Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.10.1998

Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1998 - I B 56/98   

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https://dejure.org/1998,6386
BFH, 26.10.1998 - I B 56/98 (https://dejure.org/1998,6386)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1998 - I B 56/98 (https://dejure.org/1998,6386)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - I B 56/98 (https://dejure.org/1998,6386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eingetragener Verein - Körperschaftsteuerbefreiung - Steuerbegünstigter Zweck - Beschwerdebegründung - Akten - Beschlagnahme - Innenministerium

  • Judicialis

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 56 115 Abs. 3
    Beschlagnahme von Prozessunterlagen; Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 509
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.09.2004 - IV R 71/02

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Vorsorge für krankheitsbedingten Ausfall des

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der im Streitfall noch geltenden Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, und vom 26. Oktober 1998 I B 56/98, BFH/NV 1999, 509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01

    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 X R 102/98, BFH/NV 1999, 1221, und vom 26. Oktober 1998 I B 56/98, BFH/NV 1999, 509, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99

    Beschwerdebegründung - Prozeßvollmacht - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung -

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 56/98, BFH/NV 1999, 509, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 31.03.2004 - I 204/02

    Finanzgerichtsordnung: Anforderungen an die Substantiierungspflicht im Rahmen von

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BFH vom 25. Februar 1999 , X R 102/98 , BFH/NV 1999, 1221 und vom 26. Oktober 1998, I B 56/98 , BFH/NV 1999, 509 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1998 - III R 42/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3179
BFH, 26.10.1998 - III R 42/98 (https://dejure.org/1998,3179)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1998 - III R 42/98 (https://dejure.org/1998,3179)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - III R 42/98 (https://dejure.org/1998,3179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zweitwohnsitz - Kosten - Außergewöhnliche Belastung - Einkommensteuer - Verfahren - Wiedereröffnung - Nachgereichter Schriftsatz - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    FGO § 94a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 116 Abs. 1
    Zulassungsfreie Revision; Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 509
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.09.1988 - III R 68/88

    Verfahrensmängel die eine zulassungsfreie Revision begründen

    Auszug aus BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
    Diese Verfahrensfehler zählen aber nach ständiger Rechtsprechung nicht zu den in § 116 FGO abschließend aufgezählten Fallgruppen der zulassungsfreien Revision (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377, und vom 28. Februar 1996 II R 61/95, BFHE 179, 245, BStBl II 1996, 318; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 1).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
    Mit Schriftsatz vom 4. August 1998, der noch vor Zustellung des Urteils beim FG einging, haben die Kläger auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren 2 BvR 400/98 (betr. Verfassungsmäßigkeit der zum 1. Januar 1996 in Kraft getretenen zeitlichen Begrenzung des Abzugs von notwendigen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, die dem Arbeitnehmer aus beruflichem Anlaß entstehen) hingewiesen und --da der Ausgang dieses Verfahrens auch für ihren Rechtsstreit von Bedeutung sein könnte-- vorsorglich das Ruhen ihres Verfahrens beantragt.
  • BFH, 19.02.1993 - III R 101/89

    Verfahrensfehler auf Grund der Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze zwar grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dadurch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 III R 101/89, BFH/NV 1994, 555) oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht gegeben ist.
  • BFH, 28.02.1996 - II R 61/95

    Ablehnung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Abschluß der

    Auszug aus BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
    Diese Verfahrensfehler zählen aber nach ständiger Rechtsprechung nicht zu den in § 116 FGO abschließend aufgezählten Fallgruppen der zulassungsfreien Revision (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377, und vom 28. Februar 1996 II R 61/95, BFHE 179, 245, BStBl II 1996, 318; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 1).
  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
    Da es das FG unterlassen habe, einen förmlichen Beschluß über die Wiedereröffnung des Verfahrens vom Amts wegen herbeizuführen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1985 VI R 13/82, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187), liege ein Verfahrensfehler vor, der einen "Revisionsgrund" i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darstelle, nämlich eine Verletzung rechtlichen Gehörs.
  • BFH, 26.02.1998 - X R 2/98
    Auszug aus BFH, 26.10.1998 - III R 42/98
    Dagegen sprechen --abgesehen von grundsätzlichen Erwägungen (s. hierzu z.B. den BFH-Beschluß vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992)-- auch die im Streitfall gewählten Formulierungen.
  • FG Nürnberg, 16.06.2016 - 4 K 1902/15

    Nichtangabe einer Kunstsammlung mit erheblichen Wert bei Erklärung der Schenkung

    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht geführt hat (BFH-Beschluss vom 26.10.1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509; vgl. auch BFH-Beschluss vom 05.09.2005, IV B 155/03, BFH/NV 2006, 98).
  • BFH, 05.09.2005 - IV B 155/03

    NZB: nachgereichter Schriftsatz, Schluss der mündlichen Verhandlung

    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht geführt hat (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht geführt hat (BFH-Beschlüsse vom 13. November 2001 IX B 89/01, BFH/NV 2002, 511, und vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509, 510).
  • BFH, 05.09.2005 - IV B 15/03

    Geltendmachung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung

    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht geführt hat (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
  • BFH, 29.04.2004 - III B 73/03

    Dokumentation gewillkürten BV bei § 4 Abs. 3 EStG; Verletzung des rechtlichen

    Der BFH hat die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze grundsätzlich als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dies zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht geführt hat (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
  • BFH, 13.11.2001 - IX B 89/01

    NZB; Verlust des Rügerechts

    Die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze hat der BFH grundsätzlich nur dann als verfahrensfehlerhaft angesehen, wenn dadurch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht gegeben ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1993 VIII R 17/93, BFH/NV 1994, 492; vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 1/00

    Nicht ordnungsgemäße Ladung

    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist zwar ein absoluter Revisionsgrund (§ 119 Nr. 3 FGO), eröffnet aber nicht die zulassungsfreie Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Anm. 1).
  • BFH, 05.07.2000 - I R 60/00
    Gleichermaßen wird eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 119 Nr. 3 , § 96 Abs. 2 FGO ) oder der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO ) nicht durch § 116 Abs. 1 FGO erfasst (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509 ).
  • BFH, 02.10.2000 - III R 37/00

    Segelyacht - Investitionszulage - Betriebsstätte im Fördergebiet

    Die wesentlichen Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Revision eröffnen, sind in § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 FGO abschließend aufgezählt (Beschluss des Senats vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
  • BFH, 05.07.2000 - I R 6/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Gleichermaßen wird eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 119 Nr. 3, § 96 Abs. 2 FGO) oder der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) nicht durch § 116 Abs. 1 FGO erfasst (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1998 III R 42/98, BFH/NV 1999, 509).
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