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   BFH, 29.07.1998 - II R 71/96   

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https://dejure.org/1998,1825
BFH, 29.07.1998 - II R 71/96 (https://dejure.org/1998,1825)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1998 - II R 71/96 (https://dejure.org/1998,1825)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - II R 71/96 (https://dejure.org/1998,1825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 2, NATOTrStat

  • Wolters Kluwer

    BRD als Grundstückseigentümerin - Überlassung an amerikanische Streitkräfte - Warenhaus - Freigabeerklärung - Restwertanspruch - Grunderwerbsteuer - Grunderwerbsteuerbarer Vorgang

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 1 Abs. 2; ; GrEStG 1983 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; GrEStG 1983 § 4 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1983) § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 Nr. 2
    GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Tatbestandserfüllung i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ausländischer NATO-Truppen an deutschen Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 2, GrEStG § 2 Abs 2 Nr 2, NatoTrStat Art 63 Abs 4a, NatoTrStat Art 52 Abs 1 S 2
    Bemessungsgrundlage; Gebäude; Grunderwerbsteuer; Grundstück; Natotruppenstatut; Restwert; Rückgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 1999, 796
  • BFH/NV 1999, 517
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.12.1973 - II R 29/69

    Verwertungsbefugnis - Erwerb - Vertragliche Vereinbarung - Bindungsdauer - Fester

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - II R 71/96
    Dementsprechend kann auch der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 dadurch verwirklicht werden, daß einem Nichteigentümer eine Kombination aus Nutzungs- und Veräußerungsbefugnis an einem Grundstück gewährt wird, die noch nicht dem rechtlichen Eigentum gleicht, diesem aber wirtschaftlich nahekommt (Senatsurteil vom 12. Dezember 1973 II R 29/69, BFHE 111, 360, BStBl II 1974, 251).
  • BFH, 08.12.1965 - II 148/62 U

    Verwertungsbefugnis an einem eingebrachten Grundstück in eine

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - II R 71/96
    Der Tatbestand ist erfüllt, wenn dem Berechtigten über die bloßen Besitz- und Nutzungsrechte hinaus Einwirkungsmöglichkeiten auf den ganzen Substanzwert des Grundstücks (bzw. des grundstücksgleichen Rechts) gewährt werden (Senatsurteil vom 8. Dezember 1965 II 148/62 U, BFHE 84, 411, BStBl III 1966, 148).
  • BFH, 18.01.1956 - II 87/55 U

    Begriff der Verwertungsbefugnis - Möglichkeit der Verwertung eines inländisches

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - II R 71/96
    Dies setzt einerseits voraus, daß der "Veräußerer" dem "Erwerber" in bezug auf das Grundstück Einwirkungsmöglichkeiten gewährt, die über diejenigen eines Pächters hinausgehen, aber andererseits nicht die Stellung eines Eigentümers erreichen (Senatsurteil vom 18. Januar 1956 II 87/55 U, BFHE 62, 248, BStBl III 1956, 92).
  • FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95
    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - II R 71/96
    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1174 veröffentlichten Urteil als unbegründet abgewiesen.
  • BFH, 27.03.1985 - II R 37/83

    Grunderwerb - Errichtung eines Gebäudes durch Pächter - Verwertungsmacht - Erwerb

    Auszug aus BFH, 29.07.1998 - II R 71/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann dies dann der Fall sein, wenn der Pächter eines Grundstücks auf diesem ein Gebäude errichtet, das er wie ein Eigentümer nutzen und dessen Substanz er bei Ende der Pachtzeit durch Übertragung auf den Eigentümer gegen eine Entschädigung verwerten kann (vgl. z.B. Senatsurteil vom 27. März 1985 II R 37/83, BFHE 143, 379, BStBl II 1985, 526, m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

    Das ist bei einem Überlassungsverhältnis zu den Stationierungsstreitkräften der Fall (BFH/NV 1999, 517, 519; VGH Kassel, DVBl. 2000, 357).
  • BFH, 09.09.2010 - II B 53/10

    Grunderwerbsteuerbarkeit der Veräußerung eines Gebäudes auf fremdem Boden

    Dies ist der Fall, wenn der Pächter das von ihm auf dem Pachtgrundstück errichtete Gebäude wie ein Eigentümer nutzen und dessen Substanz bei Ende der Pachtzeit durch Übertragung auf den Eigentümer gegen eine Entschädigung verwerten kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796, BFH/NV 1999, 517; vom 27. März 1985 II R 37/83, BFHE 143, 379, BStBl II 1985, 526).
  • FG Münster, 18.06.2020 - 8 K 786/19

    Verkauf eines Mobilheims unterliegt Grunderwerbsteuer!

    Dem Berechtigten müssen Befugnisse am Gebäude eingeräumt werden, die über die Befugnisse eines Pächters hinausgehen und ihm hinsichtlich Nutzung und Veräußerung eine einem Eigentümer nahekommende Stellung geben (BFH, Urteil vom 29.07.1998, II R 71/96, BStBl II 1999, 796).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Pächter eines Grundstücks auf diesem ein Gebäude errichtet, das er wie ein Eigentümer nutzen und dessen Substanz er bei Ende der Pachtzeit durch Übertragung auf den Eigentümer gegen eine Entschädigung verwerten kann (BFH, Urteil vom 29.07.1998, a.a.O.; BFH, Urteil vom 21.06.1995, II R 11/92, BStBl II 1995, 802).

  • FG Düsseldorf, 02.06.1999 - 7 K 7529/92

    Verwertungsbefugnis an Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Dazu muß der Inhaber eines solchen Rechts nämlich zusätzlich die Möglichkeit haben, sich den wirtschaftlichen Wert eines Gebäudes nutzbar zu machen und seine Nutzungsbefugnisse müssen denen des Eigentümers gleichen (vergl. dazu auch das Urteil des BFH vom 29. Juli 1998 - II R 71/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1999, 517), das heißt, er muß auch das Recht haben, in die Substanz des Gebäudes einzugreifen, es ggf. sogar abzubrechen (vergl. dazu Fischer in Boruttau, Kommentar zum GrEStG , 14. Auflage, § 1 Tz 786 mit Hinweis auf das Urteil des BFH vom 27. April 1966 - II 10/63, BStBl III 1966, 427).

    Dann aber muß die X-G schon bei Abschluß des Pachtvertrages ein beachtliches eigenes Interesse an der Art der Bebauung und der späteren Verwendung der Gebäude gehabt haben und bestrebt gewesen sein, der Z-G alle wesentlich auf das Grundstück einwirkenden Maßnahmen nur in gegenseitiger Abstimmung zu ermöglichen (vergl. auch dazu das Urteil des BFH vom 29. Juli 1998 - II R 71/96, a.a.O.).

    Auch im Urteil vom 29. Juli 1998 (II R 71/96, a.a.O.) wird die hinsichtlich der Nutzung der Gebäude notwendige Abstimmung zwischen dem Nutzungsberechtigten und dem Eigentümer als mit dem Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG nicht vereinbar bezeichnet.

    Außerdem müssen seine Nutzungsbefugnisse denen des Eigentümers gleichen (vgl. BFH v. 29.7.1998, BFH/NV 1999, 517 ), d.h., er muß auch das Recht haben, in die Substanz des Gebäudes einzugreifen, es ggf. sogar abzubrechen.

  • FG Hamburg, 17.12.2020 - 6 K 307/19

    Außensteuergesetz: Zurechnungsbesteuerung bei Begünstigten einer Familienstiftung

    Der BFH sieht als wesentliche Merkmale des wirtschaftlichen Eigentums die Sachherrschaft - also die Befugnis zum Besitz und zur Verwaltung -, das Recht auf die Erträge sowie das Recht auf die Substanzbeteiligung - also das Recht zur Belastung und Veräußerung auf eigene Rechnung (BFH, Urteil vom 29. Juli 1998, II R 71/96, BStBl. II 1999, 796).
  • FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08

    Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück Treuhandverhältnis

    Von § 1 Abs. 2 GrEStG werden also solche Fälle erfasst, in denen die Einwirkungsmöglichkeiten dem rechtlichen Eigentum nahekommen und über die Befugnisse eines Mieters und Pächters hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796 ).

    In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG auch dadurch verwirklicht werden kann, dass einem Nichteigentümer eine Kombination aus Nutzungs- und Veräußerungsbefugnis an einem Grundstück gewährt wird, die noch nicht dem rechtlichen Eigentum gleicht, diesem aber wirtschaftlich nahekommt (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796 ).

  • FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 5 K 392/98

    Umsatzsteuerbefreite Lieferung bereits fertiggestellter Doppelhaushälften;

    Dementsprechend kann auch der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG dadurch verwirklicht werden, daß einem Nichteigentümer eine Kombination aus Nutzungs- und Veräußerungsbefugnis an einem Grundstück gewährt wird, die noch nicht dem rechtlichen Eigentum gleicht, diesem aber wirtschaftlich nahekommt (BFH, Urteil vom 29.7.1996 II R 71/96, BStBl II 1999, 796).

    Das ist der Fall, wenn der Erbauer das Gebäude auf eigene Rechnung errichtet hat und sowohl über die Nutzung als auch über die Gebäudesubstanz selbst verfügen kann, also z.B. das Gebäude selbst bewohnen, abreißen oder seine Rechte am Gebäude auf Dritte übertragen kann (BFH, Urteil vom 29.7.1996 II R 71/96, BStBl II 1999, 796; vgl. auch Pahlke, in: Pahlke/Franz, § 2 Rz. 112).

  • BFH, 18.02.2014 - XI B 140/13

    Zur Beschwerde im Rahmen eines AdV-Verfahrens und zur Umdeutung dieses

    Da wegen der Unzulässigkeit der Beschwerde keine Abhilfe möglich ist, steht der Abgabe an das FG und einer nochmaligen Vorlage an den BFH der Grundsatz der Prozessökonomie entgegen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 1984 VII B 84/83, BFHE 141, 116, BStBl II 1984, 562; vom 1. Juni 1995 VII B 95/95, BFH/NV 1996, 60; vom 29. Januar 1997 XI B 199/96, BFH/NV 1999, 517, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 25.06.2003 - 5 K 6705/00

    Leasing

    Dem "Erwerber" des Grundstücks müssen diesbezügliche Einwirkungsmöglichkeiten gewährt werden, die über die diejenigen eines Pächters hinausgehen, aber andererseits nicht die Stellung eines Eigentümers erreichen, was nur dann gegeben ist, wenn dem "Erwerber" über die bloßen Besitz- und Nutzungsrechte hinaus Einwirkungsmöglichkeiten auf den ganzen Substanzwert des Grundstücks gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.07.1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796).
  • FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98

    Verwertungsbefugnis i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG bei Leasingvertrag

    Dem "Erwerber" des Grundstücks müssen diesbezügliche Einwirkungsmöglichkeiten gewährt werden, die über diejenigen eines Pächters hinausgehen, aber andererseits nicht die Stellung eines Eigentümers erreichen, was nur dann gegeben ist, wenn dem "Erwerber" über die bloßen Besitz- und Nutzungsrechte hinaus Einwirkungsmöglichkeiten auf den ganzen Substanzwert des Grundstücks bzw. - wie im Streitfall - des grundstücksgleichen Rechts gewährt werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.07.1998 II R 71/96, BStBl II 1999, 796).
  • FG Hamburg, 28.02.2000 - I 10/99

    Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher

  • FG Düsseldorf, 27.04.2005 - 7 K 3128/04

    Grunderwerbsteuerpflicht; Verwertungsbefugnis; Sale-and-lease-back-Geschäft;

  • FG Köln, 22.01.2004 - 5 K 6375/01

    Eigentümerähnliche Stellung des Leasingnehmers

  • FG München, 21.04.2020 - 4 K 3105/18

    Grunderwerbsteuer

  • FG Hamburg, 07.06.2007 - 3 K 71/07

    Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis durch Treugeber

  • FG Köln, 18.12.2013 - 5 K 4091/08

    Kein sogenannter Auftragserwerb nach § 1 Abs. 2 GrEStG bei Contractual Trust

  • FG Münster, 17.03.2000 - 4 K 5045/98

    Halbteilungsgrundsatz gilt nicht bei der Einkommensteuer; Posten der

  • FG Köln, 20.01.2000 - 5 K 7928/96

    Steuerrechtliche Behandlung von Immobilien-Leasing-Verträgen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2013 - 3 K 4/12

    Verwertungsbefugnis des Treugebers hinsichtlich eines durch den Treuhänder

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2022 - 3 K 84/21

    Zur Frage der Grunderwerbsteuerbarkeit beim Erwerb eines Bootsschuppens

  • FG Köln, 26.02.2003 - 5 K 7923/98

    Einräumung einer Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG durch einen

  • FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 7 K 4612/02

    Grunderwerbsteuer; Verwertungsbefugnis; Notarielles Kaufangebot; Mietvertrag;

  • FG München, 11.09.2000 - 4 K 3863/97

    Aufgabe eines Dauerwohnrechts nach § 1 Abs. 2 GrEStG befreit?

  • FG Hamburg, 30.09.2004 - III 599/01

    Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis durch GbR-Beitritt

  • FG Düsseldorf, 06.11.2003 - 7 K 4612/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grunderwerbsteuerbescheides für eine

  • FG Nürnberg, 06.11.2003 - IV 418/02

    Möglichkeit der Bebauung begründet allein noch keine Verwertungsbefugnis an

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