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Rechtsprechung
   BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5275
BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98 (https://dejure.org/1999,5275)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1999 - VI B 254/98 (https://dejure.org/1999,5275)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1999 - VI B 254/98 (https://dejure.org/1999,5275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Begründungsanforderungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1243
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98
    Auch in diesem Fall ist jedoch zu fordern, daß in der Beschwerdeschrift zumindest die Rechtsfrage deutlich bezeichnet wird, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1995 VIII B 164/94, BFH/NV 1995, 707; vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725).
  • BFH, 11.01.1995 - VIII B 164/94

    Begründung einer Beschwerde mit einem Verweis auf eine weitere eingelegte

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98
    Auch in diesem Fall ist jedoch zu fordern, daß in der Beschwerdeschrift zumindest die Rechtsfrage deutlich bezeichnet wird, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1995 VIII B 164/94, BFH/NV 1995, 707; vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725).
  • BFH, 22.10.1998 - VIII B 47/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98
    Hierzu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung einer Begründung, aus der sich ergibt, zu welcher Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsfortbildung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 7 und 61; BFH-Beschluß vom 22. Oktober 1998 VIII B 47/98, BFH/NV 1999, 353).
  • BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; in BFH/NV 2014, 872; s.a. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
  • BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auch hier muss jedoch in der Beschwerde die (konkrete) Rechtsfrage deutlich bezeichnet werden, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (BFH-Beschluss vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243).
  • BFH, 25.01.2000 - VI B 108/98

    Krankentagegeld als Arbeitslohn

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn ihre Entscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt (Beschlüsse des BFH vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243, und vom 22. Oktober 1998 VIII B 47/98, BFH/NV 1999, 353; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 7 und 61).
  • FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14

    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine

    Jedoch ergibt sich aus dem vom Kläger gestellten Antrag, die nach der Außenprüfung ergangenen Änderungsbescheide vom 29.10.2013 aufzuheben, und der knappen Klagebegründung mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Kläger die Hinzuschätzungen aufgrund der Betriebsprüfung angreifen und das steuerliche Ergebnis der ursprünglichen Veranlagungen erreichen will (vgl. BFH-Beschluss vom 06.04.1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243; BFH-Urteil vom 26.07.1984 IV R 214/80, juris).
  • BFH, 05.04.2001 - VII B 227/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz und Verfahrensfehler

    Denn auch in diesem Fall ist jedenfalls zu fordern, dass in der Beschwerdeschrift zumindest die Rechtsfrage deutlich bezeichnet wird, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, und vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243).
  • BFH, 07.03.2001 - VII B 259/00

    NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Denn auch in diesem Fall ist jedenfalls zu fordern, dass in der Beschwerdeschrift zumindest die Rechtsfrage deutlich bezeichnet wird, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1995 VIII B 164/94, BFH/NV 1995, 707; vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725, und vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243).
  • BFH, 10.11.1999 - IV B 58/99

    Auslandsinformationsreise für Rinderhalter

    Die grundsätzliche Bedeutung ist auch nicht offenkundig (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243).
  • BFH, 07.03.2001 - VIII B 259/00
    Denn auch in diesem Fall ist jedenfalls zu fordern, dass in der Beschwerdeschrift zumindest die Rechtsfrage deutlich bezeichnet wird, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 1995 VIII B 164/94, BFH/NV 1995, 707; vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725 , und vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.04.1999 - XI R 17/97   

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https://dejure.org/1999,10115
BFH, 06.04.1999 - XI R 17/97 (https://dejure.org/1999,10115)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1999 - XI R 17/97 (https://dejure.org/1999,10115)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1999 - XI R 17/97 (https://dejure.org/1999,10115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge - Ehrenamtliche Richter - Reihenfolge der Besetzung

  • Judicialis

    FGO § 22; ; FGO § 25; ; ... FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 27 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz; ; FGO § 27 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 27 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 27 116 Abs. 1 Nr. 1
    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.03.1986 - VI R 11/85

    Vorschriftswidrige Besetzung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - XI R 17/97
    Insoweit ist jedoch eine Auslegung des Geschäftsverteilungsplans möglich und zulässig, bei der der am FG "gewachsenen Übung" maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 93.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - XI R 17/97
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist es auch nicht geboten, bei der Heranziehung der Richter nach einem Jahreswechsel wieder mit dem ersten in der Liste aufgeführten Richter zu beginnen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. September 1973 VI CB 93/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1974, 173).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Soweit das Präsidium keine Bestimmungen trifft, ist ergänzend die am FG gewachsene Übung maßgebend (BFH-Urteile in BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400, und in BFH/NV 1997, 31; BFH-Beschluss vom 6. April 1999 XI R 17/97, BFH/NV 1999, 1243).
  • BFH, 25.07.2023 - VIII B 31/22

    Zu den Darlegungsanforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzungsrüge hinsichtlich

    Es ist gerade Aufgabe des Präsidiums des FG festzulegen, ob bei Beginn eines neuen Geschäftsjahres während der laufenden Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter wieder mit dem ersten in der Liste aufgeführten Richter zu beginnen oder über den Jahreswechsel hinaus in der bisherigen Reihenfolge fortzufahren ist (BFH-Beschluss vom 06.04.1999 - XI R 17/97, BFH/NV 1999, 1243, unter II. am Ende [Rz 10]).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 45/99

    Veräußerungsverlust - Ehrenamtlicher Richter - Hilfsliste von ehrenamtlichen

    Zwar ist die Frage, in welcher Weise die ehrenamtlichen Richter den einzelnen Sitzungen des jeweiligen Senats zuzuteilen sind, in § 27 Abs. 1 FGO nicht geregelt; das ist Aufgabe des Geschäftsverteilungsplans, bzw. der Geschäftsordnung und ergänzend der "gewachsenen Übung" des Gerichts (vgl. u.a. BFH-Entscheidungen vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, unter 4. der Gründe, und vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31, unter I. 2. der Gründe, sowie vom 6. April 1999 XI R 17/97, BFH/NV 1999, 1243).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9971
BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96 (https://dejure.org/1999,9971)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1999 - XI B 132/96 (https://dejure.org/1999,9971)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1999 - XI B 132/96 (https://dejure.org/1999,9971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1243
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96
    Das Finanzgericht (FG) hat das Recht des Klägers auf Gehör dadurch verletzt, daß es die Klage durch Prozeßurteil abgewiesen hat, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) den Gegenstand des Klagebegehrens innerhalb der Ausschlußfrist nicht hinreichend bezeichnet hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232; vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96
    Das Finanzgericht (FG) hat das Recht des Klägers auf Gehör dadurch verletzt, daß es die Klage durch Prozeßurteil abgewiesen hat, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) den Gegenstand des Klagebegehrens innerhalb der Ausschlußfrist nicht hinreichend bezeichnet hat (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232; vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242).
  • BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; s. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
  • BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; in BFH/NV 2014, 872; s.a. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 9 K 82/99

    Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens

    bb) Der BFH hat in seinem Beschluß vom 6. April 1999 XI B 132/96 (BFH/NV 1999, 1243 ) entschieden, daß der Kläger den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet hat, wenn er innerhalb der vom Finanzgericht gesetzten Ausschlußfrist die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen des Finanzamts vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen.

    Im übrigen ist der BFH-Beschluß in BFH/NV 1999, 1243 zu einem im wesentlichen anders gelagerten Sachverhalt ergangen.

  • FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14

    Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine

    Jedoch ergibt sich aus dem vom Kläger gestellten Antrag, die nach der Außenprüfung ergangenen Änderungsbescheide vom 29.10.2013 aufzuheben, und der knappen Klagebegründung mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Kläger die Hinzuschätzungen aufgrund der Betriebsprüfung angreifen und das steuerliche Ergebnis der ursprünglichen Veranlagungen erreichen will (vgl. BFH-Beschluss vom 06.04.1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243; BFH-Urteil vom 26.07.1984 IV R 214/80, juris).
  • BFH, 20.10.1999 - V R 36/99

    PZU ohne Unterschrift

    Auf die Beschwerde des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 18. April 1996 14 K 3655/92 ließ der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluß vom 6. April 1999 XI B 132/96 die Revision zu.
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