Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.10.1998

Rechtsprechung
   BFH, 08.10.1998 - III B 35/98   

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https://dejure.org/1998,4637
BFH, 08.10.1998 - III B 35/98 (https://dejure.org/1998,4637)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1998 - III B 35/98 (https://dejure.org/1998,4637)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - III B 35/98 (https://dejure.org/1998,4637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besuch naher Angehöriger - Außergewöhnliche Belastung - Behinderung des Sohnes - Beurteilung der Fahrtaufwendungen - Außergewöhnlichkeit - Zwangsläufigkeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2, 3 § 118 Abs. 2
    NZB; neues Vorbringen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 497
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Im übrigen fehlt auch jegliche, revisionsrechtlich jedoch gebotene Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt zu diesem Problembereich das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BFHE 182, 352, BStBl II 1997, 558, m.umf.N., sowie aus dem Schrifttum, u.a. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 33 Rz. 35 "Besuchsreisen", m.w.N.).
  • BFH, 30.08.1995 - III B 3/93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage als Inhaltsanforderung

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Weder legt die Beschwerde dar, weshalb die bisherige Rechtsprechung eine Klärung der Frage, wann Aufwendungen für den Besuch naher Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen seien, nicht gebracht habe, insbesondere inwieweit und mit welchen Argumenten die Frage umstritten sei (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 30. August 1995 III B 3/93, BFH/NV 1996, 223), noch macht die Beschwerde Ausführungen dazu, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Weder legt die Beschwerde dar, weshalb die bisherige Rechtsprechung eine Klärung der Frage, wann Aufwendungen für den Besuch naher Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen seien, nicht gebracht habe, insbesondere inwieweit und mit welchen Argumenten die Frage umstritten sei (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 30. August 1995 III B 3/93, BFH/NV 1996, 223), noch macht die Beschwerde Ausführungen dazu, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 21.12.1994 - VIII B 51/94

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist auch im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) --wie im Revisionsverfahren-- nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992, und vom 21. Dezember 1994 VIII B 51/94, BFH/NV 1995, 801, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.1995 - VIII B 98/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist auch im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) --wie im Revisionsverfahren-- nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992, und vom 21. Dezember 1994 VIII B 51/94, BFH/NV 1995, 801, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2015 - I B 13/14

    Recht auf mündliche Verhandlung bei nachträgliche Beiladung im Verfahren zur

    Die bereits geschlossene mündliche Verhandlung hätte von Amts wegen wiedereröffnet werden müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1998 VIII R 67/96, BFH/NV 1999, 497; vgl. Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 93 Rz 10).

    Eine mündliche Verhandlung nur mit einem Teil der Beteiligten ist unter Berücksichtigung der Bedeutung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 60 Rz 13) nicht genügend (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 497).

  • BFH, 17.12.2008 - III R 62/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Leistung eines freiwilligen

    Die erst im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision vorgelegte Kopie des Anerkennungsbescheids nach § 5 Abs. 2 Satz 2 FSJG vom 15. Juni 2004 über die Trägerschaft der F für ein freiwilliges soziales Jahr kann nicht mehr berücksichtigt werden, da der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren an die tatsächlichen Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2009 - VIII B 95/08

    Neuer Tatsachenvortrag - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Kein Rügerecht, wenn

    Mit seinem neuen Tatsachenvortrag zum Zeitpunkt des Zugangs der Einspruchsentscheidung kann der Kläger im Beschwerdeverfahren nicht mehr gehört werden (ständige Rechtsprechung, s. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 30, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2002 - III B 70/01

    Ablehnung der Investitionszulage wegen fehlender Zuständigkeit - Verstoß gegen

    Soweit die Klägerin geltend macht, bereits für die Vorjahre habe das beklagte FA, obwohl es unzuständig gewesen sei, Steuererklärungen und Investitionszulagenanträge für sie unbeanstandet entgegengenommen, handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich ist (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497).
  • BFH, 17.09.1999 - III B 44/99

    Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

    Soweit die Beschwerde abweichend von den nicht weiter angegriffenen finanzgerichtlichen Feststellungen neue Tatsachen über die Zahl der durchschnittlich beherbergten Gäste und den jahresdurchschnittlichen Zeitraum der Vermietung vorträgt, welche richtigerweise in eine Schätzung hätten einfließen müssen, ist dieses Vorbringen unbeachtlich, da der BFH auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (Senatsentscheidung vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2002 - III B 38/01

    Betriebsvermögen - Bewertung - Ansatz - Gebrauchtwagen - Kraftfahrzeug -

    Es handelt sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich ist (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96   

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https://dejure.org/1998,6855
BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96 (https://dejure.org/1998,6855)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1998 - VIII R 67/96 (https://dejure.org/1998,6855)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - VIII R 67/96 (https://dejure.org/1998,6855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GmbH und Co. KG - Höhe der festgesetzten Gewinne - Verteilung auf Kommanditisten - Mündliche Verhandlung - Beiladung - Ordnungsgemäße Zustellung

  • Judicialis

    FGO § 57 Nr. 3; ; FGO § 90 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 120 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; VwZG § 3 Abs. 3; ; VwZG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Beiladung; Verzicht auf mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 497
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.06.1986 - VI R 25/86

    Teilnahme an einer Auslandsreise als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Die BFH-Rechtsprechung hat im Gegenteil in Einzelfällen aus der Verbindung eines Verzichts auf mündliche Verhandlung mit einem Antrag auf Erlaß eines Gerichtsbescheids gefolgert, daß nicht wirksam auf mündliche Verhandlung verzichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113, und vom 12. Juni 1986 VI R 25/86, BFH/NV 1987, 38).

    Zudem muß ein Verfahrensfehler, der sowohl zum Erfolg einer zulassungsfreien Revision als auch zum Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde führen könnte, vorrangig mit der (zulassungsfreien) Revision geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 38, und Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 19).

  • BFH, 06.04.1990 - III R 62/89

    Zum Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn das FG irrtümlich ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 1990 III R 62/89, BFHE 160, 405, BStBl II 1990, 744, und vom 2. Dezember 1992 II R 112/91, BFHE 169, 311, BStBl II 1993, 194, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.1992 - II R 112/91

    Rüge bei Urteil im schriftlichen Verfahren ohne Verzichtserklärung durch beide

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn das FG irrtümlich ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 1990 III R 62/89, BFHE 160, 405, BStBl II 1990, 744, und vom 2. Dezember 1992 II R 112/91, BFHE 169, 311, BStBl II 1993, 194, m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 115/67

    Beteiligter - Mündliche Verhandlung - Verzicht - Erlaß eines Vorbescheids

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Die BFH-Rechtsprechung hat im Gegenteil in Einzelfällen aus der Verbindung eines Verzichts auf mündliche Verhandlung mit einem Antrag auf Erlaß eines Gerichtsbescheids gefolgert, daß nicht wirksam auf mündliche Verhandlung verzichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 115/67, BFHE 100, 432, BStBl II 1971, 113, und vom 12. Juni 1986 VI R 25/86, BFH/NV 1987, 38).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Gleichwohl beginnt nach der ausdrücklichen Regelung des § 9 Abs. 2 VwZG die Frist zur Einlegung der Revision nicht zu laufen (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 GmS-OGB 2/75, BStBl II 1977, 275, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1995 II R 36/94, BFH/NV 1996, 170).
  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf das Urteil vom 5. November 1991 VII R 64/90 (BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425) verwiesen.
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Unerheblich ist, ob neben der Verletzung des § 116 FGO gleichzeitig eine Verletzung rechtlichen Gehörs vorliegt (bei fehlerhaft unterlassener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in ständiger Rechtsprechung bejaht: z.B. BFH-Urteile vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, und vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 28.06.1995 - II R 36/94

    Fehlerhafte Beurkundung der Zustellung durch Missachtung der Formerfordernisse

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Gleichwohl beginnt nach der ausdrücklichen Regelung des § 9 Abs. 2 VwZG die Frist zur Einlegung der Revision nicht zu laufen (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 GmS-OGB 2/75, BStBl II 1977, 275, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1995 II R 36/94, BFH/NV 1996, 170).
  • BFH, 19.02.1993 - III R 101/89

    Verfahrensfehler auf Grund der Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - VIII R 67/96
    Unerheblich ist, ob neben der Verletzung des § 116 FGO gleichzeitig eine Verletzung rechtlichen Gehörs vorliegt (bei fehlerhaft unterlassener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in ständiger Rechtsprechung bejaht: z.B. BFH-Urteile vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187, und vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555).
  • BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11

    Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit

    Das Ermessen ist allerdings auf null reduziert, wenn durch die Ablehnung der Wiedereröffnung wesentliche Prozessgrundsätze verletzt würden, z.B. weil anderenfalls der Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt oder die Sachaufklärung unzureichend ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2006 IV B 94/05, BFH/NV 2006, 2266; vom 15. Oktober 2008 X B 106/08, BFH/NV 2009, 40, sowie BFH-Urteil vom 8. Oktober 1998 VIII R 67/96, BFH/NV 1999, 497, für den Fall der notwendigen Beiladung nach mündlicher Verhandlung ohne Teilnahmeverzicht des Beigeladenen).
  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der

    Eine solche Verknüpfung mit bestimmten Umständen der für den Streitfall erheblichen Sach- und Rechtslage gilt nach der Rechtsprechung als Verzicht unter Vorbehalt und damit als unwirksame Verzichtserklärung i.S. des § 90 FGO (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1998 VIII R 67/96, BFH/NV 1999, 497 zu einem Verzicht "nach dem derzeitigen Verfahrensstand").
  • BFH, 08.06.2015 - I B 13/14

    Recht auf mündliche Verhandlung bei nachträgliche Beiladung im Verfahren zur

    Die bereits geschlossene mündliche Verhandlung hätte von Amts wegen wiedereröffnet werden müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1998 VIII R 67/96, BFH/NV 1999, 497; vgl. Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 93 Rz 10).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 2646/12

    Nachweis einer mehr als 10 %igen unternehmerischen Fahrzeugnutzung

    Hierfür genügt für sich genommen noch nicht die Erfassung der Fahrzeugkosten in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben (BFH Urteil vom 29. April 2008, VIII R 67/96, BFH/NV 2008, 1662).
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