Rechtsprechung
BFH, 05.05.1999 - VII S 27/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Geschäftsführer einer GmbH - Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Prozeßkostenhilfe - Nichtzulassung der Revision - Sonderdarlehen - Landesdarlehen
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1 S. 1 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2, 3
Sachaufklärungspflicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1484
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.05.1999 - VII B 311/98
LSt; Geschäftsführerhaftung
Auszug aus BFH, 05.05.1999 - VII S 27/98
Das Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision ist bei dem beschließenden Senat unter dem Az. ... anhängig, die PKH-Beschwerde unter dem Az. VII B 311/98.Daß dem Antragsteller auch für das Verfahren VII B 311/98 PKH nicht gewährt werden kann, folgt aus den Gründen des heute in dieser Sache ergangenen Beschlusses des Senats.
- BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
Auszug aus BFH, 05.05.1999 - VII S 27/98
Denn die Aufhebung oder Vertagung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht im Ermessen des Gerichts (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732).
- BFH, 17.01.2000 - VII B 243/99
Beschwerdebegründung - Bezeichnungserfordernis - Tatsachenvortrag - Rechtliches …
Hierfür genügt die Bezeichnung der angeblich verletzten Norm des Verfahrensrechts nicht (Bundesfinanzhof --BFH-- in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 10. April 1999 IX B 19/99, BFH/NV 1999, 1350, und Senatsbeschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484;… s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, und § 120 Rz. 37).Dazu hätte der Kläger vortragen müssen, welche konkreten Beweisanträge gestellt worden sind oder dass sich trotz Unterlassens solcher Beweisanträge aus genau anzugebenden Gründen dem FG eine weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis eine Beweiserhebung voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern sie aus der rechtlichen Sicht des Gerichts zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1484).
- BFH, 02.06.2006 - I B 41/05
Schätzung; unzureichende Kassenführung
Die Entscheidung über die Vertagung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484). - BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
Erörterungstermin; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 17. März 2004 hat die fachkundig vertretene Klägerin weder einen Antrag gestellt, ihr weitere Ausführungen zum Streitstoff zu gestatten, noch die Vertagung der mündlichen Verhandlung gemäß § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484) beantragt, falls an diesem Sitzungstag keine Möglichkeit mehr zu einer zeitlichen Verlängerung der mündlichen Verhandlung bestanden haben sollte oder ihr gegebenenfalls nachzulassen, noch gemäß § 283 ZPO i.V.m. § 155 FGO (…dazu BFH-Beschluss vom 28. Januar 2003 VIII B 62/02, BFH/NV 2003, 1328) einen entsprechenden Schriftsatz nach Schluss der mündlichen Verhandlung nachzureichen.
Rechtsprechung
BFH, 05.05.1999 - II R 49/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zurechnungsfortschreibung - Richter als Berichterstatter - Mündliche Verhandlung - Urteilsfindung - Besetzungsmangel
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 103; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 1; ; BewG § 22 Abs. 2; ; BewG § 22 Abs. 4 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de
FGO § 65 Abs. 2 S. 1 §§ 103 119 Nr. 1
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 05.05.1999 - II R 49/98
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvR 1154/99
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 1484
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.07.1991 - II R 81/88
Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch …
Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 49/98
Außerdem weiche das Urteil von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juli 1991 II R 81/88 (BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909) ab. - BFH, 15.07.1987 - X R 15/81
Verstoß gegen einen gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 49/98
Es hätte aber den Klägern oblegen, konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Besetzung des Gerichts zu ermitteln und auf der Grundlage der ihnen erteilten Auskunft oder der ihnen möglichen Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan Tatsachen darzulegen, die ihrer Meinung nach einen Besetzungsmangel ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1987 X R 15/81, BFH/NV 1988, 446). - BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92
Anforderungen an eine schlüssige Rüge des Vorliegens eines Verfahrensmangels
Auszug aus BFH, 05.05.1999 - II R 49/98
Die bloße Tatsache, daß statt des bisherigen Berichterstatters ein anderer Richter teilgenommen hat, begründet noch keinen Besetzungsmangel (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 41/92, BFH/NV 1993, 256).