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   BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95   

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https://dejure.org/1998,1643
BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95 (https://dejure.org/1998,1643)
BFH, Entscheidung vom 03.09.1998 - XI B 209/95 (https://dejure.org/1998,1643)
BFH, Entscheidung vom 03. September 1998 - XI B 209/95 (https://dejure.org/1998,1643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gaststätte - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Nachkalkulation - Durchschnittlicher Aufschlagsatz - Eigenverbrauch - Schätzungsmethode - Äußerer Betriebsvergleich

  • Judicialis

    AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 162; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 290
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Das FG-Urteil weiche vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82 (BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88) ab.

    a) Eine Abweichung der vorinstanzlichen Entscheidung von dem BFH-Urteil in BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88 kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil in dem vom BFH entschiedenen Fall die Buchführung formell ordnungsgemäß war, während nach den Feststellungen des FG im Streitfall die Buchführung der Klägerin formelle Mängel aufweist.

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Das FG kann nämlich davon ausgehen, daß die Beteiligten selbst auf die Wahrung ihrer Interessen bedacht sind und deshalb die erforderlichen Tatsachen und Beweismittel in das Verfahren einführen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459).
  • BFH, 19.06.1962 - I 150/61
    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Dabei ist es grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1962 I 150/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 60; vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416).
  • BFH, 23.01.1964 - IV 448/60
    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Es steht auch im pflichtgemäßen Ermessen des FG, sich der vom FA angewendeten Schätzungsmethode anzuschließen oder eine andere Schätzungsart zu wählen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1964 IV 448/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 217, Rechtsspruch 61).
  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind darzulegen (vgl. BFH-Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562):.
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Unter diesen Umständen besteht kein Bedürfnis an der Klärung dieser Frage durch eine Revisionsentscheidung (vgl. BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Dabei ist es grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1962 I 150/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 60; vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416).
  • BFH, 23.04.1992 - II B 174/91
    Auszug aus BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
    Hierzu sind eingehende Darlegungen anhand der Aktenlage erforderlich (vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 II B 174/91, BFH/NV 1993, 243).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Die Auswahl zwischen verschiedenen Schätzungsmethoden steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des FA bzw. FG (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290, unter II.2.b).

    Im Übrigen betrafen diese Entscheidungen Fälle, in denen der Steuerpflichtige begehrte, das Ergebnis einer ordnungsgemäß angewendeten Schätzungsmethode durch Anwendung einer anderen, jedoch nicht vorrangigen oder besser geeigneten Methode zu überprüfen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 290, unter II.2.b, und in BFH/NV 2009, 717, unter 3.b: keine Überprüfung einer Aufschlagkalkulation durch eine Geldverkehrs- bzw. Vermögenszuwachsrechnung erforderlich; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a: keine Überprüfung einer Geldverkehrsrechnung durch eine Nachkalkulation erforderlich).

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, das durch eine Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis durch eine weitere Schätzungsmethode zu untermauern (BFH vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

    Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

  • FG Düsseldorf, 24.11.2017 - 13 K 3811/15

    Außenprüfung: Schätzmethoden in der Gastronomie - Schätzung anhand von Belegen

    Die Auswahl zwischen verschiedenen Schätzungsmethoden steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BFH-Beschluss vom 3.9.1998 XI B 209/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 1999, 290).
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