Rechtsprechung
   BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5975
BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97 (https://dejure.org/1998,5975)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1998 - IV R 58/97 (https://dejure.org/1998,5975)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - IV R 58/97 (https://dejure.org/1998,5975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsausgaben - Werbungskosten - Einnahmen - Betriebseinnahmen - Außenprüfung - Betriebsprüfungsbericht - Festsetzungsfrist - Steuerhinterziehung - Fahrlässige Steuerverkürzung - Überschreitung der Streitwertgrenze

  • Judicialis

    AO 1977 § 370 Abs. 1; ; AO 1977 § 378 Abs. 1; ; FGO § 76; ; FGO § 81; ; FGO § 95; ; FGO § 96; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 119 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97
    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder wenn sich die Begründung in inhaltslosen oder unverständlichen Wendungen erschöpft, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918).
  • BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95

    Anforderungen an die Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Auszug aus BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97
    Nur für neues Vorbringen im Klageverfahren kommt eine Bezugnahme auf die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht in Betracht (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97
    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351) oder wenn sich die Begründung in inhaltslosen oder unverständlichen Wendungen erschöpft, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97
    Ein solcher Verfahrensmangel ist schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten Mängel ergeben (Senatsbeschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 18.12.1986 - I B 49/86

    Ernstliche Zweifel an den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

    Auszug aus BFH, 20.05.1998 - IV R 58/97
    Das FG-Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1986 I B 49/86 (BFHE 148, 218, BStBl II 1988, 213) ab.
  • BFH, 20.06.2001 - I R 80/00

    Zulässigkeit der Revision - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision -

    Demgegenüber hat die Klägerin ihrerseits nicht dargelegt, welches neue Klagevorbringen zu einem selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch das FG unberücksichtigt geblieben ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 23. November 1998 VII R 79/98, BFH/NV 1999, 942; vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50; in BFH/NV 2000, 71).
  • BFH, 23.08.2000 - I R 7/00

    Rüge der mangelnden Urteilsbegründung

    Einer fehlenden Begründung ist aber eine Begründung gleichzustellen, die nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die angefochtene Entscheidung maßgeblich sind (vgl. BGH-Beschluss in BGHZ 39, 333, 337; BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 IV R 32/97, BFH/NV 1998, 871; BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918; vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50).
  • BFH, 27.07.2001 - XI R 69/00

    Steuerschätzung - Betriebsprüfung - Einnahmeermittlungsart

    Die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F. sind auch nicht allein deswegen erfüllt, weil die Entscheidungsgründe unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst fehlerhaft sind (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 IV R 58/97, BFH/NV 1999, 50).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht