Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.05.1998

Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5915
BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98 (https://dejure.org/1998,5915)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1998 - VI B 71/98 (https://dejure.org/1998,5915)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - VI B 71/98 (https://dejure.org/1998,5915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - Teilnahme an Reise - Bezahlung durch Arbeitgeber - Arbeitslohn - Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 1115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.05.1992 - II B 131/91

    Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei

    Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
    In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711).
  • BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94

    Mangel an der Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
    In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711).
  • BFH, 19.03.1991 - II B 122/90

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
    In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711).
  • BFH, 25.03.1993 - VI R 58/92

    Reist der die Teilnehmer an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reise

    Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Vorteile, die einem Arbeitnehmer in Form der Teilnahme an einer von seinem Arbeitgeber bezahlten Reise zugeflossen sind, dann nicht als Arbeitslohn zu beurteilen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles die Teilnahme des Arbeitnehmers an der Reise im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gelegen hat (Urteil vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639).
  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 82/94
    Auszug aus BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
    In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762; vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711).
  • BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00

    Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung -

    Hierzu hat der Beschwerdeführer substantiiert vorzutragen, welches konkrete Sachverhaltselement das FG seiner Meinung nach unzutreffend gewichtet hat (BFH-Beschluss vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese vom FG vorgenommene Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214).
  • BFH, 20.01.1999 - I B 23/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich

    Hierzu ist insbesondere ein substantiierter Vortrag dazu erforderlich, welches konkrete Sachverhaltselement das FG unzutreffend gewichtet hat (BFH-Beschluß vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, 892; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 7, m.w.N.).
  • FG München, 17.11.2009 - 2 K 2101/05

    Gewinnanteil überschreitende Entnahmen eines GbR-Gesellschafters als

    Als eigenständige Feststellungen dieser Art sind etwa die Qualifikation der Einkünfte, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns, eines Veräußerungsgewinns oder eines Sondergewinns wie auch die Existenz der Mitunternehmerschaft als solcher angenommen worden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BStBl II 1988, 544 m. w. N. sowie BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 1449).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 19.05.1998 - X S 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6882
BFH, 19.05.1998 - X S 4/98 (https://dejure.org/1998,6882)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1998 - X S 4/98 (https://dejure.org/1998,6882)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - X S 4/98 (https://dejure.org/1998,6882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerbescheid - Gegenstand des Klageverfahrens - Änderungsbescheid - Prozeßkostenhilfe - Bruttogehalt - Lohnbescheinigung des Arbeitgebers - Erfolgsaussichten

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; FGO § 68 Satz 1 und 2; ; FGO § 142; ; AO 1977 § 365 Abs. 3

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.05.1997 - XI R 53/88

    Klageänderung gem. § 68 FGO bei mehreren aufeinanderfolgenden Änderungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - X S 4/98
    Der den Bescheid vom 16. Oktober 1996 ändernde Bescheid vom 10. Dezember 1996 konnte, selbst wenn der Antragsteller innerhalb der Monatsfrist des § 68 Satz 2 FGO den Antrag nach § 68 FGO gestellt hätte, nicht mehr Gegenstand des Klageverfahrens werden, denn die Überleitung eines zweiten Änderungsbescheides in ein laufendes Verfahren gemäß § 68 FGO setzt voraus, daß ein vorausgegangener erster Änderungsbescheid ebenfalls Verfahrensgegenstand geworden ist (BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 XI R 53/88, BFHE 182, 304, BStBl II 1997, 514).

    Dem Verfahren gegen den ursprünglichen Bescheid ist damit die Grundlage entzogen mit der Folge, daß die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH in BFHE 182, 304, BStBl II 1997, 514, m.w.N.).

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - X S 4/98
    Diesem kommt deshalb kein Regelungsgehalt mehr zu (BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231).
  • BFH, 24.01.1997 - X S 24/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - X S 4/98
    Dazu gehört nicht nur, daß er einen Antrag auf PKH stellt, sondern auch, daß er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 1996 X S 10/96, BFH/NV 1997, 60; vom 24. Januar 1997 X S 24/96, BFH/NV 1997, 376, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1996 - X S 10/96

    Finanzgerichtsordnung; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - X S 4/98
    Dazu gehört nicht nur, daß er einen Antrag auf PKH stellt, sondern auch, daß er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 1996 X S 10/96, BFH/NV 1997, 60; vom 24. Januar 1997 X S 24/96, BFH/NV 1997, 376, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht