Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.07.1998

Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1998 - III R 13/98   

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https://dejure.org/1998,8406
BFH, 13.07.1998 - III R 13/98 (https://dejure.org/1998,8406)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1998 - III R 13/98 (https://dejure.org/1998,8406)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - III R 13/98 (https://dejure.org/1998,8406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an GbR - Anerkennung eines gewerblichen Verlustes - Vertretungszwang - Postulationsfähigkeit

  • Judicialis

    AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5; ; FGO § 79a Abs. 2 Sätze 1 u. 5; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungszwang; Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.03.1994 - VI B 140/93

    Vertretungszwang bei einer Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe ablehnenden

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - III R 13/98
    Fehlt es, wie im Streitfall, an der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppen, so ist die betreffende Prozeßhandlung --im Streitfall das Einlegen der Revision-- unwirksam (vgl. BFH-Beschluß vom 14. März 1994 VI B 140/93, BFH/NV 1994, 570).
  • BFH, 26.06.1997 - VII B 50/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - III R 13/98
    Dieser Mangel könnte weder durch die nachträgliche Einlegung der Revision nach Ablauf der Revisionsfrist (vgl. § 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) geheilt werden, noch käme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, da der Kläger im Hinblick auf die Rechtsmittelbelehrung die Frist nicht unverschuldet versäumt hat (vgl. § 56 Abs. 1 FGO, BFH-Beschluß vom 6. August 1997 VIII R 51/97, BFH/NV 1998, 73, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1994 - IX R 58/93

    Revision gegen vom Berichterstatter erlassenen Gerichtsbescheid bei unklarer

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - III R 13/98
    Denn auch wenn der Gerichtsbescheid nicht in ausreichendem Maße erkennen lassen sollte, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage der Einzelrichter entschieden hat, wäre nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 8. März 1994 IX R 58/93 (BFHE 174, 107, BStBl II 1994, 571) nur eine Revision nach § 116 FGO, unter den dort genannten Voraussetzungen, statthaft.
  • BFH, 06.08.1997 - VIII R 51/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - III R 13/98
    Dieser Mangel könnte weder durch die nachträgliche Einlegung der Revision nach Ablauf der Revisionsfrist (vgl. § 120 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) geheilt werden, noch käme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, da der Kläger im Hinblick auf die Rechtsmittelbelehrung die Frist nicht unverschuldet versäumt hat (vgl. § 56 Abs. 1 FGO, BFH-Beschluß vom 6. August 1997 VIII R 51/97, BFH/NV 1998, 73, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2000 - IV R 2/00

    Postulationsfähigkeit

    Selbst wenn ein solcher Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen nicht von vornherein ausgeschlossen sein sollte (vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 79a Anm. 15; siehe aber Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 79a Tz. 14) und deshalb Verfahrensmängel i.S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 119 Nr. 1 und 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- (BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 XI R 44/98, BFH/NV 1999, 1485) denkbar erscheinen, so wäre mangels ordnungsgemäßer Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs aufgeführten Berufsgruppen doch die eingelegte Revision als Prozesshandlung unwirksam (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 III R 13/98, BFH/NV 1999, 320).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97   

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https://dejure.org/1998,7889
BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97 (https://dejure.org/1998,7889)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1998 - VIII B 81/97 (https://dejure.org/1998,7889)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - VIII B 81/97 (https://dejure.org/1998,7889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sonderbetriebsvermögen - Aufgelöste GmbH & Co. KG - Anteile des Kommanditisten - Komplementär-GmbH - Umwandlung der KG - Privatvermögen der Kommanditisten - Gewinnrealisierende Wirkung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; UmwG § 49 Abs. 2; ; UmwG § 49; ; UmwG § 48 Abs. 1; ; GmbHG § 15; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de

    FGO § 115
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz von der Rspr. anderer oberster Bundesgerichte

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nur, daß der BGH in seinem Urteil vom 25. März 1983 V ZR 268/81 (BGHZ 87, 150) in Anwendung des Grundsatzes "falsa demonstratio non nocet" die Ansicht vertreten hat, es sei für die wirksame Übertragung von drei Grundstücksparzellen unschädlich, wenn im notariellen Kaufvertrag nur zwei von insgesamt drei Parzellen als Auflassungsgegenstand bezeichnet seien, sofern zur Überzeugung des Gerichts feststehe, daß die Vertragsbeteiligten alle drei Parzellen übertragen wollten.

    In der Entscheidung in BGHZ 87, 150 hatten die Vertragsparteien die notarielle Form des § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinsichtlich der im Vertrag ausdrücklich genannten Parzellen beachtet.

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2.

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
    Die Revision ist auch nicht wegen Abweichung von den Urteilen des BFH vom 29. November 1973 IV R 181/71 (BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202) und vom 10. März 1988 IV R 226/85 (BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832) zuzulassen.
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
    Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei in einer vom Revisionsgericht ohne weiteres nachvollziehbaren Weise einander gegenüberzustellen (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 271/84

    1. Vermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit Urteil vom 14. April 1988 IV R 271/84 (BFHE 153, 125, BStBl II 1988, 667) entschieden hat, sind Vermögensgegenstände, die einem Gesellschafter allein gehören und bisher seinem Sonderbetriebsvermögen zugerechnet worden sind, nicht von dem Übergang gemäß § 49 UmwG betroffen.
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
    Die Revision ist auch nicht wegen Abweichung von den Urteilen des BFH vom 29. November 1973 IV R 181/71 (BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202) und vom 10. März 1988 IV R 226/85 (BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832) zuzulassen.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VIII B 81/97
    Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei in einer vom Revisionsgericht ohne weiteres nachvollziehbaren Weise einander gegenüberzustellen (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
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