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Rechtsprechung
   BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99   

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https://dejure.org/1999,3458
BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99 (https://dejure.org/1999,3458)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1999 - IX B 20/99 (https://dejure.org/1999,3458)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - IX B 20/99 (https://dejure.org/1999,3458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Zulassungsgrundes - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichende Rechtssätze - Gesonderte und einheitliche Feststellung - Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 180 Abs. 2; ; AO 1977 § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 108 115 Abs. 2 Nr. 3
    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1369
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
    Auszug aus BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99
    Die Kläger haben in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde keine die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) tragenden abstrakten Rechtssätze gebildet, die von einem Rechtssatz des in der Beschwerdeschrift genannten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) abweichen (vgl. dazu allgemein, z.B. BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1997 X B 89/96, BFH/NV 1998, 473, m.w.N.; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1997 - IX B 2/97

    Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99
    Etwaige nach Ablauf der Beschwerdefrist vorgetragene Zulassungsgründe darf der Senat nicht mehr berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. April 1997 IX B 2/97, BFH/NV 1997, 694).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04

    Ap; Auskunftsersuchen an Bank

    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.06.2006 - VII B 255/05

    Protokollierung des Inhalts der mündlichen Prüfung; Verletzung des Anspruchs auf

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 120/08

    Zeugeneinvernahme - Gebot der Einzelvernehmung - Einwendungen gegen die

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.09.2007 - VII B 75/07

    Verfahrensrüge einer überlangen Verfahrensdauer; Überprüfung einer

    Einwendungen gegen die Richtigkeit der im FG-Urteil festgestellten Tatsachen können nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gerügt werden, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

    Derartige Einwendungen sind jedoch nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines (fristgebundenen) Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 120/08, BFH/NV 2009, 41; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), sondern grundsätzlich nur mit einem (fristgebundenen) Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) beim FG geltend zu machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369; vom 27. Oktober 1997 X B 203/95, BFH/NV 1998, 707; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 108 FGO Rz. 4 f.).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 136/08

    Zolltarif: Einreihung sog. Aloe Vera-Filets - Begriff der Zubereitung -

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 09.06.2008 - VII B 190/07

    Zolltarif: Feststellung der Beschaffenheitsmerkmale durch das FG

    Wenn --wie die Beschwerde vorträgt-- die X's-Drive Geräte VP6310 und VP6230 anders als vom FG angenommen Videos oder Bilder nicht aufzeichnen (Pos. 8521 KN), sondern lediglich von Datenverarbeitungsmaschinen überspielt bekommen können, macht sie ebenfalls keinen Verfahrensmangel geltend, sondern erhebt Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes, welche nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gerügt werden können, sondern gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809, m.w.N.; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.06.2006 - VII B 225/05

    Anfechtung der Leistungsbewertung in der Steuerberaterprüfung - Anordnung der

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 84/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Einwendungen gegen den Tatbestand des

  • BFH, 20.12.2005 - V B 43/04

    USt: Abgrenzung Zuschuss/Leistung gegen Entgelt

  • BFH, 21.01.2005 - VII B 219/04

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Einwendungen gegen die Richtigkeit des im

  • BFH, 17.12.2007 - VII B 124/07

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes -

  • BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06

    Tarifierung: Metallrohre als Schrott

  • BFH, 05.07.2004 - VII B 350/03

    Verfahrensmangel: fehlender Tatbestand

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03

    Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls

  • BFH, 08.10.2003 - VII B 89/03

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des Rechts auf Gehör, Terminsverlegung

  • BFH, 11.08.2004 - V B 47/04

    Zweifel an der Richtigkeit des Protokolls; Einwendungen gegen die Richtigkeit des

  • BFH, 03.04.2003 - IX B 173/02

    NZB: Tatbestand des FG-Urteils, Einwendungen

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Rechtsprechung
   BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98   

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https://dejure.org/1999,2530
BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98 (https://dejure.org/1999,2530)
BFH, Entscheidung vom 11.05.1999 - VIII B 106/98 (https://dejure.org/1999,2530)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - VIII B 106/98 (https://dejure.org/1999,2530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblicher Beweisantrag - Beweisthema - Unsubstantiierter Beweisantrag - Sachverhaltsermittlung - Schuldzinsen - Freiberufliche Tätigkeit - Vermietungsobjekte

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; AO 1977 § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    AO § 97 Abs. 1; FGO § 76 Abs. 1 S. 4
    Verfahrensmangel; Übergehen eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1369
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98
    Das Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags ist ein Verfahrensmangel (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).

    Es dürfen aber an diese Benennung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BFH in BFH/NV 1996, 757).

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete

    Auszug aus BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98
    Ohne ein solches Auskunftsverlangen ist der Sachverhalt noch nicht hinreichend aufgeklärt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98
    Das Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags ist ein Verfahrensmangel (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85

    Finanzgerichtsverfahren - Strafakten

    Auszug aus BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98
    Das gilt zwar dann nicht, wenn der Kläger das Beweisthema nicht hinreichend benennt (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 40); einem unsubstantiierten Beweisantrag muß das FG nicht nachgehen (BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841, und ständige Rechtsprechung, vgl. Gräber/von Groll, a.a.O., § 76 Anm. 25, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99

    Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG

    Der Senat hat die Revision wegen des Verfahrensmangels mangelnder Sachaufklärung zugelassen (Beschluss vom 11. Mai 1999 VIII B 106/98, BFH/NV 1999, 1369).

    Der Kläger hat sich in seiner Revisionsschrift vom 8. Juli 1999 ausdrücklich auf den Beschluss des Senats in BFH/NV 1999, 1369, mit dem der Senat die Revision wegen eines Verfahrensmangels zugelassen und die Zulassung mit einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG begründet hat, bezogen und in dem --innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO eingereichten-- Schriftsatz vom 4. Oktober 1999 die Auffassung vertreten, dass das Verfahren "infolge unzureichender Sachaufklärung" an das FG zurückzuverweisen sei.

    Aus der Bezugnahme auf den Beschluss in BFH/NV 1999, 1369 ergibt sich eine den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechende Revisionsrüge des Klägers, da aus dem Revisionszulassungsbeschluss deutlich wird, welchen Verfahrensmangel der Kläger rügt und aus welchen Tatsachen sich der gerügte Verfahrensmangel ergibt.

  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 120/08

    Zeugeneinvernahme - Gebot der Einzelvernehmung - Einwendungen gegen die

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 09.06.2008 - VII B 190/07

    Zolltarif: Feststellung der Beschaffenheitsmerkmale durch das FG

    Wenn --wie die Beschwerde vorträgt-- die X's-Drive Geräte VP6310 und VP6230 anders als vom FG angenommen Videos oder Bilder nicht aufzeichnen (Pos. 8521 KN), sondern lediglich von Datenverarbeitungsmaschinen überspielt bekommen können, macht sie ebenfalls keinen Verfahrensmangel geltend, sondern erhebt Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes, welche nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gerügt werden können, sondern gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809, m.w.N.; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 26.06.2006 - VII B 225/05

    Anfechtung der Leistungsbewertung in der Steuerberaterprüfung - Anordnung der

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 84/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Einwendungen gegen den Tatbestand des

    Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im Urteil des FG festgestellten Tatbestandes sind nicht als Verfahrensmangel im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 20.12.2005 - V B 43/04

    USt: Abgrenzung Zuschuss/Leistung gegen Entgelt

    Soweit die Klägerin Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes erhebt, sind diese nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern hätten ggf. zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

    Einem unsubstantiierten Beweisantrag braucht das FG aber nicht nachzugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 1999 VIII B 106/98, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 17.12.2007 - VII B 124/07

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes -

    Einwendungen gegen die Richtigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestandes sind nicht im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (BFH-Beschluss vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.05.1999 - IX B 27/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10961
BFH, 07.05.1999 - IX B 27/99 (https://dejure.org/1999,10961)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1999 - IX B 27/99 (https://dejure.org/1999,10961)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - IX B 27/99 (https://dejure.org/1999,10961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision - Verletzung formellen Rechts - Verfügungsberechtigung über Konto - Verletzung materiellen Rechts

  • Judicialis

    FGO § 92; ; FGO § 93; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3
    NZB; Rüge der Verletzung formellen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 156/87
    Auszug aus BFH, 07.05.1999 - IX B 27/99
    Gleiches gilt, wenn die Kläger Abweichung des FG-Urteils vom "Urteil des BGH vom 24.11.98 III ZR 156/87 (Stuttgart), NJW 1989 Heft 8 Seite 530" und schließlich vom "BFH-Urteil vom 23.10.1996" geltend machen wollen.
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