Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.05.1999

Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99   

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https://dejure.org/1999,8840
BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99 (https://dejure.org/1999,8840)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1999 - IX R 4/99 (https://dejure.org/1999,8840)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - IX R 4/99 (https://dejure.org/1999,8840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Vollmacht - Vorlage der Urschrift - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 64 Abs. 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 74; ; ZPO § 251

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Vertretung i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1371
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.07.1991 - VIII B 88/89

    - Vollmachtvorlage grundsätzlich im Original für jeweiliges Verfahren -

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99
    Zumindest die Prozeßvollmacht von 1990 erstreckt sich auch auf das vorliegende Verfahren; denn darin handelt es sich um den gleichen Streitkomplex wie im Verfahren Az. ... (vgl. zu diesen Voraussetzungen BFH-Beschluß vom 30. Juli 1991 VIII B 88/89, BFHE 165, 22, BStBl II 1991, 848, zu 3.).
  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99
    Die Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision gemäß § 116 Abs. 1 FGO hat die Klägerin nicht schlüssig dargetan (zu diesen Voraussetzungen BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850).
  • BFH, 16.09.1991 - IX R 43/91

    Einordnung einer Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde prozessführungsberechtigten

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99
    Ein Beteiligter ist jedoch vertreten, wenn ein Bevollmächtigter für ihn auftritt, der es lediglich versäumt, dem FG die auf ihn ausgestellte schriftliche Vollmacht vorzulegen (BFH-Beschlüsse vom 16. September 1991 IX R 43/91, BFH/NV 1992, 187; vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114).
  • BFH, 05.08.1996 - X B 83/96

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99
    Angesichts der Unzulässigkeit der Revision war Akteneinsicht nicht zu gewähren (vgl. BFH-Beschluß vom 5. August 1996 X B 83/96, BFH/NV 1997, 61).
  • BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91

    Anforderungen an die Begründung des Revisionsgrundes Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - IX R 4/99
    Ein Beteiligter ist jedoch vertreten, wenn ein Bevollmächtigter für ihn auftritt, der es lediglich versäumt, dem FG die auf ihn ausgestellte schriftliche Vollmacht vorzulegen (BFH-Beschlüsse vom 16. September 1991 IX R 43/91, BFH/NV 1992, 187; vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.05.1999 - VII B 45/99   

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https://dejure.org/1999,7688
BFH, 19.05.1999 - VII B 45/99 (https://dejure.org/1999,7688)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1999 - VII B 45/99 (https://dejure.org/1999,7688)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - VII B 45/99 (https://dejure.org/1999,7688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kontopfändung - Vollstreckungsaufschub - Tilgung der Steuerrückstände - Gewerbeuntersagung - Vergleich - Stundungsvereinbarung

  • Judicialis

    AO 1977 § 249 - 258; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; VwVG § 5

  • rechtsportal.de

    AO § 258; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - VII B 45/99
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 19.05.1999 - VII B 45/99
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 8 ff.) Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Beschwerdeschrift schlüssig und substantiiert dargelegt werden.
  • BFH, 08.02.2000 - I B 61/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; mehrere unabhängig voneinander tragende

    Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gegeben, wenn die Beurteilung des Falles von der Beantwortung einer Rechtsfrage abhängt, an deren Klärung ein allgemeines, über den Einzelfall hinausgehendes Interesse besteht (BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VII B 45/99, BFH/NV 1999, 1371; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 7, m.w.N.).
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