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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1998 - II B 71/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4843
BFH, 25.08.1998 - II B 71/98 (https://dejure.org/1998,4843)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1998 - II B 71/98 (https://dejure.org/1998,4843)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1998 - II B 71/98 (https://dejure.org/1998,4843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einheitswert eines Grundstücks - Nebenkostenpauschale - Berechnung der Jahresrohmiete - Vertretungszwang

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1, 2
    Vertretungszwang; nachträgliche Genehmigung der Prozessführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 334
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.10.1993 - II B 112/93

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichteinhaltung des

    Auszug aus BFH, 25.08.1998 - II B 71/98
    Sie kann deshalb nur wirksam werden, wenn sie innerhalb der Beschwerdefrist erfolgt (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651).
  • BFH, 18.05.1999 - III B 159/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei zuzulassen, weil hier das Recht in einem Maße verletzt sei, daß ohne Überprüfung ihres Einzelfalles durch das höchste Steuergericht die Steuergerechtigkeit insgesamt Schaden erleiden würde, vermag dies eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334).

    Auch insoweit erschöpft sich die Bedeutung der Sache in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalles, ohne das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts zu berühren (s. auch hierzu den o.g. Beschluß in BFH/NV 1999, 334).

  • BFH, 01.04.2009 - II B 153/08

    Außerordentliche Beschwerde - Vertretungszwang beim BFH - Postulationsfähigkeit

    Vielmehr hätte die Beschwerdeeinlegung durch den postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten wiederholt werden müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651; vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334, und vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634).
  • BFH, 28.01.2002 - V B 39/01

    Betriebsaufspaltung; umsatzsteuerliche Organschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- 1991).
  • BFH, 11.06.1999 - V B 168/98

    Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung

    Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2001 - V B 141/01

    Betriebsaufspaltung; Organschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG 1991).
  • BFH, 17.12.1999 - VII R 91/99

    Ordnungsgemäße Vertretung - Einlegung der Revision - Unwirksamkeit von

    Die darin liegende Genehmigung der Prozesshandlungen des Klägers kann allenfalls für die Zukunft wirken und hat daher für die Zulässigkeit des Rechtsmittels keine Bedeutung mehr, wenn sie wie hier erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ausgesprochen wird (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.1998 - V B 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9111
BFH, 26.08.1998 - V B 67/98 (https://dejure.org/1998,9111)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1998 - V B 67/98 (https://dejure.org/1998,9111)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1998 - V B 67/98 (https://dejure.org/1998,9111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mehrfamilienhaus - Vermietung der Wohnungen - Amerikanisches Wohnungsamt - Mitglieder der US-Streitkräfte - Vorsteuerabzug aus Gebäudeherstellung - Steuerfreie Vermietung

  • Judicialis

    UStG § 15 Abs. 2; ; UStG § 26 Abs. 5 Nr. 1; ; UStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a; ; UStG § 15; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 334
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Ghent Coal Terminal

    Auszug aus BFH, 26.08.1998 - V B 67/98
    Sinngemäß macht sie dazu geltend, die Rechtsauffassung, wonach für den Vorsteuerabzug auf die tatsächliche Erstverwendung abzustellen sei, stehe im Widerspruch zur EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, Recht der Internationalen Wirtschaft 1998, 245, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 149).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-110/94

    Inzo / Belgischer Staat

    Auszug aus BFH, 26.08.1998 - V B 67/98
    Mit der am 27. April 1998 eingelegten Beschwerde beantragt die Klägerin Zulassung der Revision mit der Begründung: "Nach einem Urteil des EuGH ... C 110/94 vom 29.2.1996 kommt es für den Vorsteuerabzug nicht auf die später erzielten Umsätze an, sondern entscheidend ist, was ernsthaft beabsichtigt ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1998 - V B 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6948
BFH, 25.08.1998 - V B 11/98 (https://dejure.org/1998,6948)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1998 - V B 11/98 (https://dejure.org/1998,6948)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1998 - V B 11/98 (https://dejure.org/1998,6948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Organschaft - Besteuerungsgrundlagen der GmbH - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufspaltung - Wirtschaftliche Eingliederung - Besitzunternehmer - Organgesellschaft - Betriebsgesellschaft - Vermietung eines Betriebsgrundstücks

  • Judicialis

    UStG 1993 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.03.1990 - V B 154/88

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.08.1998 - V B 11/98
    Soweit der Kläger geltend macht, die Revision sei für ihn von finanziell wesentlichem Interesse, vermag dieser Vortrag eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluß vom 26. März 1990 V B 154/88, BFH/NV 1991, 749).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 25.08.1998 - V B 11/98
    Das ist der Fall, wenn das Grundstück für die Umsatztätigkeit der Organgesellschaft besonders gestaltet, ihrem Betriebsablauf angepaßt und dafür nach Lage, Größe, Bauart und Gliederung besonders zugeschnitten, d.h. geeignet ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129).
  • BFH, 28.01.2002 - V B 39/01

    Betriebsaufspaltung; umsatzsteuerliche Organschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- 1991).
  • BFH, 11.06.1999 - V B 168/98

    Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung

    Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2001 - V B 141/01

    Betriebsaufspaltung; Organschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG 1991).
  • BFH, 18.05.1999 - III B 159/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei zuzulassen, weil hier das Recht in einem Maße verletzt sei, daß ohne Überprüfung ihres Einzelfalles durch das höchste Steuergericht die Steuergerechtigkeit insgesamt Schaden erleiden würde, vermag dies eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334).
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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1998 - II B 55/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9351
BFH, 25.08.1998 - II B 55/98 (https://dejure.org/1998,9351)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1998 - II B 55/98 (https://dejure.org/1998,9351)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1998 - II B 55/98 (https://dejure.org/1998,9351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 334
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