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Rechtsprechung
   BFH, 05.10.1998 - V R 12/98   

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https://dejure.org/1998,6316
BFH, 05.10.1998 - V R 12/98 (https://dejure.org/1998,6316)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1998 - V R 12/98 (https://dejure.org/1998,6316)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - V R 12/98 (https://dejure.org/1998,6316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer-Vorauszahlung - Revision - Nichtzulassung - Verwerfen durch Beschluß

  • Judicialis

    FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 115 120
    Umdeutung Revision in NZB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 494
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.08.1996 - I R 20/95

    Auslegung eines Rechtsmittels als Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 05.10.1998 - V R 12/98
    Die --von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte-- unzulässige Revision kann nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 3 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 12. August 1996 I R 20/95, BFH/NV 1997, 136).
  • BFH, 24.07.1996 - VIII R 41/96

    Beteiligter im Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 05.10.1998 - V R 12/98
    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128).
  • BFH, 11.06.2004 - VII R 28/04

    Umdeutung einer nicht statthaften Revision in eine NZB

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 12.01.2009 - VII B 228/08

    Fehlende Zulassung der Revision durch FG

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06

    Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2001 - X R 6/01

    Antrag auf Terminsverlegung - Antragsbegründung - Zulässigkeit der Revision -

    Eine Umdeutung des von dem rechtskundig vertretenen Kläger ausdrücklich und ausschließlich als Revision bezeichneten Rechtsmittels in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht (s. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 50, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2000 - X R 16/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs; abgelehnte Terminsverlegung

    Eine Umdeutung des von den rechtskundig vertretenen Klägern ausdrücklich und ausschließlich als Revision bezeichneten Rechtsmittels in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht (s. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 50, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1998 - IX B 94/98   

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https://dejure.org/1998,7791
BFH, 06.10.1998 - IX B 94/98 (https://dejure.org/1998,7791)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1998 - IX B 94/98 (https://dejure.org/1998,7791)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - IX B 94/98 (https://dejure.org/1998,7791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler - Darlegungsanforderungen - Fehlende Vermietungsabsicht - Planung eines kostenlosen Verkaufsservice - Überschußerzielungsabsicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96

  • rechtsportal.de

    FGO §§ 96 115 Abs. 2 3
    Verfahrensfehler - Verstoß gegen die Denkgesetze; Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 494
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.10.1998 - IX B 94/98
    Auch eine Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des Senats vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406) ist nicht schlüssig dargelegt.

    Dieses Beschwerdevorbringen läßt jedoch keinen von dem genannten Senatsurteil abweichenden Rechtssatz der Vorentscheidung erkennen, weil der Senat in seinem Urteil in BFHE 184, 406, 410 unter 2. d) die besonderen Umstände, aufgrund deren ausnahmsweise der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen, nicht abschließend, sondern nur beispielhaft aufgezählt hat.

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

    Auszug aus BFH, 06.10.1998 - IX B 94/98
    c) Mit dem Vorbringen, das FG habe zwar den Vortrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung berücksichtigt, aber weder den Kläger noch seine Ehefrau als Partei vernommen und daher keine Grundlage für eine entsprechende Beweiswürdigung gehabt, ist ein Verfahrensfehler schon deshalb nicht schlüssig dargelegt, weil die Kläger nach dem Inhalt des Protokolls über die mündliche Verhandlung vor dem FG keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt und insoweit auch nicht die Berichtigung des Protokolls beantragt haben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, 235, BStBl II 1994, 764).
  • BFH, 08.09.1999 - X B 36/99

    Divergenz und Verfahrensmangel

    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gerügte Auslegung des § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO 1977) hinsichtlich der Begriffe "bestimmter Sachverhalt" bzw. dessen "irriger Beurteilung" ergäbe selbst dann keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, wenn dem Beschwerdevorbringen darin beizupflichten wäre, daß dem angefochtenen Urteil insoweit eine denkgesetzlich nicht mögliche Schlußfolgerung zu Grunde liege, weil ein solcher Mangel in diesem Verfahren dem materiellen Recht zugeordnet ist (s. BFH-Beschluß vom 6. Oktober 1998 IX B 94/98, BFH/NV 1999, 494, 495, und Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 29, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.10.1998 - VII B 97/98   

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https://dejure.org/1998,4690
BFH, 06.10.1998 - VII B 97/98 (https://dejure.org/1998,4690)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1998 - VII B 97/98 (https://dejure.org/1998,4690)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - VII B 97/98 (https://dejure.org/1998,4690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.01.2009 - VII B 228/08

    Fehlende Zulassung der Revision durch FG

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Sollte die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden können (anders die ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.), wäre das Rechtsmittel ebenfalls unzulässig, weil innerhalb der Frist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO keine Begründung eingereicht worden ist.

  • BFH, 04.05.2006 - VII R 14/06

    Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Enthält die Entscheidung des FG --wie im Streitfall-- keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist sie versagt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 1996 VIII R 41/96, BFH/NV 1997, 128; vom 5. Oktober 1998 V R 12/98, BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

    Die von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe ausdrücklich als solche eingelegte unzulässige Revision kann auch nicht in eine statthafte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision i.S. von § 116 Abs. 1 FGO umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 128, und in BFH/NV 1999, 494, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob überhaupt oder unter den Umständen des vorliegenden Falles die formgebundene Erklärung nach § 117 Abs. 4 ZPO durch eine Kopie des anlässlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor dem Gerichtsvollzieher nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses, ggf. i.V.m. dem Bewilligungsbescheid des Arbeitsamts über die Gewährung von Arbeitslosengeld, ersetzt werden kann (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen ablehnend die BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1998 VII S 24/97, BFH/NV 1998, 1251; vom 29. April 1998 XI S 5/98, BFH/NV 1998, 1371, und insbesondere vom 6. Oktober 1998 VII B 97/98, BFH/NV 1999, 494), denn der PKH-Antrag hat auch sachlich keinen Erfolg (nachfolgend 3.).
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