Rechtsprechung
BFH, 15.03.1999 - V S 5/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde - Gegenvorstellung - Recht auf rechtliches Gehör - Recht auf den gesetzlichen Richter
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1228
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, weil eine Rechtsgrundlage für die Kostentragung bei in der FGO nicht vorgesehenen Rechtsbehelfen fehlt (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534, zur Gegenvorstellung). - BFH, 01.02.1999 - V B 148/98
Isolierte Kostenentscheidung
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Durch Beschluß vom 1. Februar 1999 (V B 148/98) hat der Senat die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den unanfechtbaren Beschluß des Finanzgerichts (FG) Münster vom 19. Juni 1998 11 K 7626/97 AO als unzulässig verworfen. - BFH, 04.05.1998 - I B 128/97
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Die darin enthaltene --an keine Frist und Form gebundene-- Anregung an das Gericht, die eigene Entscheidung zu überprüfen und zu ändern (…vgl. dazu BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 XI S 16-23/96, BFH/NV 1996, 774), kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt ist, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368). - BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94
Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
a) Die Rechtsprechung läßt in engen Ausnahmefällen gegen einen kraft Gesetzes unanfechtbaren Beschluß eine "außerordentliche Beschwerde" zu, wenn der angefochtene Beschluß unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer Auslegung beruht, die durch das Gesetz ersichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, m.w.N.). - BFH, 09.05.1996 - XI S 16/96
Auszug aus BFH, 15.03.1999 - V S 5/99
Die darin enthaltene --an keine Frist und Form gebundene-- Anregung an das Gericht, die eigene Entscheidung zu überprüfen und zu ändern (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 XI S 16-23/96, BFH/NV 1996, 774), kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt ist, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstoßen worden ist oder wenn die angegriffene gerichtliche Entscheidung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (…vgl. BFH-Beschluß vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368).
- BFH, 28.02.2001 - X R 72/99
Vollmachtloser Vertreter; erneute Kostenentscheidung nach Vorlage der Vollmacht
a) Sie kommt als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstößt oder im Übrigen jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368, und vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228).Eine Kostenentscheidung ist im Verfahren der Gegenvorstellung oder außerordentlichen Beschwerde nicht zu treffen, weil weder die FGO noch die Zivilprozeßordnung dazu Regelungen enthalten (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; in BFH/NV 1999, 1228).
- BFH, 06.11.2000 - VII R 40/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Eidesstattliche Versicherung - Streitwertfestsetzung …
Eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - …
Eine Kostenentscheidung ist im vorliegenden Verfahren nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228).
- BFH, 29.09.2003 - IV B 146/03
Außerordentliche Beschwerde
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228, …und vom 17. Januar 2002 X B 158/01, BFH/NV 2002, 930). - BFH, 17.01.2002 - X B 158/01
AdV; außerordentliche Beschwerde
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 10.07.2001 - XI S 12/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellungen - Beschluss - Abänderung der …
Die darin enthaltenen Anregungen an das Gericht, die eigenen Entscheidungen zu überprüfen und zu ändern (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228, m.w.N.), sind nicht statthaft. - BFH, 08.01.2002 - X B 164/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; außerordentliche Beschwerde
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 14.05.2002 - X B 36/02
Außerordentliche Beschwerde; AdV
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Grundlage im außerordentlichen Beschwerdeverfahren nicht zu treffen (…BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534; vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 10.07.2001 - XI S 13/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Gegenvorstellungen - Beschluss - Abänderung der …
Die darin enthaltenen Anregungen an das Gericht, die eigenen Entscheidungen zu überprüfen und zu ändern (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 V S 5/99, BFH/NV 1999, 1228, m.w.N.), sind nicht statthaft.
Rechtsprechung
BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bezeichnung des Klagegegenstandes - Rechtsschutzbedürfnis - Unterhaltszahlung - Verwandte im Ausland - Begründung des Revisionsantrags - Hinreichende Klagebegründung
- Judicialis
AO 1977 § 165; ; AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 165 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
FGO § 120 Abs. 1 S. 1
Revisionsbegründung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.12.1994 - 1 K 2443/94
- BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1228
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.01.1995 - X R 20/94
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96
Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1995 X R 20/94, BFH/NV 1995, 819, …und vom 7. März 1995 X R 190/93, BFH/NV 1995, 919, jeweils m.N.). - BFH, 07.03.1995 - X R 190/93
Befugnis des Bevollmächtigten zur Prozessvertretung - Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BFH, 11.03.1999 - XI R 101/96
Ist das Urteil der Vorinstanz auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragfähige rechtliche Erwägungen gestützt, so muß der Revisionskläger in der Revisionsbegründung formgerecht für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie nach seiner Auffassung das angefochtene Urteil nicht tragen; anderenfalls ist die Revision unzulässig (…ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 23. Januar 1995 X R 20/94, BFH/NV 1995, 819, und vom 7. März 1995 X R 190/93, BFH/NV 1995, 919, jeweils m.N.).
- BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07
Elternteilzeit
Anderenfalls ist die Revision unzulässig (vgl. BAG 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BFH 11. März 1999 - XI R 101/96 - BFH/NV 1999, 1228). - BFH, 15.06.2023 - IV R 30/19
Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische …
Aus dem von der Klägerin in ihrem nachgereichten Schriftsatz vom 19.06.2023 zitierten BFH-Beschluss vom 11.03.1999 - XI R 101/96 (BFH/NV 1999, 1228) ergeben sich für den Streitfall keine abweichenden Anforderungen an die Begründung der Revision.Eine Divergenz zu dem Beschluss des XI. Senats vom 11.03.1999 - XI R 101/96 (BFH/NV 1999, 1228; bei der Angabe des Aktenzeichens XI R 111/96 durch die Klägerin handelt es sich um ein offenbares Versehen) liegt schon deshalb nicht vor, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem des Streitfalls nicht vergleichbar ist (dazu bereits oben unter II.1.a).
Rechtsprechung
BFH, 12.03.1999 - XI B 24/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfahrenstrennung - Vertretungszwang - Unwirksamkeit der Beschwerde - Ordnungsgemäße Vertretung
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 2
- rechtsportal.de
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1; FGO § 128 Abs. 2
Statthaftigkeit einer Beschwerde - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1228