sachbehandlung
Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt nur vor, wenn das Gericht offensichtlich gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat oder ihm ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (…BFH-Beschlüsse vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/NV 1988, 324, 325;… vom 18. Mai 1995 V E 1/95, BFH/NV 1996, 191;… vom 31. Oktober 1996 VIII E 2/96, BFH/NV 1997, 522, und vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01
Streitwert; Erinnerung gegen Kostenrechnung
Soweit der Erinnerungsführer sinngemäß geltend macht, gemäß § 8 GKG seien überhaupt keine Kosten zu erheben, ist die Erinnerung (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, m.w.N.) unbegründet. - BFH, 04.02.2000 - II E 4/99
Gerichtskosten für Klageverfahren - Schenkungssteuer - Kostenrechnungen - …
Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG liegt nur vor, wenn das Gericht offensichtlich gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat oder ihm ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (…BFH-Beschlüsse vom 17. November 1987 II E 1/87, BFH/NV 1988, 324, 325;… vom 18. Mai 1995 V E 1/95, BFH/NV 1996, 191;… vom 31. Oktober 1996 VIII E 2/96, BFH/NV 1997, 522, und vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, ständige Rechtsprechung). - FG Köln, 11.04.2001 - 10 Ko 2249/00
Gerichtskosten nach Klagerücknahme
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Rechtsprechung
BFH, 24.02.1999 - IV B 74/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Besteuerungszeitraum - Rumpfwirtschaftsjahre - Grundsätzliche Bedeutung - Kärungsbedürftigkeit - Zulässigkeit einer Beschwerde
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 5; ; FGO § 155 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 194; ; AO 1977 § 196
- rechtsportal.de
AO §§ 194 196; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Grundsätzliche Bedeutung; Teilabschnitt eines Feststellungszeitraums als möglicher Prüfungszeitraum - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1115
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.10.1996 - X B 32/96
Hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der …
Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 74/98
Die Rechtsfrage muß klärungsbedürftig und (im Streitfall) klärbar sein (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1996 X B 32/96, BFH/NV 1997, 414, …und vom 8. Juli 1998 III B 94/97, BFH/NV 1999, 65).Zur schlüssigen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit hätte das FA daher unter Hinweis auf die zu dem betreffenden Problemkreis bereits vorliegende Rechtsprechung und Literatur ausführen müssen, daß, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Beantwortung der von ihm für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage umstritten und vom BFH noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 414).
- BFH, 08.07.1998 - III B 94/97
Zwangsläufigkeit von Aufwendungen - Heilung einer Krankheit - Linderung einer …
Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 74/98
Die Rechtsfrage muß klärungsbedürftig und (im Streitfall) klärbar sein (ständige Rechtsprechung;… vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1996 X B 32/96, BFH/NV 1997, 414, und vom 8. Juli 1998 III B 94/97, BFH/NV 1999, 65). - BFH, 30.07.1998 - VII B 73/98
Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Beförderung von Alkohol - …
Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 74/98
Zwar hat das FA die konkrete Rechtslage dargestellt; es ist aber nicht --wie erforderlich-- auf die über den entschiedenen Fall hinausgehende Bedeutung der Rechtsfrage eingegangen (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1998 VII B 73/98, BFH/NV 1999, 204). - BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 74/98
Selbst wenn die aufgeworfene Frage, ob ein Teilabschnitt eines Feststellungszeitraums ein möglicher Prüfungszeitraum i.S. von § 194, § 196 der Abgabenordnung (AO 1977) sein könne, noch nicht Gegenstand einer Entscheidung des BFH gewesen sein sollte, fehlen jegliche Ausführungen dazu, daß es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage handele (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
- BFH, 18.11.1999 - V B 73/99
Gesamtvollstreckungsverfahren; Feststellungsbescheid
Zur schlüssigen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist auszuführen, dass, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die Beantwortung der vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage umstritten ist; dabei ist ggf. auf die unterschiedlichen Meinungen in Literatur und Rechtsprechung einzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 74/98, BFH/NV 1999, 1115).