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   BFH, 22.04.1998 - X R 163/94   

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BFH, 22.04.1998 - X R 163/94 (https://dejure.org/1998,708)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1998 - X R 163/94 (https://dejure.org/1998,708)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1998 - X R 163/94 (https://dejure.org/1998,708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eigenheimzulage: Steuerbegünstigung auch bei Verlobten

  • Wolters Kluwer

    Ehescheidungsverfahren - Erwerb eines Miteigentumanteils - Schuldübernahme - Kaufpreis - Abzugsbeträge - Wohnegentumsförderung - Steuervergünstigung - Anschaffungskosten

  • Judicialis

    AO 1977 § 64; ; AO 1977 § ... 65; ; AO 1977 § 15; ; AO 1977 § 22 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 22 Abs. 1 Nr. 7; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 23 Abs. 4; ; AO 1977 § 65; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 7b; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 6; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 4; ; EStG § 164 Abs. 1 und 2; ; EStG § 165 Abs. 1; ; EStG § 34 f.; ; FGO § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6, EStG § 34f Abs 2
    Ehegatten; Vertrag; Vorkosten; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 922
  • BFH/NV 1999, 24
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 10.10.1991 - XI R 1/86

    Rechtsmißbrauch, wenn bei Kaufvertrag zwischen Eltern und Kindern

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    - der Veräußerer dem Erwerber den zur Begleichung der Anschaffungskosten erforderlichen Betrag schenkt, ohne daß hierfür außersteuerliche Gründe erkennbar sind (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 1/86, BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239),.

    - der Veräußerer den Kaufpreis, dessen Tilgung auf unabsehbare Zeit aufgeschoben ist, ohne Sicherung stundet (BFHE 166, 136, 140, BStBl II 1992, 239).

    Nichts anderes gälte, wenn der Kläger seiner Frau die zur Tilgung der gesamtschuldnerisch übernommenen Verbindlichkeiten erforderlichen Mittel schenken würde; Anschaffungskosten liegen nicht vor, soweit der Veräußerer dem Erwerber die zur Tilgung des Kaufpreises erforderlichen Mittel schenkt und beachtliche Gründe --außer dem Ziel der Steuerminderung (im Streitfall: die uneingeschränkte Steuervergünstigung für den Miteigentumsanteil und nach der Heirat zusätzlich die Möglichkeit, ggf. die Steuervergünstigung für eine weitere Wohnung erhalten zu können)-- nicht erkennbar sind (BFH in BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239).

    Zwar werden von der Rechtsprechung steuerrechtlich auch teilentgeltliche Rechtsgeschäfte zwischen Angehörigen anerkannt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811; in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; in BFH/NV 1992, 36; in BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239).

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 18/89

    Steuerliche Behandlung eines Vermögensübergabevertrages

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Kläger nicht aus dem BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 18/89 (BFH/NV 1992, 36).

    Zwar werden von der Rechtsprechung steuerrechtlich auch teilentgeltliche Rechtsgeschäfte zwischen Angehörigen anerkannt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811; in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; in BFH/NV 1992, 36; in BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239).

    Diese Rechtsprechung betrifft --wie auch die von den Klägern zitierte Entscheidung in BFH/NV 1992, 36-- jedoch nur Rechtsgeschäfte, die von vornherein teilentgeltlich sind.

  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs der Anschaffungskosten gebieten es daher, weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (z.B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende --gegenläufige-- Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629 --zu § 42 AO 1977--).

    - der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384; vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453),.

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    b) Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart sind und darüber hinaus (sog. Fremdvergleich) sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, jeweils m.w.N.) und wenn ihr Abschluß schließlich nicht einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO 1977) darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549).

    Begründet wird diese --vom BVerfG gebilligte (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, m.w.N.)-- Rechtsprechung mit der Notwendigkeit, den steuerlich relevanten Bereich vom privaten Bereich (§ 12 EStG) zu trennen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 18. Dezember 1990 VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl II 1991, 581, jeweils m.w.N.).

    Allerdings sind an den Nachweis, daß es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt, um so strengere Maßstäbe anzulegen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung deuten (z.B. BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).

  • BFH, 05.08.1988 - X R 55/81

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    Sie verstößt nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze und ist mithin nach § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht bindend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 5. August 1988 X R 55/81, BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120).

    Diese tatsächliche Würdigung ist möglich und deshalb bindend i.S. des § 118 Abs. 2 FGO (z.B. BFH in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120).

  • BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88

    Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    b) Ist der Vertrag nur teilweise, hinsichtlich der Barzahlung, wie unter Fremden durchgeführt worden, bleibt auch die Teilleistung außer Betracht (BFH-Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693).

    Daraus ist nicht zu folgern, daß ein unter Angehörigen geschlossener voll entgeltlicher Vertrag selbst dann berücksichtigt werden muß, wenn er nur teilweise durchgeführt worden ist (Urteil in BFH/NV 1990, 693).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    a) Übernommene Verbindlichkeiten des Veräußerers sind steuerrechtlich grundsätzlich Anschaffungskosten; denn die Begleichung der Verbindlichkeiten führt zu Aufwendungen des Erwerbers, die dieser auf sich nimmt, um die Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut zu erlangen (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, m.w.N.; Senatsurteil vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).

    Zwar werden von der Rechtsprechung steuerrechtlich auch teilentgeltliche Rechtsgeschäfte zwischen Angehörigen anerkannt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811; in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; in BFH/NV 1992, 36; in BFHE 166, 136, BStBl II 1992, 239).

  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    a) Übernommene Verbindlichkeiten des Veräußerers sind steuerrechtlich grundsätzlich Anschaffungskosten; denn die Begleichung der Verbindlichkeiten führt zu Aufwendungen des Erwerbers, die dieser auf sich nimmt, um die Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut zu erlangen (BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, m.w.N.; Senatsurteil vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).

    Der Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG setzt voraus, daß die Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung stehen (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704, m.w.N.).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    b) Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart sind und darüber hinaus (sog. Fremdvergleich) sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, jeweils m.w.N.) und wenn ihr Abschluß schließlich nicht einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO 1977) darstellt (z.B. BFH-Urteil vom 14. Januar 1992 IX R 33/89, BFHE 167, 55, BStBl II 1992, 549).

    Allerdings sind an den Nachweis, daß es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt, um so strengere Maßstäbe anzulegen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung deuten (z.B. BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
    Begründet wird diese --vom BVerfG gebilligte (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, m.w.N.)-- Rechtsprechung mit der Notwendigkeit, den steuerlich relevanten Bereich vom privaten Bereich (§ 12 EStG) zu trennen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 18. Dezember 1990 VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl II 1991, 581, jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 1996, 34, und vom 9. Januar 1996 2 BvR 796/91, Der Steuer-Eildienst 1996, 178).

  • BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der

  • BFH, 20.12.1990 - XI R 4/86

    Rechtmäßigkeit der Beurteilung des Erwerbs eines Grundstücks als voll

  • BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85

    Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Streitsache an das

  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

  • BFH, 05.02.1997 - X R 145/94

    Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

  • BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84

    Anforderungen an das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten und zwischen Verlobten

  • BFH, 19.05.1993 - I R 124/91

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 138/85

    1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer

  • BFH, 10.07.1996 - X R 72/93

    Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren

  • BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von

  • BFH, 01.04.1997 - X B 223/96

    Steuerliche Vorteile bei Miteigentum von Wohnraum

  • BFH, 16.03.1988 - X R 27/86

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Einzelunternehmer - Handwerker - GmbH -

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85

    Kein Fremdvergleich bei Verträgen zwischen Partnern nichtehelicher

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 14.01.1997 - X B 154/96
  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
  • FG Köln, 11.08.1994 - 5 K 5669/93
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    aa) Anschaffungskosten eines Erwerbers als Gegenstück zum Veräußerungserlös des Veräußerers setzen Aufwendungen voraus, die tatsächlich eine Veränderung der Rechtslage bewirkt haben und nicht der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).
  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Die spätere Heirat von Veräußerer und Erwerber ist deshalb ebenso wenig von Bedeutung wie eine spätere Scheidung oder der spätere Eintritt oder Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung (Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Diese Grundsätze kommen auch im Rahmen des § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG zur Anwendung (vgl. Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 24).

  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    So kam der X. Senat im Urteil vom 22. April 1998 (X R 163/94, BFH/NV 1999, 24) zu dem Ergebnis, dass die zu Verträgen unter nahen Angehörigen entwickelten Grundsätze bei Verlobten jedenfalls dann anwendbar seien, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine private Veranlassung sprächen.
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Demgemäß ist zwar sowohl bei festverzinslichen als auch bei partiarischen Darlehen die Fremdüblichkeit anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen (Gewinnanteile) sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (BFH-Urteile vom 15. April 1999 IV R 60/98, BFHE 188, 556, BStBl II 1999, 524; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291); jedoch kann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung --in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34)-- einzelnen dieser Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beizumessen sein (BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616).
  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

    Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b, m.w.N.).

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen hat bereits diese Konsequenz (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b).

  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 K 23/05

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Es soll derjenige Steuerpflichtige gefördert werden, der durch Aufwendungen belastet ist, die für die Erlangung des Wohneigentums erforderlich waren (vgl. hierzu und zur Auslegung des Begriffs "Anschaffung" BFH, Beschluss vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164; Urteil vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; Urteil vom 1. Juli 2004 IX R 69/03, BFH/NV 2005, 27; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 1998 3 K 2082/94 E, EFG 1998, 1512).

    Die von der Mutter an die Klägerin rücküberwiesenen Geldbeträge in Höhe von insgesamt 180.000 DM sind daher - auch - als rückgewährter Kaufpreis anzusehen, der zu einer Minderung der Anschaffungskosten auf 0 DM und deshalb zur Nichtgewährung der Eigenheimzulage führt (vgl. insoweit auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 1998 3 K 2082/94 E, EFG 1998, 1512; Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2003, a.a.O.; FG München, Urteil vom 13. Juli 2000 10 K 2973/94, juris; BFH, Urteil v. 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Da es nach den obigen Darlegungen an einer Anschaffung i. S. d. § 2 und § 8 EigZulG fehlt, hat der Beklagte zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen die Gewährung der Vorkostenpauschale nach § 10i EStG durch den auf der Rechtsgrundlage des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheid vom 16. September 2003 versagt (vgl. - neben den vom Beklagten aufgeführten Rechtsprechungsnachweisen - auch BFH, Urteil v. 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24; Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128); das Gericht verweist insoweit auf die Darlegungen in der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 20. Dezember 2004 (§ 105 Abs. 5 FGO).

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten nicht nur für die Abgrenzung des privaten vom betrieblichen/beruflichen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468; vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) bzw. vom Bereich der Einkunftserzielung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106), sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98

    Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben

    Werden Darlehensschulden durch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Kreditgebers oder aufgrund einer Erfüllungsübernahme (§ 415 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) getilgt, so entstehen dem Kreditschuldner durch die Begleichung der übernommenen Verbindlichkeiten Aufwendungen, die wirtschaftlich dem mit der Aufnahme eines (neuen) Umschuldungskredits verbundenen Tilgungs- und Zinsaufwand entsprechen (vgl. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

    Allerdings werden Ehegatten durch diese Vorschrift formal gegenüber unverheirateten Paaren schlechter gestellt, weil § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG auf nichteheliche Lebensgemeinschaften weder direkt noch entsprechend anwendbar ist (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil in BFH/NV 1999, 24) sind Eigentumsübertragungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO 1977) und im Hinblick auf die besonderen Voraussetzungen für die ertragsteuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahe stehenden Personen zu prüfen.

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97

    Mietvertrag - Darlehen - Nahe Angehörige - Fremdvergleich - Nebenkosten - Kosten

    Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b, m.w.N.).

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen hat bereits diese Konsequenz (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b).

  • BFH, 22.02.2005 - X B 164/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

  • FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05

    Die von § 2 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs muss zum

  • BFH, 01.12.2004 - X R 4/03

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

  • BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05

    NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 20.11.2002 - X B 6/02

    Verträge zwischen nahen Angehörigen - geschiedene Ehegatten

  • BFH, 18.03.2005 - IX B 193/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 16.11.2005 - IX B 159/05

    Fremdvergleich

  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 7 K 620/03

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage; Steuerrechtliche

  • BFH, 14.05.2003 - X R 35/99

    Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten;

  • BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Steuerliche Zusammenveranlagung Getrenntlebender -

  • FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98

    Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen

  • FG Münster, 05.07.2004 - 1 K 956/03

    Keine tatsächliche Durchführung eines Kaufvertrages bei späterer zinsloser

  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn

  • FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit

  • BFH, 21.12.2001 - IX B 138/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Steuerliche Zusammenveranlagung Getrenntlebender -

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 189/99

    Vermietung der Einliegerwohnung eines Zweifamilienhauses an die Eltern des

  • FG München, 10.05.2004 - 15 K 5086/01

    Eigenheimzulage: Erwerb durch vorweggenommene Erbfolge

  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 67/99

    Gewinnschätzung aufgrund einer Geldverkehrsrechnung (§ 162 AO)

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 14 K 313/94

    Nicht fremdüblicher Betriebsverpachtungsvertrag zwischen nahen Angehörigen wegen

  • FG Köln, 09.06.1999 - 15 K 440/95

    Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus Verkauf von Anteilen an einer

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