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   BFH, 17.06.1998 - X R 129/96   

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https://dejure.org/1998,3487
BFH, 17.06.1998 - X R 129/96 (https://dejure.org/1998,3487)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1998 - X R 129/96 (https://dejure.org/1998,3487)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - X R 129/96 (https://dejure.org/1998,3487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nicht befreite Vorerbin - Nacherben - Grundstücksübertragung - Schenkung - Vorweggenommene Erbfolge - Monatliche Rente auf Lebenszeit - Wertsicherungsklausel - Sonderausgaben - Dauernde Last

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1; ; EStG § ... 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 21; ; EStG § 7; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7; ; EStG § 10e; ; EStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 528; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Grundstücksübergabe und Veräußerung bei vorweggenommener Erbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12 Nr 2, BGB § 528
    Dauernde Last; Grundstück; Sonderausgabe; Veräußerung; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X R 129/96
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Juli 1996 X R 167/95 (BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315) entschieden: Wird ein bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar.

    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315 Bezug genommen.

  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X R 129/96
    Im Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) habe der Bundesfinanzhof (BFH) anerkannt, daß ein Vorbehaltsnießbrauch durch ein ebensolches Nutzungsrecht an einem anderen Grundstück ersetzt werden könne.

    Der Sachverhalt des dort in Bezug genommenen Senatsurteils in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98 ist mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht zu vergleichen.

  • BFH, 14.12.1994 - X R 74/91

    Kein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG, wenn Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X R 129/96
    Die Aufwendungen dürfen sich also nicht mehrfach zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken (vgl. auch Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, und vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153, BStBl II 1997, 221).
  • BFH, 11.12.1996 - X R 15/96

    Weder Grundförderung noch Vorkostenabzug nach § 10e EStG, wenn eine

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X R 129/96
    Die Aufwendungen dürfen sich also nicht mehrfach zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken (vgl. auch Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117, BStBl II 1995, 259, und vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153, BStBl II 1997, 221).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - X R 129/96
    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt aus dem Senatsurteil vom 14. Februar 1996 X R 106/91 (BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, unter 3. h) nichts anderes.
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Das soll auch dann gelten, wenn der Übernehmer mit dem Veräußerungserlös ein Ersatzgrundstück erwirbt (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 X R 129/96, BFH/NV 1999, 294).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    - Wird existenzsicherndes Vermögen, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurde, zum Zwecke der Weiterveräußerung übergeben (BFH-Urteil in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315) oder wird das Vermögen vom Übernehmer aufgrund eines nachträglich gefaßten Entschlusses veräußert, sind im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht (mehr) als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 186, 280; vom 17. Juni 1998 X R 129/96, BFH/NV 1999, 294).
  • FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 252/02

    Abzugsfähigkeit monatlicher Zahlungen an ein Elternteil für ein zwischenzeitlich

    Anderenfalls könnte es zu einer Doppelvergünstigung kommen; zum Sonderausgabenabzug würde die Abziehbarkeit der ggf. erhöhten Absetzungen oder von Sonderabschreibungen hinzutreten (BFH-Urteil v. 17.06.1998, X R 129/96, BFH NV 1999, 294 = DStRE 1999, 12).

    Ferner ist zu beachten, dass das BFH-Urteil vom 17.06.1998 (X R 129/96), mit dem sich der BFH ausdrücklich gegen die Verwaltungsauffassung in dem Rentenerlass wandte, wonach der Übernehmer unter Aufrechterhaltung des Sonderausgabenabzugs mit dem Veräußerungserlös ein Ersatzgrundstück erwerben könne, bereits im Januarheft der DStRE 1999 veröffentlicht worden ist und damit einem steuerlich fachkundigen Publikum, wie dem steuerlichen Bevollmächtigten der Kläger, zugänglich war, bevor der Vertrag über die Einräumung der Versorgungsleistungen vom 24.03.1999 geschlossen worden ist.

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 210/97

    Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zuwendungs- oder

    Wird ein bebautes Grundstück, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist, vom Übernehmer - wie im vorliegenden Fall - zeitnah veräußert, so sind nach der Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Leistungen nicht als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 - X R 167/95, BStBl II 1997, 315 ; BFH-Urteil vom 20. August 1997 - X R 5/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 688 : BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 - X R 104/94, BFHE 186, 280 und BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 - X R 129/96, BFH/NV 1999, 294 m.w.N.).

    Die Tochter konnte die Zinsen auch nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehen (vgl. hierzu BFH v. 17.6.1996, BFH/NV 1999, 294 m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 25.01.2019 - 7 K 410/15

    Steuerliche Anerkennung von Geldleistungen als Sonderausgaben

    Das soll auch dann gelten, wenn der Übernehmer mit dem Veräußerungserlös z.B. ein Ersatzgrundstück erwirbt (BFH, Urteil vom 17.06.1998 - X R 129/96, BFH/NV 1999, 294).
  • FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99

    Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden

    Desweiteren wurde auch bei Veräußerung der übertragenen Wirtschaftseinheit und dem Erwerb einer anderen funktionsgleichen, existenzsichernden Wirtschaftseinheit aus dem Veräußerungserlös ein Sonderausgabenabzug abgelehnt, da nach der Veräußerung kein Zusammenhang zwischen den wiederkehrenden Leistungen und einer weiterzuführenden Wirtschaftseinheit mehr hergestellt werden könne (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 X R 129/96, BFH/NV 1999/294, HFR 1999, 172).
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