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   BFH, 05.11.1998 - I R 90/97   

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https://dejure.org/1998,2596
BFH, 05.11.1998 - I R 90/97 (https://dejure.org/1998,2596)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1998 - I R 90/97 (https://dejure.org/1998,2596)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1998 - I R 90/97 (https://dejure.org/1998,2596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist - Versäumung - Prozeßbevollmächtigter - Verhinderung - Fristenkontrollbuch - Organisationsmangel

  • Judicialis

    FGO § 120 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 124 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 10, AStG § 18
    Ablaufhemmung; Änderung; Außensteuerrecht; Berichtigung; Festsetzungsfrist; Grundlagenbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 512
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

    Hierzu bedarf es innerhalb der Monatsfrist der schlüssigen und lückenlosen Darstellung, welche Person zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, den Hausbriefkasten des FA oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das Einspruchsschreiben befunden hat, aufgegeben hat (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 I R 13/96, BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 VIII R 53/93, BFH/NV 1994, 644, und vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512, 513).

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der rechtsberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, und BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002, sowie in BFH/NV 1999, 512).

    Aus der eidesstattlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten ist nicht ersichtlich, dass in seiner Kanzlei die Fristenkontrolle und der Postausgang fristgebundener Schriftstücke so organisiert ist, dass er den Ausgang anhand der Eintragung im Postausgangsbuch oder der Löschung im Fristenkontrollbuch nachvollziehen kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 512) und auch im Falle der Einzelanweisung an die Sekretärin anhand der Eintragungen in den genannten Unterlagen davon ausgehen kann, dass das Schriftstück weisungsgemäß befördert worden ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 512, 513, und in BFH/NV 1998, 1242).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung aller Gerichte erwartet von diesen Personen eine Fristversäumnisse nahezu ausschließende Organisation des Bürobetriebes und das Vorhandensein eines nachprüfbaren Fristenkontroll- sowie Postausgangsbuches (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 512, 513, m.w.N., sowie BGH-Beschlüsse vom 9. September 1997 IX ZB 80/97, NJW 1997, 3446, und vom 17. September 1998 I ZB 33/98, NJW 1999, 142; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. April 1993 2 AZR 716/92, NJW 1993, 2957).

  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Die Folge dieses Organisationsmangels erschöpft sich jedoch darin, dass ein Berater sich bei einer Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag und eine Wiedereinsetzung nach § 56 FGO nicht gewährt werden kann (Senatsurteil vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; BFH-Beschluss vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • BFH, 17.11.2015 - V B 56/15

    Begründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroversehen -

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, sowie BFH-Beschlüsse vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512, vom 13. November 1998 X R 31/97, BFH/NV 1999, 941, sowie vom 14. Dezember 2001 XI R 21/01, BFH/NV 2002, 657).

    Bei einer Versendung durch die Post gehört zu einem zuverlässigen Kontrollsystem, dass zwischen dem Fristenkalender und dem Postausgangsbuch eine Übereinstimmung in der Weise sichergestellt wird, dass die Fristen im Kalender erst auf der Grundlage der Eintragungen im Postausgangsbuch gelöscht werden (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII R 56/03, juris; vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193, sowie in BFH/NV 1999, 512; BFH-Urteil in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266, unter 2.a und b der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 15.01.2002 - X B 143/01

    Bestimmende Schriftsätze; Schriftform; Wiedereinsetzung; Organisationsmängel

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der rechtsberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Entscheidungen vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266; vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512).

    Seinem Vortrag ist nicht zu entnehmen, dass in seiner Kanzlei die Fristenkontrolle und der Postausgang fristgebundener Schriftstücke so organisiert ist, dass er den Ausgang anhand der Eintragung im Postausgangsbuch oder der Löschung im Fristenkontrollbuch nachvollziehen kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 512) und auch im Falle der Einzelanweisung an eine Bürokraft anhand der Eintragungen in den genannten Unterlagen davon ausgehen kann, dass das Schriftstück weisungsgemäß befördert worden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 512).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2659/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87 ,BStBl II 1989, 266und BFH-Beschlüsse vom 5. November 1998 I R 90/97 ,BFH/NV 1999, 512; vom 13. November 1998 X R 31/97 ,BFH/NV 1999, 941 und vom 14. Dezember 2001, XI R 21/01 ,BFH/NV 2002, 657 sowie Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. September 1999 I 625/98 , dokumentiert in juris, Dok-Nr.: STRE200070059).

    Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung kann dem Vortrag und den eidesstattlichen Versicherungen nicht entnommen werden, dass in der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten des Klägers die Fristenkontrolle und der Postausgang fristgebundener Schriftstücke so organisiert ist, dass der Postausgang anhand der Eintragungen im Postausgangsbuch oder jedoch zumindest anhand der Löschung im Fristenkontrollbuch objektiv nachvollzogen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 5. November 1998 I R 90/97 , a.a.O.).

    Vor dem Hintergrund der konkret organisierten Fristenkontrolle im Betrieb der Prozessbevollmächtigten des Klägers kann auch im Falle der Einzelanweisung an eine Bürokraft anhand der Eintragungen in den genannten Unterlagen nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das Schriftstück weisungsgemäß befördert worden ist ( BFH-Beschluss vom 5. November 1998 I R 90/97 , a.a.O.).

  • FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 92/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Hierzu bedarf es innerhalb der Monatsfrist der schlüssigen und lückenlosen Darstellung, welche Person zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, den Hausbriefkasten des Finanzamtes oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das Einspruchsschreiben befunden hat, aufgegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 - I R 13/96 - BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 - VIII R 53/93 - BFH/NV 1994, 644 und vom 05. November 1998 - I R 90/97 - BFH/NV 1999, 512 ).

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der steuer- und/oder rechtsberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteil vom 07. Dezember 1988 - X R 80/87 - BStBl II 1989, 266 sowie BFH-Beschlüsse vom 05.11.1998 - I R 9/97 - BFH/NV 1999, 512 und vom 24. Februar 2000 - VII B 132/99 - juris - m.w.N.).

  • FG Hamburg, 14.03.2006 - I 108/05

    Anforderungen an den Vortrag von Wiedereinsetzungsgründen bei einem nicht

    Hierzu bedarf es innerhalb der Monatsfrist der schlüssigen und lückenlosen Darstellung, welche Person zu welcher Zeit (Uhrzeit), in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten, den Hausbriefkasten des Finanzamtes oder Abgabe bei einem bestimmten Postamt) den Brief, in dem sich das Einspruchsschreiben befunden hat, aufgegeben hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 1996 - I R 13/96 - BFH/NV 1997, 120; vom 26. November 1993 - VIII R 53/93 - BFH/NV 1994, 644 und vom 05. November 1998 - I R 90/97 - BFH/NV 1999, 512 ).

    Denn zu den in Betracht kommenden objektiven präsenten Beweismitteln gehört bei Angehörigen der steuer- und/oder rechtsberatenden Berufe insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung fristwahrender Schriftstücke in einem Postausgangsbuch und das Löschen einer Frist auf der Grundlage der Ausgangseintragung im Postausgangsbuch (vgl. BFH-Urteil vom 07. Dezember 1988 - X R 80/87 - BStBl II 1989, 266 sowie BFH-Beschlüsse vom 05.11.1998 - I R 9/97 - BFH/NV 1999, 512 und vom 24. Februar 2000 - VII B 132/99 - juris - m.w.N.).

  • BFH, 10.12.2010 - V R 60/09

    Anforderungen an Antrag auf Wiedereinsetzung

    Nur die Glaubhaftmachung kann noch während des Verfahrens erfolgen (z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 5. November 1998 I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; vom 12. August 1996 VIII R 66/95, BFH/NV 1997, 137).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02

    Zugangsnachweis; Bekanntgabe; Verwaltungsakt; Empfangsbevollmächtigter

    Das Fehlen solcher Aufzeichnungen kann, ebenso wie andere Organisationsmängel, dazu führen, dass ein Berater sich bei einer Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag und eine Wiedereinsetzung nach den Grundsätzen des § 56 Finanzgerichtsordnung - FGO - nicht gewährt werden kann (vgl. z.B. Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 7. August 1970 VI R 24/67, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 814, vom 5. November 1998 I R 90/97, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 512-513, vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Fristen- und die Postausgangskontrolle in der Weise erfolgen, dass die notierte Frist frühestens erst dann gelöscht werden darf, wenn das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.11.1998 - I R 90/97, BFH/NV 1999, 512; vom 08.11.2006 - VII R 20/06, BFH/NV 2007, 469; in BFH/NV 2011, 445, und vom 15.12.2011 - II R 16/11, BFH/NV 2012, 593).
  • BFH, 25.03.2003 - I B 166/02

    Wiedereinsetzung

  • BFH, 22.11.2008 - II S 15/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Postausgangskontrolle - nachträgliches

  • BFH, 29.04.2004 - V B 182/02

    Nachweis der rechtzeitigen Aufgabe eines Schriftstücks zur Post

  • BFH, 30.07.2003 - I B 75/03

    Wiedereinsetzung

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 12 K 309/99

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Bekanntgabe einer Zweitschrift der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 K 510/03

    Auslegung eines Schreibens des Steuerberaters als Einspruch

  • FG Sachsen, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Fristversäumung; Postausgangsbuch

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2003 - 5 K 869/98

    Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag bei Verlust der Klageschrift bei der

  • FG Köln, 22.05.2003 - 5 K 869/98
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