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   BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98   

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https://dejure.org/1999,4274
BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98 (https://dejure.org/1999,4274)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1999 - VII R 58/98 (https://dejure.org/1999,4274)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - VII R 58/98 (https://dejure.org/1999,4274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    PKW - Schadstoffgrenzwert - Steuerbefreiung - Änderungsbescheid - Kraftfahrzeugsteuer - Rückwirkung

  • Judicialis

    KraftStG § 3b Abs. 1 Nr. 1; ; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, aa; ; KraftStG § 3b Abs. 1; ; KraftStG § 3b; ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; KraftStG § 3b Abs. 1 Satz 1; ; FGO §... 126 Abs. 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3 b Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 2
    KraftStG; Steuerbefreiung für schadstoffarme Fahrzeuge, rückwirkende Änderung des KraftStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 3b Abs 1 Nr 1, KraftStG § 3 Abs 1 Nr 1
    Fremdzündungsmotor; schadstoffarme PKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1127
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
    Aus ihnen folgt allerdings das grundsätzliche Verbot (vgl. dazu zuletzt Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 291), einer Rechtsnorm ("echte") Rückwirkung in dem Sinne beizulegen, daß der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt wird, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist.

    Die Rechtsfolgen eines belastenden Gesetzes dürfen grundsätzlich erst für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten (BVerfG-Beschluß in DStZ 1998, 291).

  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 30/92

    Eine strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen vor dem 13.

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
    Gegen die letztere, dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid des FA ursprünglich zugrunde gelegte Auslegung des Gesetzes sprach zwar nicht, daß eine rückwirkende Steuerbefreiung auch solcher Fahrzeughalter, die sich schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ein schadstoffarmes Fahrzeug in Erwartung der steuerlichen Begünstigung angeschafft haben, gänzlich sinnwidrig gewesen wäre oder legislatorischer Praxis widersprochen hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Februar 1994 VIII R 30/92, BFHE 175, 226, BStBl II 1994, 938); wohl aber stand ihr entgegen, daß es den Regeln der Gesetzgebungskunst widersprochen hätte, eine solche Rückwirkung im Gesetzestext nicht deutlicher zum Ausdruck zu bringen als durch die Festlegung des Beginns der Steuerbefreiung auf den Tag der erstmaligen Zulassung, vor allem aber, daß eine rückwirkende Steuerbefreiung mit zahlreichen Vollzugsproblemen verbunden gewesen wäre, z.B. in den Fällen, in denen der Kfz-Halter bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gewechselt hat (vgl. Recktenwald, UVR 1997, 426).
  • FG Düsseldorf, 08.04.1998 - 8 V 905/98

    Zeitpunkt der "erstmaligen Zulassung" eines Kraftfahrzeugs; Änderung eines

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
    Der erkennende Senat kann unentschieden lassen, ob das Rückwirkungsverbot hierdurch von vornherein deshalb nicht berührt wird, weil die in Art. 3 Nr. 3 ZerlKraftStÄndG vorgenommene Ergänzung des § 3b Abs. 1 KraftStG lediglich die richtige Auslegung dieser Vorschrift (vgl. dazu FG Düsseldorf, Beschluß vom 4. August 1998 8 V 905/98 A (Verk), EFG 1998, 1033) verdeutlicht, mithin keine bisher nicht eingetretenen Rechtsfolgen bewirkt (vgl. FG Münster, Urteil vom 9. September 1998 13 K 1801/98 Kfz, EFG 1998, 1696).
  • BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
    Der erkennende Senat hat diese Vorschrift in seinem Urteil vom 20. August 1985 VII R 182/82 (BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716) dahin ausgelegt, eine Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer dürfe (innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO 1977--) auch zur Berichtigung einer rechtsfehlerhaften Freistellung rückwirkend erfolgen.
  • FG Münster, 09.09.1998 - 13 K 1801/98
    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
    Der erkennende Senat kann unentschieden lassen, ob das Rückwirkungsverbot hierdurch von vornherein deshalb nicht berührt wird, weil die in Art. 3 Nr. 3 ZerlKraftStÄndG vorgenommene Ergänzung des § 3b Abs. 1 KraftStG lediglich die richtige Auslegung dieser Vorschrift (vgl. dazu FG Düsseldorf, Beschluß vom 4. August 1998 8 V 905/98 A (Verk), EFG 1998, 1033) verdeutlicht, mithin keine bisher nicht eingetretenen Rechtsfolgen bewirkt (vgl. FG Münster, Urteil vom 9. September 1998 13 K 1801/98 Kfz, EFG 1998, 1696).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
    Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Rechtslage verworren und unklar war und deshalb mit einer Klärung durch den Gesetzgeber gerechnet werden mußte, sich also schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage, die der Betroffene meinte, aus den geltenden Rechtsvorschriften herleiten zu können, nicht bilden konnte (vgl. u.a. BVerfG-Beschluß vom 25. Mai 1993 1 BvR 1509, 1648/91, BVerfGE 88, 384).
  • BFH, 17.10.2006 - VII R 13/06

    Änderung eines auf einem unzutreffenden Schadstoffschlüssel beruhenden

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung wird mit dieser Vorschrift die rückwirkende Berichtigung einer --auch rechtsirrig vorgenommenen-- im Nachhinein als rechtsfehlerhaft erkannten Steuerfestsetzung ermöglicht (Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 VII R 73/03, BFHE 208, 303, BStBl II 2005, 222; vom 21. Januar 1999 VII R 58/98, BFH/NV 1999, 1127; vom 20. August 1985 VII R 182/82, BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716).

    Soweit der Senat § 12 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG angewendet und eine Neufestsetzung zur Beseitigung von Rechtsfehlern auch für die Vergangenheit für möglich und geboten gehalten hat, hatte er stets über die Berichtigung einer rechtsfehlerhaften Freistellung zu urteilen (Urteile vom 16. November 2004 VII R 16/04, BFHE 207, 376, BStBl II 2005, 186; in BFHE 208, 303, BStBl II 2005, 222; in BFH/NV 1999, 1127; in BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716).

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 16/04

    Wohnmobile von Schaustellern steuerfrei

    Wegen der Zulässigkeit einer rückwirkenden Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bezieht sich das FA auf das Urteil des Senats vom 21. Januar 1999 VII R 58/98 (BFH/NV 1999, 1127).

    Es kann daher offen bleiben, ob diese Vorschrift entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. August 1985 VII R 182/82, BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716, und Urteil in BFH/NV 1999, 1127) auch bei einer rechtsirrtümlich verfügten Freistellung eines Fahrzeuges von der Kraftfahrzeugsteuer eine rückwirkende Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zulässt, und zwar sogar dann, wenn die Freistellung wie hier in Änderung eines zuvor ergangenen Kraftfahrzeugsteuerbescheides, durch den bereits Steuer festgesetzt worden war, vorgenommen worden ist.

  • FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05

    Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum

    Unabhängig von den verschiedenen Arten der Rückwirkung (vgl. dazu Drüen in Tipke/Kruse, § 4 Rn. 16 bis 28) ist es nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG zulässig, bereits abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend zu regeln, wenn das geltende Recht unklar und verworren ist, weil die Betroffenen deshalb mit einer Klärung rechnen müssen und sich kein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand des Rechtes bilden konnte(Entscheidungen vom 31. März 1965 2 BvL 17/63, BVerfGE 18, 429 [439] und vom 25. Mai 1993 1 BvR 1509 und 1648/91, BVerfGE 88, 384 [404]; vgl. zum KraftStG auch BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 VII R 58/98, BFH/NV 1999, 1127).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 73/03

    Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für im Kombinierten Verkehr eingesetzte

    Rückwirkend wird durch § 12 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG die Berichtigung einer als rechtsfehlerhaft erkannten Freistellung ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1999 VII R 58/98, BFH/NV 1999, 1127).
  • FG Niedersachsen, 27.10.2011 - 14 K 37/10

    Biogasanlage zur Stromerzeugung als landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 3 Nr. 7

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird mit dieser Vorschrift auch die rückwirkende Berichtigung einer als rechtsfehlerhaft erkannten Steuerfreistellung (innerhalb der Festsetzungsfrist) ermöglicht ( BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VII R 73/03 , BStBl II 2005, 222; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 VII R 58/98 , BFH/NV 1999, 1127).
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