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   BFH, 17.06.1999 - III B 168/96   

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https://dejure.org/1999,7119
BFH, 17.06.1999 - III B 168/96 (https://dejure.org/1999,7119)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1999 - III B 168/96 (https://dejure.org/1999,7119)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - III B 168/96 (https://dejure.org/1999,7119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmängel - Materiell-rechtliche Fehler - Vernehmung von Zeugen - Absehen von Beweisaufnahme - Prozessuale Fürsorgepflicht - Investitinszulage - Divergenzrüge

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 175; ; AO 1977 § 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 115 Abs. 2 3
    Sachaufklärungsrüge; übergangener Beweisantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1503
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    a) Soweit die Klägerin geltend macht, der von ihr mit Schriftsatz vom 22. März 1996 benannte Zeuge E hätte vom FG gehört werden müssen, fehlt es insbesondere an der schlüssigen Darlegung, weshalb dies nicht bereits vor dem FG gerügt wurde (zu diesem Erfordernis s. z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; aus jüngerer Zeit auch den Senatsbeschluß vom 29. September 1998 III B 74/98, BFH/NV 1999, 488).

    Hinzu kommt, daß die Klägerin auch nicht hinreichend dargetan hat, inwiefern die beantragte Zeugenvernehmung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (s. dazu z.B. den BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 238).

    Die Klägerin hat schon nicht dargelegt, weshalb sie nicht selbst einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hatte (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 238).

  • BFH, 29.09.1998 - III B 74/98

    Verfahrensfehler; unzutreffende Schätzung

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    a) Soweit die Klägerin geltend macht, der von ihr mit Schriftsatz vom 22. März 1996 benannte Zeuge E hätte vom FG gehört werden müssen, fehlt es insbesondere an der schlüssigen Darlegung, weshalb dies nicht bereits vor dem FG gerügt wurde (zu diesem Erfordernis s. z.B. den Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; aus jüngerer Zeit auch den Senatsbeschluß vom 29. September 1998 III B 74/98, BFH/NV 1999, 488).

    Zum anderen ist mit dem Hinweis auf die angebliche Fürsorgepflicht des FG nicht dargetan, daß oder weshalb der Klägerin bzw. deren Prozeßbevollmächtigtem eine rechtzeitige Rüge (noch vor dem FG) nicht möglich oder nicht zumutbar war (s. hierzu z.B. den Senatsbeschluß in BFH/NV 1999, 488).

    Soweit die Klägerin schließlich noch eine Verletzung der §§ 175 und 169 der Abgabenordnung (AO 1977) rügt, macht sie materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zur Zulassung einer Revision führen können (s. z.B. Senatsbeschluß in BFH/NV 1999, 488).

  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    Weiter hat die Klägerin z.B. auch nicht dargelegt, was sie bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte (zu diesen und anderen Voraussetzungen s. aus jüngerer Zeit den BFH-Beschluß vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 42/96

    Anforderungen an schlüssige Darlegung des Vorliegens einer grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    Gleiches gilt für die Rüge, das FG habe die Grundsätze über die Verteilung der Beweislast verkannt (s. insoweit aus jüngerer Zeit den BFH-Beschluß vom 31. Oktober 1996 VIII B 42/96, BFH/NV 1997, 490; ständige Rechtsprechung --s. aber auch unten Nr. 3--).
  • BFH, 19.08.1992 - V B 30/90

    Zuordnung des Tatbestandsmerkmals Leistung im Umsatzsteuerrecht anhand eines

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    Insoweit wird die unzutreffende Würdigung von Tatsachen, also ein materiell-rechtlicher Fehler, gerügt, was nicht zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO führen kann (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 19. August 1992 V B 30/90, BFH/NV 1995, 748).
  • BFH, 09.02.1993 - V B 153/92

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    b) Die Rüge, das FG hätte auch den von ihr außerdem als Zeugen benannten Betriebsprüfer K hören müssen, ist --abgesehen von den oben dargestellten Gründen-- schon deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben, weil die Klägerin nicht angegeben hat, wann oder wo sie einen entsprechenden Beweisantrag gestellt haben wollte (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 52/94

    Zugrundelegung eines atypischen Sachverhaltes bei der Besteuerung - Aufklärung

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 168/96
    Insoweit rügt die Klägerin zwar eine Verletzung allgemeiner Beweiswürdigungsregeln und damit auch einen Verfahrensfehler (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 52/94, BFH/NV 1995, 606).
  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

    Dazu hätte die Klägerin darlegen müssen, warum ihr Prozessbevollmächtigter einen entsprechenden Beweisantrag nicht in der mündlichen Verhandlung gestellt hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 17. Juni 1999 III B 168/96, BFH/NV 1999, 1503).
  • BFH, 13.09.2002 - III B 70/01

    Ablehnung der Investitionszulage wegen fehlender Zuständigkeit - Verstoß gegen

    Wird die Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des FG gerügt, muss angegeben werden, worauf hätte hingewiesen werden müssen und was darauf geantwortet worden wäre (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1999 III B 168/96, BFH/NV 1999, 1503; Ruban in Gräber, a.a.O., § 116 Rz. 50 i.V.m. § 120 Rz. 71).
  • BFH, 29.02.2000 - V B 18/99

    Mündliche Verhandlung; Mitwirkung eines Dolmetschers

    Wird als Verfahrensfehler geltend gemacht, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht oder seine Fürsorgepflicht verletzt, ist u.a. darzulegen, weshalb dem Beteiligten bzw. dessen Prozessbevollmächtigten eine rechtzeitige Rüge (noch vor dem FG) nicht möglich oder nicht zumutbar war (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. Juni 1999 III B 168/96, BFH/NV 1999, 1503; vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).
  • BFH, 07.12.1999 - I B 10/99

    Sachaufklärungspflicht; Rüge unterlassener Beweiserhebung

    Dasselbe gilt in Bezug auf seinen Vortrag, das FG habe die im Streitfall maßgebliche Beweislastverteilung verkannt (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1999 III B 168/96, BFH/NV 1999, 1503).
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