Rechtsprechung
   BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3866
BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98 (https://dejure.org/1999,3866)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1999 - VII B 182/98 (https://dejure.org/1999,3866)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1999 - VII B 182/98 (https://dejure.org/1999,3866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Akteneinsicht - Akteneinsicht - Recht auf rechtliches Gehör - Eintragung einer Sicherungshypothek - Anrechnungsanspruch

  • Judicialis

    FGO § 45 Abs. 4; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 78; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 79 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 41b Abs. 1; ; AO 1977 § 324; ; AO 1977 § 251 Abs. 1; ; AO 1977 § 254; ; AO 1977 § 322 Abs. 1; ; ZPO § 867 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Sprungklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.03.1993 - VII R 89/90

    GmbH-Geschäftsführer als Haftender (§ 69 AO )

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Anders als bei den den Streitfall betreffenden Steuerakten, die kraft Gesetzes nach § 71 Abs. 2 FGO dem Gericht nach Empfang der Klageschrift von der Behörde zu übersenden sind, sind die Beteiligten von der Beiziehung der Akten anderer gerichtlicher Verfahren in Kenntnis zu setzen (vgl. § 79 Abs. 2 FGO), auch wenn es nach Auffassung des beiziehenden Gerichts auf den Inhalt dieser Akten nicht mehr ankommt (Senatsurteil vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359).

    Entsprechend wird die Versagung des rechtlichen Gehörs zu einer tatsächlichen Feststellung dann als unschädlich angesehen, wenn es auf diese Feststellung für die materiell-rechtliche Richtigkeit der Vorentscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (BFH/NV 1994, 359, m.w.N.).

  • BFH, 08.04.1997 - VII B 210/96

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich einer

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Die Schlüssigkeit der genannten Rügen setzt indessen nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß die vom FG nicht berücksichtigten oder fehlerhaft nicht ermittelten Tatsachen unter Zugrundelegung des vom FG vertretenen materiell-rechtlichen Standpunkts entscheidungserheblich gewesen wären (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 8. April 1997 VII B 210/96, BFH/NV 1997, 640).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 106/97

    Rechtliche Wirkungen einer nicht vorgenommenen Unterrichtung eines Klägers über

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Geschieht dies nicht, kann das Recht der Beteiligten auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt sein (BFH, Beschluß vom 24. März 1998 I B 106/97, BFH/NV 1998, 1200, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Verwertung des Inhalts von

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Zur schlüssigen Rüge der Gehörsverletzung in einem solchen Fall gehört aber auch der substantiierte Vortrag des Betroffenen, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne sein Wissen verwerteten Akten er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und daß bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. zu der trotz § 119 Nr. 3 FGO von der Rechtsprechung geforderten Kausalität des Verfahrensverstoßes allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 14, m.w.N., und im besonderen das Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752).
  • BFH, 16.11.1993 - VIII R 7/93

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Zwar ist ohne weiteres ein Verfahrensmangel anzunehmen, wenn das FG einen Rechtsstreit objektiv fehlerhaft durch Prozeß- statt durch Sachurteil entscheidet (BFH-Urteil vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen § 78 FGO gehört nämlich jedenfalls auch das Vorbringen, dem Beschwerdeführer sei die beantragte Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt worden; die bloß fehlende Reaktion des FG auf seinen Antrag, ihm Akteneinsicht zu gewähren, reicht nicht aus (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 27. Februar 1970 VI R 314/67, BFHE 98, 412, BStBl II 1970, 422; Beschluß vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67

    Verweigerung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Einsichtnahme in die

    Auszug aus BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen § 78 FGO gehört nämlich jedenfalls auch das Vorbringen, dem Beschwerdeführer sei die beantragte Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt worden; die bloß fehlende Reaktion des FG auf seinen Antrag, ihm Akteneinsicht zu gewähren, reicht nicht aus (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 27. Februar 1970 VI R 314/67, BFHE 98, 412, BStBl II 1970, 422; Beschluß vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Zudem haben die Kläger nicht dargelegt, warum sie einen etwaigen Verstoß gegen die Pflicht, den Beteiligten die Beiziehung von verfahrensfremden Akten mitzuteilen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229), nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG am 6. November 1997 gerügt hatten.

    Sie tragen auch nicht vor, zu welchem Inhalt der beigezogenen Akten sie sich nicht hätten äußern können, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätten und warum dies zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1229).

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 12/03

    Zustellungsurkunde, Inhalt

    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen § 78 FGO gehört nämlich jedenfalls auch das Vorbringen, dem Beschwerdeführer sei die beantragte Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt worden; die bloß fehlende Reaktion des FG auf seinen Antrag, ihm Akteneinsicht zu gewähren, reicht nicht aus (Senatsbeschluss vom 15. März 1999 VII B 182/98 BFH/NV 1999, 1229, m.w.N.) .
  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Indes ist die vom Kläger insoweit erhobene Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig erhoben; denn im Falle einer --wie im Streitfall allenfalls-- partiellen Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört der Vortrag, zu welchem Inhalt der beigezogenen und ohne Wissen des Klägers verwerteten Strafunterlagen sich dieser nicht habe äußern können und insbesondere was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre zum notwendigen schlüssigen Vortrag des behaupteten Verfahrensmangels (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229).
  • BFH, 13.12.2000 - X B 112/99

    Verpächterwahlrecht - Rechtliches Gehör - Rechtsmittel - Begründung

    - Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) erfordert im Zulassungsverfahren im Hinblick auf das Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit (s.o.) ebenfalls die Darlegung, was konkret noch vorgetragen worden wäre, wenn dies durch den behaupteten Verfahrensverstoß nicht verhindert worden wäre (s. z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229).
  • BFH, 02.11.2000 - X B 39/00

    Mitwirkungspflicht

    Die Kläger haben es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau sie --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätten, wenn es zu den gerügten Verfahrensfehlern nicht gekommen wäre (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 1998 V B 13/98, BFH/NV 1999, 316, und vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 33, 65).
  • BFH, 27.01.2000 - VII B 42/99

    Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis

    Ungeachtet dessen, dass die Beschwerde keine Ausführungen dazu enthält, was die Kläger bei rechtzeitiger Gewährung der Akteneinsicht noch hätten vortragen wollen und dass bei Berücksichtigung ihres zusätzlichen Vorbringens eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229, 1230), liegt der gerügte Verfahrensmangel schon deshalb nicht vor, weil das Urteil auf ihm nicht beruhen kann.
  • BFH, 02.05.2001 - X B 10/01

    Grundsätzliche Bedeutung - Zuordnung zum Betriebsvermögen - Widmungsentscheidung

    b) Auch mit der Rüge, sein Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--; § 96 Abs. 2 FGO) sei verletzt, kann der Kläger schon deshalb nicht durchdringen, weil er es versäumt hat, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau er an --wiederum aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätte, wenn es zu den gerügten Verfahrensfehler nicht gekommen wäre (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. November 1998 VIII B 46/98, BFH/NV 1999, 656; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229; vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335, 1336; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 33, 65).
  • BFH, 27.01.2004 - X B 102/03

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; schlüssige Rüge der Gehörsverletzung

    Mit der Rüge, sein Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) sei dadurch verletzt, dass das FG nicht vor, sondern erst in der mündlichen Verhandlung die Frage aufgeworfen habe, wofür der im Journalauszug enthaltene Betrag in Höhe von 18 987, 39 DM geleistet worden sei, kann der Kläger schon deshalb nicht durchdringen, weil er es versäumt hat, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau er --aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätte, wenn es zu dem gerügten Verfahrensfehler nicht gekommen wäre (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 48).
  • BFH, 17.10.2002 - X B 15/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    a) Der Kläger hat es versäumt, substantiiert und in sich schlüssig vorzutragen, was genau er --aus der materiell-rechtlichen Sicht des Finanzgerichts (FG)-- an Entscheidungserheblichem noch vorgetragen hätte, wenn es zu den gerügten Verfahrensfehlern nicht gekommen wäre (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 48).
  • BFH, 03.04.2000 - I B 107/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Diese Vermutung greift jedoch nicht, wenn die Verletzung des rechtlichen Gehörs sich nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die angefochtene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen konnte (BFH-Beschlüsse vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFH/NV 1999, 122, 123; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229, 1230; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 11, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht