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   BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98   

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https://dejure.org/1998,4536
BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98 (https://dejure.org/1998,4536)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1998 - VII B 145/98 (https://dejure.org/1998,4536)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - VII B 145/98 (https://dejure.org/1998,4536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bdeutung - Verfahrensmangel - Darlegungsanforderungen - Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Erwerb der DDR-Staatsbürgerschaft

  • Judicialis

    FGO § 113 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 96; ; AO DDR § 107a; ; StBerO § 14 Abs. 1; ; StBerO § 19 Abs. 1; ; StBerG § 40a Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 46 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter; Rücknahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 376
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.02.1997 - VII R 94/96
    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Aus der Rechtsprechung des Senats zu Fällen, in denen der Antrag auf Bestellung als Helfer in Steuersachen --wie im Streitfall-- noch unter Geltung des § 107a der Abgabenordnung der Deutschen Demokratischen Republik (AO DDR) 1970 und der Anordnung über die Zulassung zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und die Registrierung von Stundenbuchhaltern (MdF-AnO) vom 7. Februar 1990 (GBl DDR I Nr. 12 S. 92) gestellt worden ist, aber erst nach Außerkrafttreten dieser Vorschriften beschieden wurde (Senatsurteile vom 25. Februar 1997 VII R 94/96, BFH/NV 1997, 532; vom 26. März 1996 VII R 40/95, BFH/NV 1996, 853, und vom 7. März 1996 VII R 61, 62/95, BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334), folgt nämlich, daß die Bestellung nicht nichtig, sondern rechtswidrig ist, wenn die Voraussetzungen der MdF-AnO nicht erfüllt worden sind, nämlich der Bestellte insbesondere nicht Bürger der DDR war und keine praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR hatte.

    Der Senat hat für diese Fälle auch entschieden, daß der rechtswidrig als Steuerbevollmächtigter bestellte Bürger aus der ihm erkennbaren Regelung in § 1 MdF-AnO nicht folgern mußte, daß die Zulassung nur für Bürger der DDR in Betracht kam (Senatsurteil in BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334, und in BFH/NV 1997, 532).

  • BFH, 11.05.1993 - VII R 98/92

    Zulassung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Helfer in Steuersachen - Anwendbarkeit

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Die als zweite Alternative gestellte Frage (nachhinkende Antragstellung) kann nur --wie das FG es getan hat-- dahin beantwortet werden, daß allein die Stellung des Antrags auf Einbürgerung nicht ausreichen kann, wenn --wie dies nach § 1 MdF-AnO und § 14 Abs. 1 StBerO der Fall ist-- die Staatsbürgerschaft der DDR als Voraussetzung für die Bestellung des Klägers gefordert wird (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1993 VII R 98/92, BFH/NV 1994, 194).
  • BFH, 26.03.1996 - VII R 40/95

    Vorläufige Bestellung als Steuerbevollmächtigter - Zulassung zum steuerberatenden

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Aus der Rechtsprechung des Senats zu Fällen, in denen der Antrag auf Bestellung als Helfer in Steuersachen --wie im Streitfall-- noch unter Geltung des § 107a der Abgabenordnung der Deutschen Demokratischen Republik (AO DDR) 1970 und der Anordnung über die Zulassung zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit als Helfer in Steuersachen und die Registrierung von Stundenbuchhaltern (MdF-AnO) vom 7. Februar 1990 (GBl DDR I Nr. 12 S. 92) gestellt worden ist, aber erst nach Außerkrafttreten dieser Vorschriften beschieden wurde (Senatsurteile vom 25. Februar 1997 VII R 94/96, BFH/NV 1997, 532; vom 26. März 1996 VII R 40/95, BFH/NV 1996, 853, und vom 7. März 1996 VII R 61, 62/95, BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334), folgt nämlich, daß die Bestellung nicht nichtig, sondern rechtswidrig ist, wenn die Voraussetzungen der MdF-AnO nicht erfüllt worden sind, nämlich der Bestellte insbesondere nicht Bürger der DDR war und keine praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR hatte.
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit, vgl. BFH-Beschluß vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 22/94

    Rechtscharakter der Referenzmengenfestsetzung von Molkereien

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Daß die angestrebte Revisionsentscheidung Auswirkungen auf eine Vielzahl von Fällen hätte, begründet eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein noch nicht (BFH-Beschluß vom 3. Mai 1994 VII B 22/94, BFH/NV 1995, 79).
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Da der BFH im Revisionsverfahren gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils gebunden ist, erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache schließlich Ausführungen darüber, inwiefern sich die angebliche Grundsatzfrage in dem künftigen Revisionsverfahren auf der Grundlage der in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen stellen würde und folglich die Grundsatzfrage in dem Revisionsverfahren voraussichtlich geklärt werden könnte (Klärungserwartung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehört, daß der Kläger eine konkrete Rechtsfrage benennt und auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 01.10.1998 - VII B 145/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676).
  • BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01

    Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der

    Soweit der Kläger meint, das angefochtene Urteil verstoße gegen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. März 1996 VII R 61, 62/95 (BFHE 179, 539, BStBl II 1996, 334) und vom 1. Oktober 1998 VII B 145/98 (BFH/NV 1999, 376), fehlt es schon an der auch weiterhin nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze aus den betroffenen Entscheidungen in der Weise, dass sich daraus die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Entscheidungen des BFH deutlich ergibt (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 42).
  • BFH, 17.06.1999 - VII R 64/98

    Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der vorläufigen Bestellung

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die Voraussetzung, im Zeitpunkt der Bestellung Bürger der DDR zu sein, nicht erfüllt, wenn zu diesem Zeitpunkt lediglich ein Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR gestellt war (vgl. BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1998 VII B 145/98, BFH/NV 1999, 376, 377).
  • FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97

    Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen;

    Der BFH hat mehrfach ausdrücklich bestätigt, daß die frühere Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand durch die Einführung der Begriffsbestimmung in § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht überholt ist (vgl. nur Urteile in BFHE 158, 240 , BStBl II 1990, 53 , in BFHE 166, 203 , BStBl II 1992, 285 , in BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632 , Beschluß in BFH/NV 1999, 376 ).
  • BFH, 07.06.2001 - VIII B 105/00

    Darlegungserfordernisse - Ermessensregeln - Außenprüfung - Grundsätzliche

    Demgemäß wären, selbst wenn man der Ansicht des Klägers folgen wollte, zur Darlegung der Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl. hierzu BFH vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807; vom 1. Oktober 1998 VII B 145/98, BFH/NV 1999, 376; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 59) zumindest Ausführungen dazu erforderlich gewesen, weshalb im Streitfall die für notwendig erachteten "besonderen Gründe" nicht vorliegen.
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