Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.04.1999

Rechtsprechung
   BFH, 27.04.1999 - III B 43/98   

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https://dejure.org/1999,2576
BFH, 27.04.1999 - III B 43/98 (https://dejure.org/1999,2576)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1999 - III B 43/98 (https://dejure.org/1999,2576)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1999 - III B 43/98 (https://dejure.org/1999,2576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1477
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
    Das vom FA in seiner Beschwerdeschrift angeführte BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 108/85 (BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115) enthält zwar die von ihm angegebene Aussage, daß in der Bilanz dokumentierte Umstände, die keinen sicheren Rückschluß auf ein für das Bilanzbild ursächliches Veräußerungsgeschäft zuließen, nicht ausreichen, um das Veräußerungsgeschäft als dem FA bekannt einzuordnen.

    Entgegen der Auffassung des FA ist das FG auch nicht insofern von der BFH-Entscheidung in BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115 abgewichen, als es in der für seine Entscheidung gegebenen zweiten Begründung angenommen hat, das FA müsse sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wenn es die maßgebliche Tatsache --nämlich die Entäußerung der Beteiligung-- bei der Veranlagung gekannt hätte.

  • BFH, 04.08.1993 - II B 175/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
    Das FG muß seiner Entscheidung vielmehr eine rechtliche Erwägung (Rechtssatz) zugrunde gelegt haben, die mit einem ebenfalls tragenden Rechtssatz einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718, und vom 29. Juni 1994 I B 118/93, BFH/NV 1995, 319).
  • BFH, 29.06.1994 - I B 118/93

    Möglichkeit einer Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
    Das FG muß seiner Entscheidung vielmehr eine rechtliche Erwägung (Rechtssatz) zugrunde gelegt haben, die mit einem ebenfalls tragenden Rechtssatz einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718, und vom 29. Juni 1994 I B 118/93, BFH/NV 1995, 319).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.04.1999 - III B 26/98   

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https://dejure.org/1999,10492
BFH, 27.04.1999 - III B 26/98 (https://dejure.org/1999,10492)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1999 - III B 26/98 (https://dejure.org/1999,10492)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1999 - III B 26/98 (https://dejure.org/1999,10492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.1997 - X B 213/96

    Fertigstellung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 26/98
    Mit seinem Einwand, die Entstehung der Klägerin sei nicht mit einem Strukturwandel vergleichbar, begründet das FA kein allgemeines Interesse an der Klärung der von ihm herausgestellten Rechtsfrage, sondern wendet sich gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils des FG, ein Vortrag, der die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht darlegt (BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1997 X B 213/96, BFH/NV 1998, 698).
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 26/98
    Dementsprechend ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich eines jeden selbständig tragenden Grundes ein Zulassungsgrund geltend zu machen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524).
  • BFH, 24.10.2005 - II B 131/04

    Fahndung bei Kreditinstitut; Tätigwerden der Steuerfahndung; Anfechtung

    Ist aber die Vorentscheidung auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend gemacht werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III B 26/98, BFH/NV 1999, 1477).
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Bereits mit Urteil vom 17. Dezember 1997 (III 191/96 (rechtskräftig, die Nichtzulassungsbeschwerde hatte aus formalen Gründen keinen Erfolg Az. des BFH: III B 26/98) hat das Thüringer Finanzgericht entschieden, dass in Fällen, in denen ein durch die in die Handwerksrolle eingetragenen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenes Unternehmen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung als GmbH, an der die bisherigen Gesellschafter im bisherigen Umfang beteiligt sind, fortgeführt wird, die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG für von der GmbH angeschaffte Wirtschaftsgüter auch dann zu gewähren ist, wenn die GmbH erst in dem der Anschaffung folgenden Jahr in die Handwerksrolle eingetragen wird.
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