Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.02.1999

Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1999 - V S 2/99   

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https://dejure.org/1999,6937
BFH, 25.02.1999 - V S 2/99 (https://dejure.org/1999,6937)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1999 - V S 2/99 (https://dejure.org/1999,6937)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - V S 2/99 (https://dejure.org/1999,6937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit - Prozeßvertretung - Anhörung - Rechtsmißbrauch - Rechtliches Gehör - Gegenvorstellung

  • Judicialis

    FGO § 78 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Gegenvorstellung und Vertretungszwang; Anspruch auf Erteilung von Ausfertigungen aus den Gerichtsakten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.04.1997 - V R 22/93

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - V S 2/99
    Ein solcher Ausnahmefall könnte gegeben sein, wenn eine offensichtliche Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes) schlüssig gerügt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N).
  • BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96

    Anforderungen an den Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters von der weiteren

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - V S 2/99
    Es ist pauschal gegen den gesamten Spruchkörper gerichtet, ohne daß ernstliche Gründe in der Person der jeweiligen einzelnen Richter geltend gemacht werden, und wird mit einem Umstand begründet, der unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Ablehnung rechtfertigen kann (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1996 IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 13.01.1997 - IX S 6/96

    Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand in Verfahren vor dem

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - V S 2/99
    a) Der Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 BFHEntlG gilt auch für die Gegenvorstellung gegen einen auf eine Beschwerde ergangenen Beschluß des BFH (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Januar 1997 IX S 6/96, BFH/NV 1997, 305).
  • BFH, 14.03.1997 - V B 150/96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - V S 2/99
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1997 XI S 16-23/96, BFH/NV 1997, 774).
  • BFH, 24.02.2000 - IV S 15/99

    Richterablehnung; Ablehnung des gesamten Spruchkörpers

    Doch selbst dann liegt ein Missbrauch vor, wenn der Antrag gar nicht oder nur mit Umständen begründet wird, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 V S 2/99, BFH/NV 1999, 1120).
  • BFH, 16.12.2004 - VII S 24/04

    Vertretungszwang auch für eine Gegenvorstellung; Antrag auf Gewährung von

    Der vor dem BFH bestehende Vertretungszwang gilt auch für eine Gegenvorstellung gegen einen auf eine Beschwerde ergangenen Beschluss des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 V S 2/99, BFH/NV 1999, 1120, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2001 - L 5 KR 8/01

    Krankenversicherung

    Das setzt voraus, dass der Kläger die Tatsachen bezeichnet, aus denen sich seiner Ansicht nach die Besorgnis der Befangenheit ergibt (vergl. insoweit auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.1999, Az. V S 2/99).
  • FG München, 30.01.2014 - 5 K 2858/13

    Befangenheitsgesuch, Klageerhebung unter einer

    Hierin liegt ein Verstoß gegen das Erfordernis der Individualablehnung, da das Gesuch nur mit Umständen begründet wurde, welche die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, BFH-Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, und vom 25. Februar 1999 V S 2/99, BFH/NV 1999, 1120).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1999 - V B 157/98   

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https://dejure.org/1999,6325
BFH, 25.02.1999 - V B 157/98 (https://dejure.org/1999,6325)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1999 - V B 157/98 (https://dejure.org/1999,6325)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - V B 157/98 (https://dejure.org/1999,6325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - V B 157/98
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO), wenn hierfür bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64).
  • BFH, 16.10.2000 - III S 10/00

    Geänderter Investitionszulagenbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf

    Im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung muss für einen derartigen Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 V B 157/98, BFH/NV 1999, 1120, und vom 27. Mai 1999 V S 12/98, BFH/NV 1999, 1499).
  • BFH, 16.10.2000 - III S 100/00
    Im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung muss für einen derartigen Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit bestehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 V B 157/98, BFH/NV 1999, 1120 , und vom 27. Mai 1999 V S 12/98, BFH/NV 1999, 1499 ).
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