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Rechtsprechung
   BFH, 04.03.1999 - VIII R 2/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8381
BFH, 04.03.1999 - VIII R 2/95 (https://dejure.org/1999,8381)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1999 - VIII R 2/95 (https://dejure.org/1999,8381)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1999 - VIII R 2/95 (https://dejure.org/1999,8381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 25
    Streitwert bei Umqualifizierung von Einkünften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.03.1970 - IV 4/64

    Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert

    Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII R 2/95
    Der Streitwert beträgt 1 v.H. der Einkünfte, deren Umqualifizierung die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von gewerblichen Einkünften in Vermietungseinkünfte begehrt hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547).
  • BFH, 16.01.1985 - IX R 97/84

    Bemessung des Streitgegenstandes bei der Geltendmachung einer Minderung von

    Auszug aus BFH, 04.03.1999 - VIII R 2/95
    Denn etwaige künftige steuerliche Auswirkungen sind bei der Bemessung des Streitwerts nicht zu berücksichtigen (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1985 IX R 97/84, BFH/NV 1986, 173).
  • FG Thüringen, 15.06.2016 - 3 K 719/15

    Rechtsinstitut Betriebsaufspaltung - Übertragung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr.

    Wird die Umqualifizierung gewerblicher Einkünfte in Vermietungseinkünfte begehrt, so beträgt der Streitwert grundsätzlich 1 v.H. der Einkünfte (BFH-Beschluss vom 04.03.1999 VIII R 2/95, Juris).
  • BFH, 14.02.2007 - IV E 3/06

    Gewinnfeststellung; Streitwert

    a) Dem liegt die zutreffende Annahme zugrunde, dass mittelbare Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr vor- oder nachgelagert sind, regelmäßig außer Betracht bleiben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, und vom 4. März 1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121 (Leitsätze); Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz 26, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VIII E 2/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung, Streitwert bei Verschiebung der Steuerschuld

    Zutreffend ist er davon ausgegangen, dass mittelbare Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr vor- oder nachgelagert sind, regelmäßig außer Betracht bleiben, auch wenn sie beabsichtigt sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 14. Februar 2007 IV E 3/06, BFH/NV 2007, 1155; vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, und vom 4. März 1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121 (Leitsätze); Gräber/Ratschow, FGO, 7. Aufl., Vor § 135 Rz 82, jeweils m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.11.2006 - 5 K 32/06

    Erstellung von Börsenbriefen und deren Selbstvertrieb über das Internet als

    Das Umqualifizierungsbegehren hat das Gericht mit 1 % der streitigen Einkünfte bewertet (vgl. BFH, Beschluss vom 4. März 1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121).
  • FG München, 06.11.2003 - 5 K 3975/00

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Treu und

    Das Unterliegen des Beklagten nur zu einem geringen Teil ergibt sich daraus, dass der Streitwert bei angestrebter Einkünfteumqualifizierung nur 1 v.H. der Einkünfte - hier des Beigeladenen zu 1. - beträgt (BFH-Beschluss vom 04.03.1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.03.1999 - III R 235/90   

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https://dejure.org/1999,7065
BFH, 04.03.1999 - III R 235/90 (https://dejure.org/1999,7065)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1999 - III R 235/90 (https://dejure.org/1999,7065)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1999 - III R 235/90 (https://dejure.org/1999,7065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestandkraft - Eintritt der Bestandskraft - Rechtsschutzbedürfnis - Einspruchsentscheidung - Einkommensteuerfestsetzung - Rechtsschutzinteresse

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 74; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 68 (a.F.) § 74; FGO -ÄndG (1993) Art. 7 S. 1
    Änderungsbescheid gem. § 68 FGO a.F.; Einspruchsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 27/96

    Rückwirkende Anwendung der Geprägeregelung

    Auszug aus BFH, 04.03.1999 - III R 235/90
    Vielmehr hätten die Kläger fristgerecht Klage gegen die Änderungsbescheide erheben müssen (vgl. BFH-Urteil vom 4. September 1997 IV R 27/96, BFHE 184, 393, BStBl II 1998, 286, unter Ziff. 1 c der Gründe).
  • BFH, 16.12.1994 - III R 201/94

    Aufnahme eines ursprünglichen Bescheides in den Regelungsgehalt eines

    Auszug aus BFH, 04.03.1999 - III R 235/90
    Der Regelungsgehalt der ursprünglichen Bescheide ist suspendiert und bleibt dies für die Dauer der Wirksamkeit der Änderungsbescheide (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1994 III R 201/94, BFH/NV 1995, 982, 983, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

    Auszug aus BFH, 04.03.1999 - III R 235/90
    Zwar wäre ein solcher Antrag an sich nach der insoweit noch maßgebenden früheren Fassung des § 68 FGO i.V.m. Art. 7 Satz 1 des FGO-Änderungsgesetzes vom 21. November 1992 (BGBl I 1992, 2109) unbefristet möglich gewesen, da sämtliche Änderungsbescheide vor dem 1. Januar 1993 bekanntgegeben worden sind (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 9/70, BFHE 103, 549, BStBl II 1972, 219; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 68 Anm. 3 a, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2007 - IV E 3/06

    Gewinnfeststellung; Streitwert

    a) Dem liegt die zutreffende Annahme zugrunde, dass mittelbare Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr vor- oder nachgelagert sind, regelmäßig außer Betracht bleiben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, und vom 4. März 1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121 (Leitsätze); Gräber/Ruban, a.a.O., Vor § 135 Rz 26, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VIII E 2/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung, Streitwert bei Verschiebung der Steuerschuld

    Zutreffend ist er davon ausgegangen, dass mittelbare Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr vor- oder nachgelagert sind, regelmäßig außer Betracht bleiben, auch wenn sie beabsichtigt sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576; vom 14. Februar 2007 IV E 3/06, BFH/NV 2007, 1155; vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, und vom 4. März 1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121 (Leitsätze); Gräber/Ratschow, FGO, 7. Aufl., Vor § 135 Rz 82, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.11.1999 - IV R 101/91

    Werbungskosten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -

    Da der Änderungsbescheid vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung bekanntgegeben wurde, konnte er nach der weiterhin maßgebenden früheren Fassung des § 68 FGO unbefristet zum Gegenstand des Verfahrens erklärt werden (arg. Art. 7 Satz 1 FGOÄndG; BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 V R 74/92, BFH/NV 1995, 365; Beschluß vom 4. März 1999 III R 235/90, BFH/NV 1999, 1121).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.11.2006 - 5 K 32/06

    Erstellung von Börsenbriefen und deren Selbstvertrieb über das Internet als

    Das Umqualifizierungsbegehren hat das Gericht mit 1 % der streitigen Einkünfte bewertet (vgl. BFH, Beschluss vom 4. März 1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121).
  • FG München, 06.11.2003 - 5 K 3975/00

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmerrisiko; Mitunternehmerinitiative; Treu und

    Das Unterliegen des Beklagten nur zu einem geringen Teil ergibt sich daraus, dass der Streitwert bei angestrebter Einkünfteumqualifizierung nur 1 v.H. der Einkünfte - hier des Beigeladenen zu 1. - beträgt (BFH-Beschluss vom 04.03.1999 VIII R 2/95, BFH/NV 1999, 1121 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7814
BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98 (https://dejure.org/1999,7814)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1999 - VI B 374/98 (https://dejure.org/1999,7814)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - VI B 374/98 (https://dejure.org/1999,7814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Amtsermittlungsgrundsatz - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Änderungsantrag - Ablauf der Festsetzungsfrist

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; kumulative Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Finanzgericht --FG-- (§ 76 FGO) muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum der durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. auch Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 24.06.1996 - VIII B 127/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Finanzgericht --FG-- (§ 76 FGO) muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum der durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. auch Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 24. Juni 1996 VIII B 127/95, BFH/NV 1996, 842).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dazu hätte u.a. schlüssig dargelegt werden müssen, welche Beweismittel das FG nicht erhoben hat, warum das FA nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat oder warum dem FG sich eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 VI B 374/98, BFH/NV 1999, 1121).
  • BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, das Finanzgericht (FG) habe gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen, so muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweise das FG nicht erhoben hat, warum das FA nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 VI B 374/98, BFH/NV 1999, 1121).
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