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Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98   

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BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98 (https://dejure.org/1999,460)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1999 - VII B 247/98 (https://dejure.org/1999,460)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - VII B 247/98 (https://dejure.org/1999,460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der Mahnung

  • Judicialis

    MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 217
  • BB 1999, 946
  • BFH/NV 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.1989 - VI B 78/88

    Eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG kann nicht bei der

    Auszug aus BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98
    Nicht klärungsbedürftig, weil offensichtlich nur so zu beantworten, wie es das FG getan hat (vgl. dazu etwa Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1989 VI B 78/88, BFHE 159, 196, BStBl II 1990, 344), ist die Teilfrage, wann eine gerichtliche Verfolgung als rechtzeitig i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV anzusehen ist.
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98
    Gleichzeitig muß aus der Mahnung unter Fristsetzung hervorgehen, daß nach erfolglosem Ablauf dieser letzten Zahlungsfrist der Zahlungsanspruch unabweislich rechtshängig gemacht wird (zum Vorgehen bei "gerichtlicher Verfolgung" vgl. das Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98
    Hiernach ist eine Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Lieferanten von nachweislich voll versteuertem Mineralöl hinsichtlich der im Verkaufspreis enthaltenen, den Selbstbehalt von 10 000 DM übersteigenden (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen) Steuer, die beim Warenempfänger wegen Zahlungsunfähigkeit ausgefallen ist, daß "der Zahlungsausfall trotz vereinbarten Eigentumsvorbehalts, laufender Überwachung der Außenstände, rechtzeitiger Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung und gerichtlicher Verfolgung des Anspruchs nicht zu vermeiden war".
  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 11 K 255/97

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls des Kunden; Mineralölsteuer

    Die Klägerin weist zutreffend darauf hin, dass sich das Erfordernis der "rechtzeitigen Mahnung unter Fristsetzung" nicht auf die Summe aller oder einiger rückständigen Forderungen aus Mineralöllieferungen bezieht, sondern auf jede einzelne Forderung (vgl. die Prüfung einzelner Forderungen durch den BFH in seinem Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, ZfZ - 1999, 305, 306, rechte Spalte oben).

    Eine Mahnung unter Fristsetzung i. S. des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV liegt zwar nur dann vor, wenn aus ihr hervorgeht, dass sogleich nach erfolglosem Ablauf der letzten Zahlungsfrist der Zahlungsanspruch unabweislich rechtshängig gemacht wird (vgl. den BFH-Beschluss in ZfZ 1999, 305 und BFH-Beschluss vom 08. Februar 2000 VII B 269/99, ZfZ 2000, 307), der Senat geht indessen zugunsten der Klägerin davon aus, dass der zitierte Hinweis diesen Anforderungen entspricht.

    Die gerichtliche Verfolgung der Forderung muss sich unmittelbar an den fruchtlosen Ablauf der mit der Mahnung gesetzten Frist anschließen (vgl. BFH-Beschluss in ZfZ 1999, 305).

    Der vom BFH im Beschluss in ZfZ 1999, 305, 306 gegebene Rahmen für ein ordnungsgemäßes Mahnsystem, wonach eine gerichtliche Verfolgung des Anspruchs spätestens zwei Monate nach Belieferung vorgesehen sein muss, besagt nicht, dass jede Mahnung, die gerichtliche Schritte zwei Monate nach Belieferung androht, rechtzeitig ist.

    Die Klageerhebung am 07. Januar 1995 heilt die Verspätung der Mahnung nicht Die Klageerhebung liegt zwar innerhalb der - für die Ordnungsmäßigkeit eines tatsächlich eingehaltenen Mahnsystems aufgestellten - Voraussetzung der Einleitung gerichtlicher Verfolgung spätestens etwa zwei Monate nach Belieferung (vgl. den BFH-Beschluss in ZfZ 1999, 305, 306), eine Heilung der Versäumung der rechtzeitigen Mahnung unter Fristsetzung tritt indessen nur ein, wenn der Verkäufer - hier die Klägerin - seine Forderungen rechtzeitig, d. h. "sogleich" rechtshängig macht (BFH-Beschluss in ZfZ 2000, 307), wenn also der Verkäufer anstelle einer rechtzeitigen (echten) Mahnung "sogleich" gerichtliche Schritte ergreift.

    Der BFH hat zwar im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer (letzten) EDV-gestützten Mahnung zu erkennen gegeben, dass ein EDV-Mahnsystem nicht zu beanstanden sei, welches eine Belieferungssperre etwa 6 bis 7 Wochen nach der ersten nicht bezahlten Lieferung vorsieht (BFH-Beschluss in ZfZ 1999, 305).

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Die Art und Weise, wie die Begleichung dieser Rechnung angemahnt worden sei, habe jedoch den Grundsätzen entsprochen, wie sie vom Senat mit Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) aufgestellt worden seien.

    Soweit das FG seine Entscheidung damit begründet hat, dass das Mahnsystem des Klägers grundsätzlich nicht den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV gerecht geworden sei, weil damit die ausreichende Überwachung der Außenstände nicht sicher gestellt gewesen sei, trägt die Beschwerde im Wesentlichen lediglich vor, dass diese Würdigung unzutreffend sei, weil das Mahnsystem des Klägers den Anforderungen, wie sie in dem Senatsbeschluss in BFHE 188, 217 bezeichnet worden seien, durchaus entsprochen habe.

    Im Übrigen hat das FG die in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (Senatsbeschlüsse in BFHE 188, 217, und vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609) zutreffend im Streitfall angewendet.

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Sie betreffen im Grunde miteinander zusammenhängende oder voneinander abhängige Teilaspekte der Normstruktur des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV, die der Senat in seinem Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) bereits weitgehend geklärt hat.

    Wenn die Vorschrift sicherstellen soll, dass der Gläubiger seine Rechte gegenüber seinem Schuldner zügig verfolgt, damit Zahlungsausfälle möglichst verhindert werden (Senat in BFHE 188, 217), kann letztlich nur entscheidend sein, dass die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs "rechtzeitig" i.S. der Vorschrift erfolgt.

    In diesem Punkt ließe sich erwägen, die bisherige Rechtsprechung (BFHE 188, 217) in der Weise fortzuentwickeln, dass die Zubilligung oder Vereinbarung solcher Ratenzahlungen unter bestimmten Umständen im Hinblick auf den Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV nicht von vornherein als anspruchshindernd angesehen wird.

  • BFH, 06.02.2006 - VII B 52/05

    MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind diese vom Verkäufer des Mineralöls zur Erhaltung seines späteren möglichen Anspruchs gegen den Fiskus zu treffenden Maßnahmen darauf angelegt, einen Forderungsausfall zu verhindern oder zumindest in Grenzen zu halten (Senatsbeschluss vom 2. Februar 2000 VII B 247/98, BFHE 188, 217).

    c) Zu der Frage in welchem zeitlichen Rahmen sich die gerichtliche Geltendmachung zu bewegen hat, hat der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 188, 217 "am Rande bemerkt, ohne sich im Detail festzulegen", dass ein Mahnsystem hinzunehmen wäre, bei dem sichergestellt sei, dass im Falle der Nichtbegleichung einer Forderung spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet werde.

    c) Die Frage, ob dem Mineralölhandel eine Übergangszeit zuzubilligen ist, um sich auf die Rechtsprechung des Senats zur Zwei-Monats-Frist für die Einleitung der gerichtlichen Verfolgung einzustellen, ist schon deshalb nicht entscheidungserheblich und damit nicht klärungsfähig, weil der hierfür maßgebende Beschluss des Senats vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 in der einschlägigen Fachpresse veröffentlicht worden ist.

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Gleichwohl versteht es sich von selbst, dass die erforderliche gerichtliche Verfolgung des Anspruchs sich unmittelbar an den fruchtlosen Ablauf der dem Schuldner gesetzten (letzten) Zahlungsfrist anzuschließen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, 221; vom 8. Februar 1999 VII B 251/98, BFH/NV 1999, 1130).

    Hierzu hat der Senat entschieden, dass spätestens zwei Monate nach der Belieferung des Schuldners die gerichtliche Verfolgung des Anspruchs in die Wege zu leiten ist (vgl. Senatsbeschlüsse in BFHE 188, 217, 222, sowie vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304, 1305).

  • BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kann der Senatsentscheidung vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) nicht entnommen werden, dass eine Liefersperre in jedem Fall nur dann erforderlich wird, wenn etwa sechs bis sieben Wochen nach einer Lieferung die Zahlung noch nicht erfolgt ist.

    Verzichtet der Vergütungsberechtigte z.B. auf einen sofortigen Einzug der Kaufpreisforderungen und auf die Kontrolle des fristgerechten Zahlungseingangs durch ein effizientes Mahnsystem (vgl. hierzu BFH-Entscheidung in BFHE 188, 217, 222), so kann er den Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV nur dann erhalten, wenn er für eine wirksame und volle Absicherung des eingeräumten Kreditrahmens Sorge trägt.

  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Soweit die Beschwerde die Auffassung des FG, bei den streitgegenständlichen Lieferungen sei jeweils die Mahnung unter Fristsetzung nicht rechtzeitig erfolgt, unter dem Gesichtspunkt der Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zu dem Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) angreift, ist sie im Ansatz berechtigt.

    Ausgehend von diesem Standpunkt hat das FG aber ferner beanstandet, dass sich die gerichtliche Geltendmachung der Forderung nicht unmittelbar, wie von der Rechtsprechung des BFH gefordert (Beschluss in BFHE 188, 217, sowie Beschluss vom 8. Februar 1999 VII B 251/98, BFH/NV 1999, 1130), an den Ablauf dieser letzten Frist angeschlossen hat, sondern dass die Klägerin eine neue Frist gesetzt und damit die Zahlungsfrist erneut verlängert hat.

    Dieser Zeitraum wäre übermäßig lang und mit den vom Senat in seinem Beschluss in BFHE 188, 217 überschlägig gemachten Vorgaben nicht zu vereinbaren.

  • BFH, 19.04.2007 - VII R 45/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

    Zwar bezieht sich das Wort "rechtzeitig" in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV allein auf die Mahnung, doch versteht es sich von selbst, dass die gerichtliche Verfolgung zügig erfolgen muss, um Zahlungsausfälle möglichst zu verhindern (Senatsentscheidung vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217).

    In seiner Entscheidung in BFHE 188, 217 hat der Senat ausgeführt, dass ein Mahnsystem hinzunehmen wäre, bei dem sichergestellt sei, dass im Falle der Nichtbegleichung der Forderung spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet werde.

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 282/00

    Mineralölsteuer - Vergütung - Gundsätzliche Bedeutung - Frist - Begründung -

    Schließlich weiche die Entscheidung des FG von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 (BFHE 187, 177) und vom Beschluss des BFH vom 2. Dezember (richtig: Februar) 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) ab.

    Da sich die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits eingehend mit dem Maßnahmenkatalog in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV befasst hat (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, und vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFHE 188, 208; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179; vom 8. Februar 1999 VII B 251/98, BFH/NV 1999, 1130, und in BFHE 188, 217) reicht es nicht aus, darauf hinzuweisen, dass die Erstattungsvoraussetzungen nicht abschließend geklärt seien.

    Mit dem Vortrag, das erstinstanzliche Urteil weiche von den Entscheidungen des BFH in BFHE 187, 177 und BFHE 188, 217 ab, hat die Klägerin eine Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.) nicht in der erforderlichen Weise bezeichnet.

  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

    Zwar bezieht sich das Wort "rechtzeitig" in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV allein auf die Mahnung, doch versteht es sich von selbst, dass die gerichtliche Verfolgung zügig erfolgen muss, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden (Senatsentscheidung vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217).

    In seiner Entscheidung in BFHE 188, 217 hat der Senat ausgeführt, dass ein Mahnsystem hinzunehmen wäre, bei dem sichergestellt sei, dass im Falle der Nichtbegleichung der Forderung spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet werde.

  • FG Hamburg, 16.08.2005 - IV 118/04

    Mineralölsteuer: Erstattung von Mineralölsteuer bei Insolvenz des Warenempfängers

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 11 K 732/11

    Anforderungen an das Forderungsmanagement eines Mineralölhändlers zur Erlangung

  • BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt

  • BFH, 22.10.2002 - VII B 306/01

    NZB; Vergütung ausgefallener MinöSt

  • FG Düsseldorf, 28.04.2004 - 4 K 1170/02

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers;

  • FG Hamburg, 29.11.2004 - IV 309/02

    Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des

  • BFH, 09.08.2002 - VII B 311/01

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Überwachung der Außenstände

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

  • FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 1744/00

    Mineralölsteuer-Vergütung; Kaufpreisforderungsausfall; Konkurs der KG - Anspruch

  • BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07

    Zu den Voraussetzungen für eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des

  • FG Bremen, 15.09.2000 - 299267K 2

    Vergütung der Mineralölsteuer nach § 53 MinöStV

  • BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines

  • FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls eines Kunden gemäß § 53

  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 208/03

    MinöStV: Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer

  • BFH, 21.05.2001 - VII B 53/00

    Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer; abgestuftes Mahnsystem

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 201/99

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

  • FG Hamburg, 29.10.2007 - 4 K 111/06

    Anspruch auf Mineralölsteuererstattung bei Erfolglosigkeit

  • BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04

    Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers

  • FG München, 27.02.2002 - 3 K 4968/98

    Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Zahlungsunfähigkeit des Käufers als

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3572/99

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Mineralölsteuer

  • BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 4 K 160/09

    Vergütung von Mineralölsteuer: Zur Rechtsverfolgung des Zahlungsanspruchs, bei

  • FG Berlin, 30.11.1999 - 7 K 7499/98

    Voraussetzungen für die Erstattung der Mineralölsteuer i.F. ihres Ausfalls beim

  • BFH, 05.03.2007 - VII B 189/06

    MinÖSt: Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV

  • FG Hamburg, 05.01.2005 - IV 433/02

    Mineralölsteuerverordnung: Vergütungsanspruch gem. § 53 Abs. 1 MinöStV

  • BFH, 14.06.2004 - VII B 351/03

    MinöSt: Vergütungsanspruch bei Konkurs des Warenempfängers

  • BFH, 30.09.2002 - VII B 64/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Kreditgewährung durch Wechselausstellung

  • FG Hamburg, 22.01.2002 - IV 130/99

    Vergütungsanspruch des Mineralölhändlers

  • BFH, 29.06.2006 - VII B 137/05

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

  • BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Vergütung ausgefallener MinöSt

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06

    Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2004 - 2 K 332/02

    Keine Vergütung von Mineralölsteuer wegen verspäteter gerichtlicher

  • FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2187/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung unter Fristsetzung;

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2188/00

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Annahme von Wechseln;

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2189/00

    Mineralölsteuervergütung; rechtzeitige Mahnung; Mineralölsteuer betreffend

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 3857/99

    Mineralölsteuervergütung; laufende Überwachung der Außenstände; Mineralölsteuer

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 491/98

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 1058/99

    Mineralölsteuervergütung; Stundung; Mineralölsteuer (bisher 3 K 4522/97)

  • FG München, 03.05.2000 - 3 K 3575/99

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Sicherheitsleistung;

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3580/99

    Mineralölsteuervergütung; Ratenvereinbarung; Mineralölsteuer (bisher 3 K 1133/98)

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3581/99

    Bankeinzugsverfahren; ungedeckte Schecks; Mineralölsteuer (bisher 3 K 259/98)

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3303/99

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Mineralölsteuer

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3576/99

    Überwachung der Außenstände und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3862/99

    Mineralölsteuervergütung; Kleinbetrieb; Mineralölsteuer (bisher 3 K 2880/97)

  • FG Hamburg, 25.02.2000 - IV 784/97

    Mineralölsteuervergütung bei Forderungsausfall

  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 4 K 87/13

    Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10

    Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen

  • FG München, 25.04.2001 - 3 K 4234/98

    Mineralölsteuervergütung; Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts; Überwachung der

  • FG München, 28.03.2000 - 3 K 3573/99

    Überwachung der Außenstände und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als

  • FG Berlin, 30.11.1999 - 7 K 7152/98
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 161/96

    Voraussetzungen der Mineralölsteuervergütung; Voraussetzung einer

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Rechtsprechung
   BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3819
BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98 (https://dejure.org/1998,3819)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1998 - IV B 4/98 (https://dejure.org/1998,3819)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1998 - IV B 4/98 (https://dejure.org/1998,3819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Weinbergsfläche - Teilwertabschreibung - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1
    Teilwertabschreibung; überhöhter Preis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 151/94

    Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Grundsätzlich gilt die Teilwertvermutung auch für überhöhte oder erzwungene Aufwendungen (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086, m.w.N.).

    Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Herstellungs-/Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag ist, desto stärker ist die Vermutung, daß Teilwert und Herstellungs-/Anschaffungsaufwand übereinstimmen, und desto größer sind auch die an den Nachweis einer Teilwertminderung zu stellenden Anforderungen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335, und vom 13. April 1988 I R 104/86, BFHE 153, 340, BStBl II 1988, 892 sowie Urteil in BFH/NV 1998, 1086).

    Dafür spricht, daß der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut behalten hat (Urteil in BFH/NV 1998, 1086).

  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Herstellungs-/Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag ist, desto stärker ist die Vermutung, daß Teilwert und Herstellungs-/Anschaffungsaufwand übereinstimmen, und desto größer sind auch die an den Nachweis einer Teilwertminderung zu stellenden Anforderungen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335, und vom 13. April 1988 I R 104/86, BFHE 153, 340, BStBl II 1988, 892 sowie Urteil in BFH/NV 1998, 1086).

    Davon unterscheidet die Rechtsprechung des BFH den Fall, daß zwar ein überhöhter Preis gezahlt worden ist, ein Dritter aber an Stelle des Steuerpflichtigen wegen der besonderen Beziehung des Wirtschaftsgutes zu dem Betrieb ebenso gehandelt haben würde (BFH-Urteil vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335).

  • BFH, 13.04.1988 - I R 104/86

    Zu den Anschaffungskosten gehört auch ein Entgelt für die Lieferbereitschaft

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Herstellungs-/Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag ist, desto stärker ist die Vermutung, daß Teilwert und Herstellungs-/Anschaffungsaufwand übereinstimmen, und desto größer sind auch die an den Nachweis einer Teilwertminderung zu stellenden Anforderungen (BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335, und vom 13. April 1988 I R 104/86, BFHE 153, 340, BStBl II 1988, 892 sowie Urteil in BFH/NV 1998, 1086).
  • BFH, 20.03.1997 - IV B 48/95

    Anschaffungsnebenkosten bei Grundstückseinlage

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Danach wird vermutet, daß der Teilwert eines neu angeschafften nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes seinen Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 21. März 1995 IV B 95/94, BFH/NV 1996, 211, und 20. März 1997 IV B 48/95, BFH/NV 1997, 563 sowie BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 201-202/84, BFHE 152, 221, BStBl II 1988, 488).
  • BFH, 31.01.1991 - IV R 31/90

    Betriebsinhaber als möglicher Betriebserwerber bei der Bemessung des Teilwerts

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Sinn der Fiktion der Betriebsfortführung ist nämlich, eine Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für den lebenden Betrieb zu ermöglichen (Senatsurteil vom 31. Januar 1991 IV R 31/90, BFHE 164, 232, BStBl II 1991, 627).
  • BFH, 04.01.1962 - I 22/61 U

    Abschreibung des Überpreises eines Betriebsgrundstücks auf den Verkehrswert

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Der Teilwert liegt dann über dem gemeinen Wert (vgl. BFH-Urteil vom 4. Januar 1962 I 22/61 U, BFHE 74, 496, BStBl III 1962, 186).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 148/90

    1. Keine AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG von entgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Die Vermutung gilt auch für spätere Bewertungsstichtage (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 I R 148/90, BFHE 166, 472, BStBl II 1992, 383).
  • BFH, 04.12.1997 - VIII B 18/97

    Darlegungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859, sowie Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 40).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Dazu hätten sie aus den Entscheidungen des BFH einerseits und dem angefochtenen Urteil andererseits tragende abstrakte Rechtssätze herausarbeiten und gegenüberstellen müssen, so daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 6. Oktober 1997 XI B 59/96, BFH/NV 1998, 474, sowie Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 12/97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98
    Des weiteren ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 4. Dezember 1997 VIII B 18/97, BFH/NV 1998, 859, sowie Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 40).
  • BFH, 25.10.1972 - GrS 6/71

    Übernahme von Anteilen an einer Unterstützungskassen-GmbH keine Zuwendung im

  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

  • BFH, 28.04.1972 - III B 40/71

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision

  • BFH, 06.10.1997 - XI B 59/96
  • BFH, 26.08.1958 - I 80/57 U

    Steuerliche Behandlung der sogenannten Schnellbaukosten bei Warenhäusern

  • BFH, 21.03.1995 - IV B 95/94

    Aufstellung von Ergänzungsbilanzen - Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

  • BFH, 12.03.2020 - IV R 9/17

    Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit

    Zu Teilwertabschreibungen hat die Rechtsprechung folgenden, auch für Entnahmebewertungen zu beachtenden Grundsatz aufgestellt: Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Herstellungs-/Anschaffungszeitpunkt und dem maßgeblichen Bewertungsstichtag ist, desto stärker ist die Vermutung, dass Teilwert und Anschaffungs-/Herstellungsaufwand übereinstimmen, und desto größer sind auch die an den Nachweis einer Teilwertminderung zu stellenden Anforderungen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.08.1998 - IV B 4/98, BFH/NV 1999, 305, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 9/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine

    Denn kein Unternehmer zahlt für den Erwerb eines Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken einen höheren Preis, als ihm das Wirtschaftsgut aus betrieblicher Sicht wert ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 211, und vom 12.08.1998 - IV B 4/98, BFH/NV 1999, 305).
  • FG Köln, 17.06.2020 - 13 K 2038/16

    Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds;

    Nach den in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13. April 1988 I R 104/86, BStBl II 1988, 892 und BFH-Beschluss vom 12. August 1998 IV B 4/98, BFH/NV 1999, 305) stehenden Ausführungen in den Einkommensteuerrichtlinien - EStR - 2012 (R 6.7 Satz 5 und 6 EStR 2012), die der Senat für eine zutreffende Auslegung des Gesetzes hält, ist eine Teilwertvermutung auch dann widerlegt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger als der vermutete Teilwert sind (vgl. dazu auch H 6.7 Nr. 5).
  • FG München, 09.12.2008 - 12 K 4221/05

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags - Passivierung einer von der Genehmigung

    Der Teilwert liegt dann über dem gemeinen Wert (vgl. BFH-Beschluss vom 12. August 1998 IV B 4/98, BFH/NV 1999, 305 m.w.N.; BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 87/99, BStBl II 2002, 294).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2008 - 3 K 10553/03

    Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile in zurückliegenden Jahresabschlüssen;

    Keine Teilwertabschreibung ist vorzunehmen, wenn bewusst aus betriebsfremden, rein persönlichen Überlegungen ein überhöhter Preis für ein Wirtschaftsgut bezahlt worden ist (Beschluss des BFH vom 12. August 1998 IV B 4/98, BFH/NV 1999, 305).
  • FG Niedersachsen, 06.06.2001 - 2 K 822/98

    Reichweite einer Übertragung einer Rücklage auf eine zusammengefasste

    Auch in diesen Fällen ist nämlich in der Regel anzunehmen, dass es gerade kaufmännische Erwägungen waren, welche den Steuerpflichtigen bei Abwägung der Bedeutung des Wirtschaftsguts für seinen Betrieb einerseits und den hohen Anschaffungs- oder Herstellungskosten andererseits die Aufwendungen von dem Standpunkt einer sachgemäßen Betriebsführung aus nicht als zu hoch erscheinen ließen (Urteil des Nieders. FG vom 21. Mai 1992, II 769/90, n.v., BFH-Urteil vom 12. August 1998, IV B 4/98, BFH/NV 1999, 434).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2104/06

    Teilwertvermutung bei Grundstücken - Vorliegen einer Fehlmaßnahme -

    Für die Bestimmung des Teilwerts nichtabnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt die Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt ihres Erwerbs und an den folgenden Bilanzstichtagen den Anschaffungskosten entspricht (vgl. BFH, Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73, Beschluss vom 12. August 1998 IV B 4/98, BFH/NV 1999, 305 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls eines Kunden gemäß § 53

    Soweit der BFH ein Mahnsystem hinnimmt, bei dem sichergestellt ist, dass im Falle der Nichtbegleichung einer Forderung spätestens etwa 2 Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet wird (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 305 ff.), bedeutet dies mitnichten, dass ein Mineralöllieferant in jedem Fall eine Frist von zwei Monaten ausschöpfen kann, bevor er die nach § 53 Abs. 1 MinöStV geforderten Schritte einleitet.
  • FG Hamburg, 26.08.2004 - VI 76/02

    Gewerbesteuerliche Organschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, wird vermutet, dass der Teilwert eines neu angeschafften nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes seinen Anschaffungskosten entspricht und sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Wiederbeschaffungskosten deckt (vgl. z.B. BFH-Beschluss v. 12. August 1998, IV B 4/98 , BFH/NV 1999, 305; BFH-Beschluss vom 20. März 1997, IV B 48/95 , BFH/NV 1997, 563; BFH-Beschluss vom 21. März 1995, IV B 95/94 , BFH/NV 1996, 211; BFH-Urteil vom 17. September 1987, III R 201-202/84, BFHE 152, 221, BStBl II 1988, 488).
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