Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.04.1999

Rechtsprechung
   BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3256
BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98 (https://dejure.org/1999,3256)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1999 - VII B 313/98 (https://dejure.org/1999,3256)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1999 - VII B 313/98 (https://dejure.org/1999,3256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsschuld - Haftungsbescheid - Aussetzung der Vollziehung - Prozeßvolllmacht - Nachweis der Prozeßvollmacht - Vollmachtloser Vertreter

  • Judicialis

    AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 71; ; FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessvollmacht und Überprüfung bei Missbrauchsverdacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.06.1996 - III R 21/95

    Fehlerhafte Vollmachterteilung im finanzgerichtlichen Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH hat jedes Gericht das Recht und die Pflicht, einem sich ihm wegen einer besonders ungewöhnlichen Art der Prozeßführung aufdrängenden Verdacht, daß ein Bevollmächtigter eine ihm erteilte allgemeine Prozeßvollmacht in mißbräuchlicher Weise zum Nachteil des Vollmachtgebers verwendet, nachzugehen und die Vorlage einer neuen, auf das konkrete Verfahren ausgestellten Vollmacht zu verlangen (BFH-Beschluß vom 13. Juni 1996 III R 21/95, BFH/NV 1997, 119).
  • BFH, 09.12.1997 - VII B 223/97

    Zulässigkeit einer Aussetzung der Vollziehung sowie einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
    In der Rechtsprechung ist zwar die Statthaftigkeit eines in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehenen, außerordentlichen Rechtsbehelfs unter bestimmten, engen Voraussetzungen bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" einer mit ordentlichen Rechtsmitteln sonst nicht angreifbaren Entscheidung in Betracht gezogen worden (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, und vom 9. Dezember 1997 VII B 223/97, BFH/NV 1998, 714, sowie zuletzt Beschluß vom 8. Februar 1999 VII B 202/98).
  • BFH, 22.11.1994 - VII B 144/94

    Rüge eines Verfahrensfehlers auf Grund widersprechender Gesetzesauslegung

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
    In der Rechtsprechung ist zwar die Statthaftigkeit eines in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehenen, außerordentlichen Rechtsbehelfs unter bestimmten, engen Voraussetzungen bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" einer mit ordentlichen Rechtsmitteln sonst nicht angreifbaren Entscheidung in Betracht gezogen worden (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, und vom 9. Dezember 1997 VII B 223/97, BFH/NV 1998, 714, sowie zuletzt Beschluß vom 8. Februar 1999 VII B 202/98).
  • BFH, 11.06.1997 - VII R 73/96

    Vertretungsberechtigung vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
    Die Kosten dieses Verfahrens sind dem mithin als vollmachtlosem Vertreter zu behandelnden Rechtsanwalt E aufzuerlegen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 11. Juni 1997 VII R 73/96, BFH/NV 1997, 892).
  • BFH, 08.02.1999 - VII B 202/98

    Außerordentliche Beschwerde; unstatthaftes Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
    In der Rechtsprechung ist zwar die Statthaftigkeit eines in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehenen, außerordentlichen Rechtsbehelfs unter bestimmten, engen Voraussetzungen bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" einer mit ordentlichen Rechtsmitteln sonst nicht angreifbaren Entscheidung in Betracht gezogen worden (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 22. November 1994 VII B 144/94, BFH/NV 1995, 791, und vom 9. Dezember 1997 VII B 223/97, BFH/NV 1998, 714, sowie zuletzt Beschluß vom 8. Februar 1999 VII B 202/98).
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 21.04.1999 - VII B 313/98
    Die von Rechtsanwalt E für den Antragsteller erhobene Beschwerde ist mithin ebenso wie die Nichtzulassungsbeschwerde so offenkundig und eindeutig unstatthaft und damit von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg (vgl. insofern BFH-Urteil vom 27. Februar 1998 VI R 88/97, BFHE 185, 126, BStBl II 1998, 445), daß dies ernstliche Zweifel daran begründet, ob Rechtsanwalt E seine Prozeßvollmacht --sollte sie ihm tatsächlich für ein Verfahren vor dem BFH erteilt worden sein-- nicht dadurch zum Schaden des Antragstellers mißbraucht hat, daß er gleichwohl die vorgenannten Rechtsmittel eingelegt hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - 12 B 16.17

    Rechtsmissbräuchliche Antragstellung von Informationsanträgen in Massenverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat jedes Gericht das Recht und die Pflicht, einem sich ihm wegen einer besonders ungewöhnlichen Art der Prozessführung aufdrängenden Verdacht, dass ein Bevollmächtigter eine ihm erteilte allgemeine Prozessvollmacht in missbräuchlicher Weise zum Nachteil des Vollmachtgebers verwendet, nachzugehen und die Vorlage einer neuen, auf das konkrete Gerichtsverfahren ausgestellten Vollmacht zu verlangen; kann sie nicht vorgelegt werden, sind danach dem vollmachtlosen Vertreter die Kosten des Verfahrens aufzugeben (BFH, Beschluss vom 21. April 1999 - VII B 313/98 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2002 - V R 55/00

    Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

    Abweichend von der Regel des § 135 Abs. 2 FGO hat nach ständiger Rechtsprechung des BFH in Fällen vollmachtsloser Vertretung der vollmachtslose Vertreter die Kosten des unzulässigen Rechtsmittels zu tragen, wenn und weil er die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (z.B. Beschlüsse in BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, und vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358).
  • BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07

    Anhörungsrüge: Schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge hat H zu tragen, weil er seine Vertretungsbefugnis auch in diesem Verfahren nicht nachgewiesen hat (§ 135 Abs. 2 FGO i.V.m. der ständigen Rechtsprechung des BFH; z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5, und vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358; Nr. 6400 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz --GKG-- in Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
  • BFH, 17.04.2003 - XI B 206/02

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung zum

    Abweichend von § 135 Abs. 2 FGO hat jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BFH in Fällen vollmachtloser Vertretung der vollmachtlose Vertreter die Kosten eines unzulässigen Rechtsmittels zu tragen, wenn und weil er die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358; vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5).
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.02.2004 - 1 V 1019/03

    Begründung eines auf Steuerhinterziehung gestützten Haftungsbescheids gegen den

    Zwar wird die Geltendmachung der Haftung nach § 71 AO nicht dadurch ausgeschlossen, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren - wie vorliegend - noch nicht abgeschlossen ist (BFH-Beschluss vom 21. April 1999, VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2002 - 2 K 452/02

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens; Nichtberücksichtigung des

    Für den Fall einer vorgelegten allgemeinen Vollmacht hat die Rechtsprechung solche Zweifel als durchgreifend angesehen, wenn ein Rechtsmittel offenkundig und eindeutig unstatthaft ist (BFH, BFH/NV 1999, 1358 ).
  • FG Köln, 11.05.2001 - 12 K 363/01

    Mangel der schriftlichen Vollmacht

    Für den Fall einer vorgelegten allgemeinen Vollmacht hat die Rechtsprechung solche Zweifel als durchgreifend angesehen, wenn ein Rechtsmittel offenkundig und eindeutig unstatthaft ist (BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 313/98, BFH/NV 1999, 1358 ).
  • FG Köln, 23.02.2001 - 12 V 7365/00

    Erfordernis der Bezeichnung des Antragsbegehrens als Prozeßvoraussetzung für den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Sachsen, 06.06.2002 - 2 K 2382/01

    Fruchtloses Verstreichen einer durch den Berichterstatter gesetzten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Sachsen, 29.04.2002 - 2 V 2383/01

    Vorliegen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.06.2002 - 2 K 2382/01

    Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtvorlage der Prozessvollmacht trotz Setzung

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2002 - 2 V 2383/01

    Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der Klage; Zweifel an der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 20.04.1999 - IX B 149/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10068
BFH, 20.04.1999 - IX B 149/98 (https://dejure.org/1999,10068)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1999 - IX B 149/98 (https://dejure.org/1999,10068)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1999 - IX B 149/98 (https://dejure.org/1999,10068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Begründungsanforderungen - Mangelnde Sachaufklärung - Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 81; ; FGO § 96; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Rüge der unzureichenden Sachverhaltsaufklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
    Auszug aus BFH, 20.04.1999 - IX B 149/98
    Sie haben in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde keine die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) tragenden abstrakten Rechtssätze gebildet und diesen hiervon abweichende abstrakte Rechtssätze aus den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) gegenüber gestellt (vgl. dazu allgemein, z.B. BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473, m.w.N.; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 63, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2003 - IX B 83/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Nach dem sachlichen Gehalt ihres Vorbringens machen die Kläger nur geltend, das FG habe das von ihnen genannte BFH-Urteil im Streitfall unzutreffend angewandt; mit dieser der Revision vorbehaltenen Rüge können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 20. April 1999 IX B 149/98, BFH/NV 1999, 1358).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht