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   BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99   

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https://dejure.org/1999,6866
BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99 (https://dejure.org/1999,6866)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1999 - IX B 6/99 (https://dejure.org/1999,6866)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - IX B 6/99 (https://dejure.org/1999,6866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eigengenutzte Wohnung - Aufwendungen vor Bezug - Wohnungseigentumsförderung - Eigenheimzulage - Rückwirkendes Ereignis - Objektverbrauch

  • Judicialis

    EStG § 10e A... bs. 6; ; EStG § 10e; ; EStG § 10h Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EigZulG § 19 Abs. 2 Satz 4; ; EigZulG § 19 Abs. 2; ; EigZulG § 19 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Antrag auf EigZul

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1335
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99
    Bei einer auf grundsätzliche Bedeutung gestützten Nichtzulassungsbeschwerde sind nur die innerhalb der Beschwerdefrist ordnungsgemäß dargelegten Rechtsfragen zu prüfen (BFH-Beschluß vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858).
  • BFH, 05.04.1995 - I B 126/94

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH fehlt es an der Zulassungsvoraussetzung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage dann, wenn sich diese ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (z.B. BFH-Beschluß vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496) oder offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (z.B. BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344).
  • BFH, 15.12.1989 - VI B 78/88

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG kann nicht bei der

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH fehlt es an der Zulassungsvoraussetzung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage dann, wenn sich diese ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (z.B. BFH-Beschluß vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496) oder offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (z.B. BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344).
  • BFH, 18.05.1994 - II B 29/94

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99
    Mit der Behauptung, das Urteil des FG sei rechtsfehlerhaft, wird die grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Mai 1994 II B 29/94, BFH/NV 1995, 125).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 54/00

    Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Dadurch würden die zeitlichen Grenzen für die Ausübung des Wahlrechts durchbrochen und Rechtsfolgen ausgelöst, die das Gesetz nur innerhalb der bezeichneten Grenzen (rückwirkend) eintreten lassen will (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Mai 1999 IX B 6/99, BFH/NV 1999, 1335, unter 2.; Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 175 AO 1977 Tz. 27; Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 175 Rz. 55).
  • BFH, 04.07.2001 - X S 8/01

    Prozesskostenhilfe - Vertretungszwang - Rechtsmittelfrist - Antragsbegründung -

    Auch von dem (zunächst) auf sich allein gestellten Rechtsmittelführer muss u.a. verlangt werden, dass er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darstellt (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. hierzu BFH in BFH/NV 1999, 1335).
  • FG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 5 K 171/04

    Bindung an das Wahlrecht über die Auflösung einer Rücklage nach § 6c i.V.m. § 6b

    Die erstmalige oder erneute Ausübung eines Wahlrechts entfaltet aber grundsätzlich keine materielle rückwirkende Kraft (BFH mit Urteil vom 06. Mai 1999, BFH/NV 1999, 1335 und Beschluss vom 13. Februar 1997, BFH/NV 1997, 635; s.a. Frotscher in Praxiskommentar AO, Loseblatt, Stand: 119. Lfg.
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