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   BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99   

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https://dejure.org/1999,3315
BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99 (https://dejure.org/1999,3315)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1999 - VII B 81/99 (https://dejure.org/1999,3315)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - VII B 81/99 (https://dejure.org/1999,3315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Milcherzeuger - Milchwirtschaftsjahr - Referenzmenge - Abgabenanmeldung

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1655
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er habe allerdings die Festsetzung einer Isoglukosequote, wenn sie dem Ziel der Marktstabilisierung diene, in dem Urteil vom 29. Oktober 1980 Rs. 138/79 (EuGHE 1980, 3333) als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt und in dem Urteil vom 13. Juli 1995 Rs. T-466/93 u.a. (EuGHE II 1995, 2071) habe das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Vertrauensschutz bei einer Kürzung der einem Betrieb zugeteilten Milchreferenzmenge verneint.

    Soweit die Beschwerde auf die Rechtsprechung des EuGH überhaupt eingeht, ergibt sich aus ihren Hinweisen nicht, daß der EuGH bestimmte, von der Beschwerde für wesentlich erachtete verfassungsrechtliche Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hätte, sondern daß er im Gegenteil die Milchquotenregelung bzw. die mit dieser von der Beschwerde verglichene Regelung, die Gegenstand des von der Beschwerde angeführten Urteils in EuGHE 1980, 3333 gewesen ist, für wirksam hält.

  • BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechslung

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er kann sich insoweit darauf beschränken, seinem Personal entsprechende Anweisungen, auch über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges, zu erteilen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Februar 1998 7 B 439.97, nicht veröffentlicht; BVerwG-Beschluß vom 6. August 1997 4 B 124.97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742, sowie Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433) und deren Beachtung stichprobenweise zu überwachen.
  • BFH, 02.04.1996 - VII R 119/94

    Keine Verpflichtung der Finanzgerichte zur Einholung einer Vorabentscheidung des

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Im übrigen würde, wie in der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist, die Unterlassung eines Vorabentscheidungsersuchens einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO unter keinen Umständen darstellen können (Senatsurteil vom 2. April 1996 VII R 119/94, BFHE 180, 231).
  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 439.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er kann sich insoweit darauf beschränken, seinem Personal entsprechende Anweisungen, auch über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges, zu erteilen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Februar 1998 7 B 439.97, nicht veröffentlicht; BVerwG-Beschluß vom 6. August 1997 4 B 124.97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742, sowie Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433) und deren Beachtung stichprobenweise zu überwachen.
  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er habe allerdings die Festsetzung einer Isoglukosequote, wenn sie dem Ziel der Marktstabilisierung diene, in dem Urteil vom 29. Oktober 1980 Rs. 138/79 (EuGHE 1980, 3333) als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt und in dem Urteil vom 13. Juli 1995 Rs. T-466/93 u.a. (EuGHE II 1995, 2071) habe das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Vertrauensschutz bei einer Kürzung der einem Betrieb zugeteilten Milchreferenzmenge verneint.
  • BFH, 26.11.1998 - VII S 21/98

    PKH; Rechtmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er verweist jedoch ergänzend auf seinen Beschluß vom 26. November 1998 VII S 21/98 (BFH/NV 1999, 532), aus dem sich im einzelnen ergibt, weshalb der beschließende Senat die vom Kläger gegen die Milch-Garantiemengen-Regelung erhobenen Einwände auch für unbegründet halten würde.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 11/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Unzulässigkeit der Berufung -

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er kann sich insoweit darauf beschränken, seinem Personal entsprechende Anweisungen, auch über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges, zu erteilen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Februar 1998 7 B 439.97, nicht veröffentlicht; BVerwG-Beschluß vom 6. August 1997 4 B 124.97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742, sowie Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433) und deren Beachtung stichprobenweise zu überwachen.
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99
    Er kann sich insoweit darauf beschränken, seinem Personal entsprechende Anweisungen, auch über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges, zu erteilen (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Februar 1998 7 B 439.97, nicht veröffentlicht; BVerwG-Beschluß vom 6. August 1997 4 B 124.97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 398; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. März 1995 2 AZR 1020/94, BAGE 79, 379, NJW 1995, 2742, sowie Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. August 1994 13 RJ 11/94, Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Sozialpolitik 1995, 433) und deren Beachtung stichprobenweise zu überwachen.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Diese Grundsätze gelten auch für den Fall, dass ein das zutreffende FA benennendes Einspruchsschreiben wegen eines nicht leicht erkennbaren Fehlers in der postalischen Anschrift oder wegen einer durch eine sonst zuverlässige Bürokraft angebrachten unzutreffenden Telefaxnummer oder Postleitzahl an eine unzuständige Behörde und gar nicht oder verspätet an die zuständige Behörde gelangt (vgl. dazu BVerwG-Urteil vom 25. November 1977 5 C 12.77, BVerwGE 55, 62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1978, 298; vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, 1656, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02

    Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift

    So heißt es im Senatsbeschluss vom 12. Juli 1999 VII B 81/99 (BFH/NV 1999, 1655), dass sich ein Rechtsanwalt bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax grundsätzlich darauf verlassen darf, dass sein zuverlässiges Büropersonal bei einem richtig adressierten Schreiben die richtige Telefaxnummer ermittelt und in das Gerät eingibt.

    Sowohl der Bundesgerichtshof --BGH--(Beschlüsse vom 23. März 1995 VII ZB 19.94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2105, und vom 20. Dezember 1999 II ZB 7/99, NJW 2000, 1043) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 6. August 1997 4 B 124.97, NJW 1998, 398) und die anderen obersten Bundesgerichte (vgl. dazu die Hinweise im Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1655, 1656) vertreten die Auffassung, dass sich der Anwalt bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax grundsätzlich darauf verlassen darf, dass sein zuverlässiges Büropersonal bei einem richtig adressierten Schreiben die zutreffende Telefaxnummer ermittelt und in das Gerät eingibt.

  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

    Ob die Milch-Garantiemengen-Abgabe "zu hoch" ist, ist eine rechtliche Bewertung, die weder dem Tatgericht noch dem Revisionsgericht zusteht (vgl. BFH, Beschluss vom 12.7.1999 - VII B 81/99, NV 1999, 1655 (1666)).
  • BFH, 21.02.2002 - VII B 281/01

    Verfassungsmäßigkeit der KraftSt; nicht schadstoffarme Altfahrzeuge

    Dass im Übrigen das FG entgegen der Ansicht des Klägers durch Art. 234 Abs. 3 EG nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, ggf. den EuGH anzurufen, und dass folglich das Absehen von einer Vorlage an den EuGH seitens des FG nicht als Verfahrensmangel der Vorenthaltung des gesetzlichen Richters gerügt werden kann, hat der beschließende Senat bereits vielfach entschieden (vgl. nur Beschlüsse vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, und vom 1. Februar 2001 VII B 139/00, BFH/NV 2001, 947).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 13/02

    Wiedereinsetzung

    Da ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen kann, dass eine konkrete Einzelanweisung von seinem sonst zuverlässigen Personal auch befolgt wird, ist er ohne besonderen Anlass nicht zu Überwachungsmaßnahmen verpflichtet (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818; vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, und vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108).
  • BFH, 01.02.2001 - VII B 139/00

    Hauptzollamt - Ausfuhrerstattung - Kontrollexemplar - Nichtzulassungsbeschwerde

    Mithin kann die Unterlassung der Vorlage kein Verfahrensfehler sein (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655; vom 11. März 1998 X B 49/97, BFH/NV 1998, 1091; Urteil vom 2. April 1996 VII R 119/94, BFHE 180, 231, BFH/NV-BFH/R 1996, 306, und Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 144/99, BFH/NV 2000, 999).
  • BFH, 02.07.2002 - VII B 292/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Er kann sich insoweit darauf beschränken, seinem Personal entsprechende Anweisungen, auch über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges, zu erteilen und deren Beachtung stichprobenweise zu überwachen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.06.2002 - 7 K 2991/01

    Milchgarantiemengenabgabe; Milchquote; Zusatzabgabe; Neuzuweisung; Zitiergebot;

    Insoweit werde auf den Beschluss vom 26. November 1998 - VII S 21/98 und den vom 12. Juli 1999 - VII B 81/99 verwiesen.
  • BFH, 18.02.2000 - I B 136/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auch kann sich ein Prozessbevollmächtigter bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch Telefax grundsätzlich darauf verlassen, dass sein zuverlässiges Büropersonal bei einem richtig adressierten Schreiben die richtige Telefaxnummer ermittelt und in das Gerät eingibt (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2005 - I B 146/04

    Wiedereinsetzung; Diktat- oder Übertragungsfehler einer Bürokraft

    Selbst wenn ein Prozessbevollmächtigter, wie die Klägerin ausführt, sich grundsätzlich darauf verlassen darf, dass seinem zuverlässigen Büropersonal keine mechanischen Fehler wie Diktat- oder Übertragungsfehler unterlaufen, wäre bei Versendung eines mit einem derartigen Fehler (falsche Klagefrist) behafteten Schriftsatzes ein Verschulden in der Person des Prozessbevollmächtigen jedenfalls nur auszuschließen, wenn insoweit kein Organisationsfehler vorliegt, er somit seinem Personal zumindest entsprechende Anweisungen über die notwendige Kontrolle dieses Vorganges erteilt und deren Beachtung stichprobenweise überwacht hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2000 I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 12. Juli 1999 VII B 81/99, BFH/NV 1999, 1655; vom 2. Juli 2002 VII B 292/01, BFH/NV 2002, 1338).
  • FG Köln, 16.02.2022 - 2 K 588/19

    Abgrenzung bei der Kautionsversicherung zischen versicherungsteuerfreier

  • BFH, 07.12.2000 - VII B 207/00

    Produktion von Maisgries - Export von Maisgries - Brauindustrie -

  • BFH, 06.10.2004 - X B 68/04

    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist durch den

  • BFH, 17.02.2000 - V B 144/99

    Keine Vorlagepflicht an EuGH für Finanzgerichte

  • BFH, 27.08.1999 - VII B 168/99

    Abgabe einer Steueranmeldung - Einspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung -

  • FG Hamburg, 05.05.2022 - 5 K 93/21

    Abgabenordnung: Wiedereinsetzung bei Fehl-Adressierung einer E-Mail durch einen

  • FG Thüringen, 20.07.2000 - II 454/98

    Zulässigkeit des Einspruchs eines Milcherzeugers wegen Festsetzung der

  • FG Hessen, 24.04.2002 - 7 V 152/02

    Übertragung der Milchreferenzmenge durch einen Stall- oder Kuhpachtvertrag -

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