Rechtsprechung
BFH, 30.07.1998 - X B 97/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Prostitution - Einkommensteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Anonyme Anzeige - Erzielung von Einkünften - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten
- Judicialis
FGO § 142; ; ZPO § 114 ff.; ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1 und 2 und 4; ; AO 1977 § 227
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 206
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 97/98
Dem Erfolg des Rechtsmittels steht schon entgegen, daß die letztgenannten Voraussetzungen --wie auch aus dem angefochtenen Beschluß hervorgeht-- nicht in der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit, im übrigen nunmehr auch nicht rechtzeitig, erfüllt wurden, weil die vom FG aufgezeigten Mängel im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr heilbar sind (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657;… vom 24. Februar 1997 XI B 179/96, BFH/NV 1997, 527, und vom 18. September 1997 VIII B 37/97, BFH/NV 1998, 490).Hierzu bedarf es im Streitfall besonders detaillierter Angaben zur finanziellen Situation der Klägerin (in Form eines monatlichen Budgets) und zu ihren Vermögensverhältnissen (unter Einschluß eventuell gegebener und realisierbarer Unterhaltsansprüche: BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1997 X B 87/95, BFH/NV 1997, 433, und in BFH/NV 1998, 490;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 142 Rz. 5, m.w.N.), und zwar deshalb, weil die erklärten Einkünfte der Klägerin offensichtlich nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
- BFH, 23.12.1993 - VIII B 98/93
Zeitnaher Nachweis der persönlichen Einkommensverhältnisse und …
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 97/98
Dem Erfolg des Rechtsmittels steht schon entgegen, daß die letztgenannten Voraussetzungen --wie auch aus dem angefochtenen Beschluß hervorgeht-- nicht in der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit, im übrigen nunmehr auch nicht rechtzeitig, erfüllt wurden, weil die vom FG aufgezeigten Mängel im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr heilbar sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657;… vom 24. Februar 1997 XI B 179/96, BFH/NV 1997, 527, …und vom 18. September 1997 VIII B 37/97, BFH/NV 1998, 490). - BFH, 13.01.1997 - X B 87/95
Bemessung der wirtschaftlichen Mittel anhand der wirtschaftlichen …
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 97/98
Hierzu bedarf es im Streitfall besonders detaillierter Angaben zur finanziellen Situation der Klägerin (in Form eines monatlichen Budgets) und zu ihren Vermögensverhältnissen (unter Einschluß eventuell gegebener und realisierbarer Unterhaltsansprüche: BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1997 X B 87/95, BFH/NV 1997, 433, und in BFH/NV 1998, 490;… Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 142 Rz. 5, m.w.N.), und zwar deshalb, weil die erklärten Einkünfte der Klägerin offensichtlich nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten. - BFH, 24.02.1997 - XI B 179/96
Begründung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit der …
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 97/98
Dem Erfolg des Rechtsmittels steht schon entgegen, daß die letztgenannten Voraussetzungen --wie auch aus dem angefochtenen Beschluß hervorgeht-- nicht in der gebotenen Klarheit und Vollständigkeit, im übrigen nunmehr auch nicht rechtzeitig, erfüllt wurden, weil die vom FG aufgezeigten Mängel im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr heilbar sind (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657; vom 24. Februar 1997 XI B 179/96, BFH/NV 1997, 527, …und vom 18. September 1997 VIII B 37/97, BFH/NV 1998, 490). - BFH, 26.02.1997 - VII B 201/96
Voraussetzungen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 30.07.1998 - X B 97/98
Nach Aktenlage, anhand der präsenten Beweismittel (BFH-Beschluß vom 26. Februar 1997 VII B 201/96, BFH/NV 1997, 610), verspricht bei der gebotenen summarischen Prüfung die Durchsetzung des Erlaßbegehrens im Hauptsacheverfahren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg:.
- BFH, 24.02.1999 - X B 204/98
Schätzungsfälle; PKH
Solche Erfolgsaussichten können den Klagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der gebotenen summarischen Prüfung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. dazu: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, und vom 30. Juli 1998 X B 97/98, BFH/NV 1999, 206, m.w.Nachw.) nicht eingeräumt werden. - BFH, 22.02.2000 - X B 102/99
PKH
Denn es sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür dargetan (dazu BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1998 X B 97/98, BFH/NV 1999, 206;… vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355) noch sonst ersichtlich, dass die angefochtenen Erweiterungsanordnungen rechtswidrig sein könnten. - BFH, 22.02.2000 - X B 103/99
Erweiterte Prüfungsanordnung - Aussetzung der Vollziehung - Unterzeichnung durch …
Denn es sind keine konkreten Anhaltspunkte dafür dargetan (dazu BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1998 X B 97/98, BFH/NV 1999, 206;… vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355) noch sonst ersichtlich, dass die angefochtenen Erweiterungsanordnungen rechtswidrig sein könnten.
Rechtsprechung
BFH, 05.08.1998 - VIII B 85/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Identität mit Vorgängergesellschaft - Rechtsnachfolge
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1999, 206
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.11.1994 - V B 80/94
Erläuterungen und Vervollständigungen der Zulassungsgründe
Auszug aus BFH, 05.08.1998 - VIII B 85/97
Nach Ablauf der Monatsfrist zur Begründung einer Nichtzulassungsbesachwerde (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) können erstmals geltend gemachte Zulassungsgründe nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 V B 80/94, BFH/NV 1995, 691). - BFH, 04.03.1992 - II B 201/91
Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht
Auszug aus BFH, 05.08.1998 - VIII B 85/97
Dabei ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562). - BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 05.08.1998 - VIII B 85/97
Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den Bundesfinanzhof (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
- BFH, 27.09.1999 - I B 83/98
Wohnsitz; Beibehaltung
Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung gestützt, so muß nach ständiger Rechtsprechung des BFH zum einen substantiiert vorgetragen werden, inwiefern die Streitsache eine Rechtsfrage aufwirft, an deren höchstrichterlicher Beantwortung ein allgemeines - über den Einzelfall hinausgehendes - Interesse besteht (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 5. August 1998 VIII B 85/97, BFH/NV 1999, 206;… vom 29. Juli 1998 XI B 142/97, BFH/NV 1999, 72). - BFH, 27.09.1999 - I B 49/98
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Ladung von Zeugen im Ausland
Erforderlich ist vielmehr eine schlüssige Darstellung derjenigen Gründe, aus denen es im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Entscheidung der Frage bedarf (BFH-Beschluß vom 5. August 1998 VIII B 85/97, BFH/NV 1999, 206).