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   BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98   

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BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98 (https://dejure.org/1999,3300)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1999 - IV B 73/98 (https://dejure.org/1999,3300)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - IV B 73/98 (https://dejure.org/1999,3300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnfeststellungsbescheid - Anschaffungskosten - Aufteilung von Anschaffungskosten - Ergänzungsbilanz - Grundsatz der Einzelbewertung - Bodenwert - Gebäudewert - Vergleichswertverfahren - Ertragswertverfahren - Sachwertverfahren

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 u. 3; ; WertV § 16; ; WertV § 15 Abs. 2; ; WertV § 13; ; EStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auf Grund und Boden entfallender Teilwert; Ermittlung im Ertragswertverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1201
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98
    c) Für die Schätzung des Teilwerts des Boden- und des Gebäudeanteils kann die Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung --WertV--) i.d.F. vom 6. Dezember 1988 (BGBl 1, 2209), die zur Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz ergangen ist, entsprechend herangezogen werden (BFH-Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).

    In seinem Urteil in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252 hat der BFH im Hinblick auf die Aufteilung des für eine Eigentumswohnung gezahlten Kaufpreises entschieden, daß das Vergleichswertverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts des Boden- und des Gebäudeanteils nicht brauchbar sei.

    Es ist also zumindest ernstlich zweifelhaft, ob sich die Rechtsprechung gegenüber dem im BFH-Urteil in BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252 befürworteten Vorrang der Aufteilung nach der Sachwertmethode nicht geändert hat.

  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98
    aa) In seinem Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86 (BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497) hat es der III. Senat des BFH ausdrücklich nicht beanstandet, daß das FG den Verkehrswert eines Gebäudes nicht nach dem Sachwertverfahren, sondern nach dem Ertragswertverfahren ermittelt hat.

    Dieser Grundsatz ist jedoch auch in den Fällen zu beachten, die den Entscheidungen in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497 und in BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215 zugrunde lagen.

    Bei Geschäftsgrundstücken, die --wie im Streitfall-- üblicherweise vermietet werden, bietet sich das Ertragswertverfahren an, da hier der Grundstückswert im wesentlichen durch den nachhaltig erzielbaren Grundstücksertrag bestimmt wird (Urteil in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497).

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98
    In ähnlicher Weise geht möglicherweise der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215) davon aus, daß die nach dem Grundsatz der Einzelbewertung vorzunehmende Wertermittlung von Grund und Boden einerseits sowie des Gebäudes andererseits nach dem Ertragswertverfahren durchgeführt werden kann, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten dies als sinnvoll erscheinen lassen.

    Dieser Grundsatz ist jedoch auch in den Fällen zu beachten, die den Entscheidungen in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497 und in BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215 zugrunde lagen.

  • FG Düsseldorf, 12.06.1997 - 14 K 6480/93

    Entnahme einer Eigentumswohnung aus dem Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98
    Somit verbleibe als Schätzungsgrundlage für die Aufteilung einheitlicher Anschaffungskosten für eine Eigentumswohnung nur eine Teilung nach dem Verhältnis des Sachwerts des Miteigentumsanteils am Grund und Boden zum Sachwert des Miteigentumsanteils am Gebäude (ähnlich Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997 14 K 6480/93 E,G, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1302).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98
    Die Aufteilung hat im Zweifel nach dem Verhältnis der Teilwerte der zu aktivierenden Wirtschaftsgüter zu erfolgen (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, 526, BStBl II 1978, 620, 625).
  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 24.02.1999 - IV B 73/98
    Die im BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80 (BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456) geäußerte Ansicht, daß der gemeine Wert von Grundstücken und Gebäuden regelmäßig nach dem Sachwertverfahren zu ermitteln sei, findet nach Auffassung des III. Senats in der WertV keine Grundlage.
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Lediglich bei zu Büro- oder anderen gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstücken (sog. Geschäftsgrundstücke) bejaht die höchstrichterliche Rechtsprechung eher einen Vorrang des Ertragswertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1990 - III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; BFH-Beschluss vom 24.02.1999 - IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201; zur ausnahmsweise vorzunehmenden Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren vgl. auch BFH-Urteil vom 25.05.2005 - IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 36/06

    Kaufpreisaufteilung bei einem gemischt genutzten Grundstück im Privatvermögen

    Dabei kann der Verkehrswert bei Mietwohngrundstücken sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769, unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).

    Lediglich bei zu Büro- oder anderen gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstücken (sog. Geschäftsgrundstücke) bejaht die Rechtsprechung eher einen Vorrang des Ertragswertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1201; zur ausnahmsweise vorzunehmenden Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).

  • BFH, 20.09.2022 - IX R 12/21

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund- und Boden-

    Dabei darf die Ertragswertmethode nicht mit dem von der Rechtsprechung des BFH verworfenen "Restwertverfahren" verglichen werden, bei dem vom gezahlten Kaufpreis zunächst der Grundstückswert abgezogen und lediglich der verbleibende Rest den Anschaffungskosten des Gebäudes zugerechnet wird (vgl. auch BFH-Beschluss vom 24.02.1999 - IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201, unter 1.e cc; kritisch zur Verwerfung der Restwertmethode Wichmann, Stbg 2017, 405, 415).
  • FG Düsseldorf, 14.09.2006 - 8 K 4194/03

    Notwendigkeit der Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden

    Mit Beschwerdeentscheidung vom 24.02.1999 IV B 73/98 (BFH/NV 1999, 1201) hob der Bundesfinanzhof den Beschluss auf und gab dem Aussetzungsantrag teilweise statt, indem er dem Aufteilungsverhältnis des Gutachtens des Gutachterausschusses nach dem Ertragswertverfahren folgte und für Aussetzungszwecke die AfA nach einem auf das Gebäude entfallenden Kaufpreisanteil von 38, 26% berechnete.

    Im Beschwerdeverfahren wegen Aussetzung der Vollziehung hatte der BFH deshalb in seinemBeschluss vom 24.02.1999 IV B 73/98 (BFH/NV 1999, 1201) ernstliche Zweifel an der Anwendung des Sachwertverfahrens geäußert und seiner Entscheidung das Ertragswertverfahren zu Grunde gelegt.

    Wenn nämlich der Wert eines Gebäudes primär durch den im Wege seiner Vermietung erzielbaren Ertrag bestimmt wird, wird der Erwerber gerade hierfür auch etwas zahlen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.2.1999, IV B 73/98, a.a.O.).

    Da die Klägerin das Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss selbst in Auftrag gegeben und substantiierte Einwendungen hiergegen nicht erhoben hat, folgt der Senat, ebenso wie der BFH im Beschwerdeverfahren IV B 73/98, diesem Gutachten.

  • FG München, 26.10.1999 - 16 K 2935/98

    Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten für ein Mietwohngrundstück nach

    b) Im Beschluß vom 24. Februar 1999 IV B 73/98 (BFH/NV 1999, 1201 ) hat der IV. Senat des BFH zwar bestätigt, daß der BFH die Aussage des Urteils in BStBl II 1985, 242, nicht auf die Aufteilung des Kaufpreises bei Eigentumswohnungen habe beschränken wollen.

    In Hinblick auf den BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 1201 , wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

    Damit sollte aber nach Ansicht des IV. Senats gerade bei Geschäftsgrundstücken, die üblicherweise vermietet werden und deren Grundstückswert im Wesentlichen durch den nachhaltig erzielbaren Grundstücksertrag bestimmt wird, auch für die Kaufpreisaufteilung das Ertragswertverfahren als zutreffende Schätzungsmethode angewendet werden (vgl. BFH vom 24.2.1999, BFH/NV 1999, 1201 ).

  • BFH, 11.02.2003 - IX R 13/00

    Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

    Der Senat kann offen lassen, inwieweit das Ertragswertverfahren wegen der besonderen Verhältnisse bei Geschäftsgrundstücken einen den dortigen Verhältnissen angemessenen Aufteilungsmaßstab bietet (s. dazu BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).
  • BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04

    Aufteilung der Werbungskosten nach dem Verhältnis der Verkehrswerte

    Dabei kann der Verkehrswert bei Mietwohngrundstücken allerdings auch sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 39/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    Lediglich bei zu Büro- oder anderen gewerblichen Zwecken vermieteten Grundstücken (sog. Geschäftsgrundstücke) bejaht die höchstrichterliche Rechtsprechung eher einen Vorrang des Ertragswertverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1990 - III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; BFH-Beschluss vom 24.02.1999 - IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201; zur ausnahmsweise vorzunehmenden Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren vgl. auch BFH-Urteil vom 25.05.2005 - IX R 46/04, BFH/NV 2006, 261).
  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - 6 K 3345/10

    Ertragswertverfahren als zulässige Methode bei der Ermittlung des Teilwerts eines

    Dabei kann der Verkehrswert bei Mietwohngrundstücken sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769, unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).

    Wenn nämlich der Wert eines Gebäudes primär durch den im Wege seiner Vermietung erzielbaren Ertrag bestimmt wird, wird der Erwerber gerade hierfür auch etwas zahlen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999, IV B 73/98, BFH/NV 1999, 1201).

  • BFH, 22.10.2007 - IV B 111/06

    NZB: Kaufpreisaufteilung

    Im Anschluss an den im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Senatsbeschluss vom 24. Februar 1999 IV B 73/98 (BFH/NV 1999, 1201) gab das Finanzgericht (FG) der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage teilweise statt.
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 5 K 604/03

    Kaufpreisaufteilung bei Gebäuden im Privatvermögen nur nach dem Sachwertverfahren

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