Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.04.1999

Rechtsprechung
   BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99   

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https://dejure.org/1999,5952
BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99 (https://dejure.org/1999,5952)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1999 - VIII R 16/99 (https://dejure.org/1999,5952)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 (https://dejure.org/1999,5952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnfeststellungsbescheid - Vorverfahren - Trennung des Verfahrens - Einspruchseinlegung

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 121; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 44; ; AO 1977 § 360 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 360 Abs. 3; FGO § 44
    Mitunternehmer; unzulässige Klage gegen Einspruchsentscheidung betr. die Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1469
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96

    Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 30.03.1999 - VIII R 16/99
    Auf dieses Verfahren könnte selbst dann nicht verzichtet werden, wenn die Kläger im Einspruchsverfahren der KG gemäß § 360 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) hätten hinzugezogen werden müssen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Die anders lautenden Entscheidungen des BFH vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469) sind überholt.

    Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469), auf die sich das FG für seine Ansicht gestützt hat, sind damit überholt.

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01

    Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteil vom 30. März 1999 VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469).

    Seine in der Entscheidung in BFH/NV 1999, 1469 geäußerte abweichende Ansicht gibt der Senat auf.

  • BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01

    Klagebefugnis eines Mitunternehmers

    Die Entscheidungen vom 10. Juni 1997 IV B 124/96 (BFH/NV 1998, 14) und vom 30. März 1999 VIII R 16/99 (BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt.
  • BFH, 30.03.1999 - VIII R 29/95

    Beiladung bei unzulässiger Klage

    Diese Klagen waren, wie der Senat in seinem Urteil VIII R 16/99 vom heutigen Tage ausgeführt hat, unzulässig.
  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 8350/98

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete Einspruchsentscheidung erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen.
  • FG München, 10.12.2003 - 1 K 4141/01

    Korrespondierende Bilanzierung von Gesellschafter-Darlehensforderungen bei einer

    Entgegen der ursprünglichen Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH-Beschluss vom 10.6.1997 IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14, und BFH-Urteil vom 30.3.1999 VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469 ), wonach eine Klage dann als unzulässig abzuweisen war, wenn lediglich die Gesellschaft gegen den Gewinnfeststellungsbescheid Einspruch eingelegt hatte und der Gesellschafter, ohne zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden zu sein, allein Klage erhob, wird inzwischen eine derartige Klage als zulässig angesehen (BFH-Beschluss vom 23.3.2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217 ).
  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 66/99

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß vom 10.06.1997 - IV B 124/96, BFH/NV 1998, 14 und Urteil vom 30.03.1999 - VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469), der der Senat folgt, ist die Klage eines Kommanditisten, die dieser gegen eine an die Gesellschaft gerichtete EE erhoben hat, obwohl er gegen den mit der Klage angefochtenen Feststellungsbescheid nicht selbst Einspruch eingelegt hatte, auch dann wegen fehlenden Vorverfahrens unzulässig, wenn er zum Einspruchsverfahren hätte hinzugezogen werden müssen.
  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 189/99

    Verbilligte Veräußerung durch Personengesellschaft an Mitunternehmer

    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfahren betreffend B und C von dem anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 29/95) abgetrennt und die (abgetrennten) Revisionen durch Urteil vom 30. März 1999 - VIII R 16/99 - wegen Unzulässigkeit der von B und C erhobenen Klagen als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04

    § 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und

    Die anders lautenden Entscheidungen in BFH/NV 1998, 14 und vom 30. März 1999 (VIII R 16/99, BFH/NV 1999, 1469) sind damit überholt (zum Ganzen zuletzt auch BFH vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BStBl. II 2004, 964).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.04.1999 - II B 81/98   

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https://dejure.org/1999,7808
BFH, 08.04.1999 - II B 81/98 (https://dejure.org/1999,7808)
BFH, Entscheidung vom 08.04.1999 - II B 81/98 (https://dejure.org/1999,7808)
BFH, Entscheidung vom 08. April 1999 - II B 81/98 (https://dejure.org/1999,7808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsvorgang - Grundstückserwerb - Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Rechtsnachfolge von Gesellschaften

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Auslegung von Gesellschaftervereinbarungen; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1469
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91

    Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§

    Auszug aus BFH, 08.04.1999 - II B 81/98
    Die Beantwortung muß aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegen (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924).
  • BFH, 25.01.2012 - I B 17/11

    VGA - klare und eindeutige Vereinbarung - Bindung an Vertragsauslegung durch FG

    Zudem wäre hierbei zu berücksichtigen gewesen, dass die Vertragsauslegung in einem Revisionsverfahren nur in eingeschränktem Umfang überprüft werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 81/98, BFH/NV 1999, 1469 [nur Leitsatz]; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 24, m.w.N.) und deshalb die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung --will sie eine im Revisionsverfahren entscheidungserhebliche (klärungsfähige) Frage bezeichnen-- regelmäßig vom Auslegungsverständnis der Vorinstanz auszugehen hat (vgl. hierzu Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30, § 116 Rz 35).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2008 - 16 K 1014/05

    Einordnung der Tätigkeitsvergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als

    Geht es im Kern nur um die Auslegung von Gesellschaftervereinbarungen, so muß nach der BFH-Rechtsprechung bei einer Nichtzulassungsbeschwerde die Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung den eingeschränkten Prüfungsbereich des Revisionsgerichts bei Vertragsauslegungen betreffen (s.Beschluss vom 8.4.1999 II B 81/98. n.v., mit Gründen dokumentiert in [...], Leitsatz abgedruckt in BFH/NV 1999, 1469).
  • BFH, 05.12.2000 - VIII B 64/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Vertragsauslegung -

    Geht es im Kern nur um die Auslegung eines Vertrages, muss bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision die Rechtsfrage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung den eingeschränkten Prüfungsbereich des Revisionsgerichts bei Vertragsauslegungen betreffen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 1999 II B 81/98, BFH/NV 1999, 1469).
  • BFH, 30.11.2000 - II B 165/99

    Notarielle Beurkundung - Grundstückskaufvetrag mit Auflassung - Miteigentum -

    Kommt es für die Entscheidung eines Streitfalls darauf an, wie ein Vertrag auszulegen ist, so kann das Revisionsgericht die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln --insbesondere die §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)-- beachtet sind, ob gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde und ob alle für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht sind (vgl. BFH-Beschluss vom 8. April 1999 II B 81/98, BFH/NV 1999, 1469).
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