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   BFH, 15.10.1998 - V R 77/97   

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BFH, 15.10.1998 - V R 77/97 (https://dejure.org/1998,3499)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1998 - V R 77/97 (https://dejure.org/1998,3499)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - V R 77/97 (https://dejure.org/1998,3499)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Lkw - Ankauf - Verkauf - Rechnung - Umsatzsteuer-Erklärung - Vorsteuer - Finanzierungsmakler - Vortäuschung - Finanzierungsgeschäfte

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 3; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 26; ; AO 1977 § 127; ; AO 1977 § 125; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 125 127 163 227
    Örtlich unzuständiges FA; Ermessensentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, FGO § 102, UStG § 14 Abs 3 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, GG
    Beweislast; Erlaßwürdigkeit; Halbteilungsgrundsatz; Rechnungsberichtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 585
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/97
    Dies hängt davon ab, ob dem FA A die für den Zuständigkeitswechsel maßgebenden Umstände bereits vor Ergehen des Ablehnungsbescheids zweifelsfrei bekannt geworden waren (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).

    Bei Ermessensentscheidungen kann dagegen grundsätzlich nicht angenommen werden, daß keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 127 AO 1977 Tz. 10; BFH in BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/97
    Wegen der für die Ermessensentscheidung in der Sache maßgeblichen Gesichtspunkte verweist der Senat auf sein Vorabentscheidungsersuchen vom 15. Oktober 1998 V R 38/97 und V R 61/97, BFHE ..., .
  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/97
    Die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision hat der Senat zurückgewiesen (Beschluß vom 20. August 1997 V B 114/96, BFH/NV 1998, 229).
  • FG Niedersachsen, 21.12.2020 - 15 V 127/20

    Vollstreckung von Abgabenrückstände im Zusammenhang mit der Rückforderung von

    Anderes mag für Ermessensentscheidungen gelten, welche der Inkasso-Service im Erhebungsverfahren (§§ 218 ff. AO) etwa über Stundungs- oder Erlassanträge trifft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 77/97; Ratschow in Klein, AO, 15. Aufl., § 127 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/11

    Verletzung von Zuständigkeitsregeln in Zusammenhang mit einer

    Bei Ermessensentscheidungen kann dagegen grundsätzlich nicht angenommen werden, dass keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2010 - VIII B 104/09

    Einzelfallentscheidung hinsichtlich Treu und Glauben - Keine Anwendung des § 127

    Der BFH hat indes wiederholt entschieden, dass § 127 AO auf Ermessensentscheidungen grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, und vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • BFH, 02.08.2012 - V B 68/11

    Zur Aufhebung von Ermessensentscheidungen beim Verstoß gegen die Regelungen über

    a) Dem steht nicht entgegen, dass --worauf der Kläger zutreffend hinweist-- bei einer Verletzung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung § 127 AO grundsätzlich nicht anwendbar ist (BFH-Urteile vom 19. April 2012 III R 85/11, juris, nicht veröffentlicht, Leitsatz; vom 15. Oktober 1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585, Leitsatz).
  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 2853/06

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass der Einspruchsentscheidung bezüglich einer

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie bei Erlass durch die zuständige statt durch die unzuständige Behörde anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG München, 30.11.2004 - 2 K 1749/01

    Zuständigkeit für Einspruch gegen Prüfungsanordnung bei Übertragung der Prüfung

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders hätte ausfallen können, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 - V R 77/97, BFH/NV 1999, 585 ).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 K 5642/02

    Interesse eines Steuerpflichtigen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders ausfallen könnte, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFHJ- Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 K 5636/02

    Zuständigkeit des an sich zuständigen Finanzamts bei einer Entscheidung über den

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders ausfallen könnte, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFHJ- Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 4455/06

    Frage nach der zuständigen Einspruchsbehörde bei beauftragter Außenprüfung;

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie bei Erlass durch die zuständige statt durch die unzuständige Behörde anders hätte ausfallen können (vgl. BFH-Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 K 5635/02

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Prüfungsanordnung;

    Es liegt im Wesen der Ermessensentscheidung, dass sie anders ausfallen könnte, wenn sie unter Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangen ist (vgl. BFHJ- Urteil vom 15.10.1998 V R 77/97, BFH/NV 1999, 585).
  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 4456/06

    Frage nach der zuständigen Einspruchsbehörde bei einer beauftragten Außenprüfung;

  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 2854/06

    Zuständige Einspruchsbehörde bei beauftragter Außenprüfung; Beauftragung mit

  • FG München, 04.04.2007 - 5 K 4457/06

    Frage nach der zuständigen Einspruchsbehörde bei beauftragter Außenprüfung; Die

  • FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97

    Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor

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Rechtsprechung
   BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98   

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https://dejure.org/1998,4833
BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98 (https://dejure.org/1998,4833)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1998 - IV B 5/98 (https://dejure.org/1998,4833)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - IV B 5/98 (https://dejure.org/1998,4833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 585
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
    Die von der Klägerin angegebenen BFH-Entscheidungen (Beschluß vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; Urteil vom 10. Juli 1974 I R 223/70, BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736, sowie Beschluß vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002) sind zu der Frage ergangen, wann eine Beweisführung durch eine Glaubhaftmachung möglich ist.
  • BFH, 08.12.1976 - I R 240/74

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
    Das FG befindet sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321; vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268), so daß eine Divergenz nicht vorliegt.
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
    Das FG befindet sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321; vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268), so daß eine Divergenz nicht vorliegt.
  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
    Die von der Klägerin angegebenen BFH-Entscheidungen (Beschluß vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; Urteil vom 10. Juli 1974 I R 223/70, BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736, sowie Beschluß vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002) sind zu der Frage ergangen, wann eine Beweisführung durch eine Glaubhaftmachung möglich ist.
  • BFH, 28.10.1987 - I R 12/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsbehelf - Frist - Postfach -

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
    Denn auch im Fall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muß der Kläger nachweisen, daß die Frist bei Wegfall des unverschuldeten Hinderungsgrundes gewahrt worden wäre (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 12/84, BFHE 151, 315, BStBl II 1988, 111).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - IV B 5/98
    Die von der Klägerin angegebenen BFH-Entscheidungen (Beschluß vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; Urteil vom 10. Juli 1974 I R 223/70, BFHE 113, 209, BStBl II 1974, 736, sowie Beschluß vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002) sind zu der Frage ergangen, wann eine Beweisführung durch eine Glaubhaftmachung möglich ist.
  • BFH, 28.11.2003 - III B 7/03

    Hinweispflicht

    Im Streitfall fehlte es bereits an einem hinreichend substantiierten Vortrag, dass das Schreiben vom 5. Oktober 1998 überhaupt abgesandt worden war und an entsprechenden Beweisantritten (vgl. zur ständigen Rechtsprechung bezüglich des erforderlichen Vortrags im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 112/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.; vom 23. Januar 2001 VI B 62/99, BFH/NV 2001, 928, 929, und vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585, und dort auch zur Feststellungslast).
  • BFH, 21.09.2007 - IX B 79/07

    Feststellungslast für Rechtzeitigkeit des Einspruchs trägt der Einspruchsführer

    Dafür trägt der Einspruchsführer (hier: die Kläger) die Feststellungslast (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 355 AO Rz 11); dabei kommt dem Einspruchsführer weder ein Anscheinsbeweis noch eine Zugangsfiktion zugute (Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 355 Rz 11; vgl. zum Beweiswert des Poststempels Birkenfeld in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 355 AO Rz 66).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 17/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Offenbarung in Verfahren Dritter

    Durch die Beweisanträge des FA ausgelöste Zweifel an der Qualität der Beweismittel hätten die Entscheidung des FG beeinflussen können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1993 XII ZR 241/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1391), zumal die Kläger die Feststellungslast dafür tragen, dass die Rechtsbehelfsschrift rechtzeitig in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585).
  • BFH, 24.07.2008 - VII B 41/08

    Feststellungslast für den rechtzeitigen Eingang des Einspruchs bei der

    Wie die Klägerin zu Recht ausführt, trägt nach der Rechtsprechung des BFH der Einspruchsführer die Feststellungslast dafür, dass der Einspruch rechtzeitig bei der Finanzbehörde eingegangen ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2007 IX B 79/07, BFH/NV 2008, 22, und vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585).
  • BFH, 08.08.2002 - III B 48/02

    InvZul; Zugang des Zulagenantrages

    Für den Zugang bei der Behörde trägt der Anspruchsberechtigte die objektive Feststellungslast, soweit die Unaufklärbarkeit nicht allein in den Verantwortungsbereich der Behörde fällt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 12/84, BFHE 151, 315, BStBl II 1988, 111, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585, m.w.N., jeweils allgemein zur Frage des Zugangs von Schriftstücken).
  • FG Köln, 22.02.2017 - 4 K 719/16

    Beantragung der Abzweigung des Kindergeldes in voller Höhe für das in einer

    Für den Zugang des Einspruchs innerhalb der Einspruchsfrist trägt der Einspruchsführer (hier: der Kläger) die Feststellungslast (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1998 IV B 5/98, BFH/NV 1999, 585).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2008 - 1 K 1271/03

    Berechnung der abgabenordnungsrechtlichen Einspruchsfrist; Voraussetzungen der

    Die Feststellungslast für die rechtzeitige Erhebung und den Zugang eines Einspruchs trägt der Steuerpflichtige (vgl. BFH, Beschluss vom 15.10.1998 - IV B 5/98, BFH/NV 99, 585).
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   BFH, 15.10.1998 - V R 77/98   

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https://dejure.org/1998,14921
BFH, 15.10.1998 - V R 77/98 (https://dejure.org/1998,14921)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1998 - V R 77/98 (https://dejure.org/1998,14921)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - V R 77/98 (https://dejure.org/1998,14921)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzuständigkeit eines Finanzamtes für den Erlaß eines Ablehnungsbescheids

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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/98
    Dies hängt davon ab, ob dem FA A die für den Zuständigkeitswechsel maßgebenden Umstände bereits vor Ergehen des Ablehnungsbescheids zweifelsfrei bekannt geworden waren (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).

    Bei Ermessensentscheidungen kann dagegen grundsätzlich nicht angenommen werden, daß keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 127 AO 1977 Tz. 10; BFH in BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483, mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/98
    Wegen der für die Ermessensentscheidung in der Sache maßgeblichen Gesichtspunkte verweist der Senat auf sein Vorabentscheidungsersuchen vom 15. Oktober 1998 V R 38/97 und V R 61/97, BFH/NV 1999, 576.
  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

    Auszug aus BFH, 15.10.1998 - V R 77/98
    Die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision hat der Senat zurückgewiesen (Beschluß vom 20. August 1997 V B 114/96, BFH/NV 1998, 229).
  • FG München, 11.07.2000 - 2 K 5054/97

    Kenntnis der eine Änderung nach § 173 AO 1977 rechtfertigenden Tatsachen vor

    Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit wäre nach § 127 AO unbeachtlich, da es sich bei einem Änderungsbescheid nach § 173 AO um einen gebundenen Verwaltungsakt handelt (vgl. Bundesfinanzhof (BFH)-Urteil vom 15.10.1998 - V R 77/98 BFH/NV 1999, 585 ).
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