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   BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98   

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https://dejure.org/1999,9062
BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98 (https://dejure.org/1999,9062)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1999 - IX B 163/98 (https://dejure.org/1999,9062)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1999 - IX B 163/98 (https://dejure.org/1999,9062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung - Einheitliche Feststellung - Gesonderte Feststellung - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen

  • Judicialis

    FGO § 41; ; FGO § 44 Abs... . 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 41 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 94; ; FGO § 99 Abs. 1; ; FGO § 99 Abs. 2; ; BGB § 714; ; ZPO § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 41 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel; Feststellungsklage und Feststellungsinteresse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1353
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98
    Da es sich bei § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO um einen Unterfall der grundsätzlichen Bedeutung handelt (BFH-Beschluß vom 28. April 1988 V B 11/88, BFHE 153, 213, BStBl II 1988, 734), setzt Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO Abweichung der vom FG zugrunde gelegten (abstrakten) Rechtssätze von solchen des BFH oder des BVerfG voraus; das muß in der Beschwerde gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO dargelegt werden (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98
    Die Kläger hätten substantiiert darlegen müssen, welches Vorbringen das FG nicht berücksichtigt hat (§ 96 Abs. 1 FGO) und wozu sie sich nicht äußern konnten (§ 96 Abs. 2 FGO) und schließlich, inwiefern die Entscheidung des FG --unter Zugrundelegung der Rechtsansicht des FG (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861)-- darauf beruhen konnte.
  • BFH, 25.05.1976 - VIII R 66/74

    Klage - Feststellung der Nichtigkeit - Einheitlicher Steuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98
    Hinsichtlich der Feststellungsklage ist das FG zu Recht davon ausgegangen, daß es im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses in summarischer Weise zu prüfen hat, ob möglicherweise ein unwirksamer Verwaltungsakt vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1976 VIII R 66/74, BFHE 119, 36, BStBl II 1976, 606, zu III. 1.).
  • BFH, 28.04.1988 - V B 11/88

    Finanzgerichtsverfahren - Revision

    Auszug aus BFH, 14.04.1999 - IX B 163/98
    Da es sich bei § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO um einen Unterfall der grundsätzlichen Bedeutung handelt (BFH-Beschluß vom 28. April 1988 V B 11/88, BFHE 153, 213, BStBl II 1988, 734), setzt Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO Abweichung der vom FG zugrunde gelegten (abstrakten) Rechtssätze von solchen des BFH oder des BVerfG voraus; das muß in der Beschwerde gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO dargelegt werden (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 10.04.2003 - VII B 310/02

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels; Klärungsfähigkeit einer

    Unabhängig davon, ob es sich um einen Verfahrensmangel handeln kann, wenn das FG zu Unrecht ein Prozess- statt ein Sachurteil erlassen hat, erfordert die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels die substantiierte Bezeichnung des Fehlers und die Darlegung, dass das Urteil auf ihm beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 1999 IX B 163/98, BFH/NV 1999, 1353).
  • BSG, 22.01.2008 - B 14 AS 176/07 B
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn das LSG die Berufung nicht mit der Begründung, die Klage sei verspätet eingelegt worden, als unbegründet hätte zurückweisen dürfen, sondern erst, wenn wenigstens die Möglichkeit besteht, dass es ohne den behaupteten Verfahrensverstoß zu einem Urteil in der Sache mit einem für den Kläger günstigen Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 10; Beschluss vom 30. Juni 1994 - 11 BAr 139/93; Beschluss vom 19. Juni 2007 - B 10 KG 5/06 B; BFH, Beschlüsse vom 14. April 1999 - IX B 163/98 und vom 10. April 2003 - VII B 310/02; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 3 B 76/04).
  • BSG, 19.06.2007 - B 10 KG 5/06 B
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn das LSG die Berufung nicht mit der Begründung, sie sei verspätet eingelegt worden, als unzulässig hätte verwerfen dürfen, sondern erst, wenn wenigsten die Möglichkeit besteht, dass es ohne den behaupteten Verfahrensverstoß zu einem Urteil in der Sache mit einem für die Kläger günstigen Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 10; Beschluss vom 30.6.1994 - 11 BAr 139/93, juris; BFH Beschlüsse vom 14.4.1999 - IX B 163/98 und vom 10.4.2003 - VII B 310/02, beide juris; BVerwG Beschluss vom 21.10.2004 - 3 B 76/04, juris).
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