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   BFH, 29.10.1998 - XI R 25/98   

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https://dejure.org/1998,2932
BFH, 29.10.1998 - XI R 25/98 (https://dejure.org/1998,2932)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1998 - XI R 25/98 (https://dejure.org/1998,2932)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - XI R 25/98 (https://dejure.org/1998,2932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Blumenhandel - Steuererklärung - Schätzung - Einkommensteuerbescheid - Gewerbesteuermeßbetrag - Gewerbesteuer - Beschwerde - Klageschrift - Auslegung - Umdeutung

  • Judicialis

    AO 1977 § 162; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a Satz 2; ; FGO § 47; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 47 Abs. 2; ; FGO § 64 Abs. 1; ; FGO § 47 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 172 Abs. 1; FGO §§ 47 64 Abs. 1
    Anbringen der Klage beim FA [§ 47 Abs. 2 FGO]

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 47 Abs 2, FGO § 65 Abs 1, FGO § 40, FGO § 76, FGO § 96
    Auslegung; Beschwerde; Fürsorgepflicht; Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 633
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.11.1996 - VI R 37/94

    Auslegung einer Prozesserklärung/Rechtsbehelfsschrift als Klageerhebung -

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 25/98
    Prozeßerklärungen sind daher so auszulegen, daß im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1985 - I R 30/85

    Anforderungen an eine Klageerhebung

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - XI R 25/98
    Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung grundsätzlich davon auszugehen, daß der Steuerpflichtige den Rechtsbehelf einlegen wollte, der seinen Belangen entspricht, und der zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 17/18

    Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige

    dd) Ebenfalls zu Recht hat das FG in Bezug auf die Anforderungen an die Konkretisierung des Änderungsantrags die Vorschrift des § 65 FGO mit in den Blick genommen (vgl. auch Weinschütz, EFG 2017, 608, 610; Hennigfeld, EFG 2018, 1430): Würde man --mit dem FA-- davon ausgehen, dass die Schreiben vom 18. Oktober 2017 keine zulässigen Anträge auf "schlichte" Änderung enthalten, müssten das FA, das FG und der erkennende Senat prüfen, ob im Wege rechtsschutzgewährender Auslegung davon auszugehen sein könnte, dass die Klägerin mit diesen Schreiben (zulässige) Klagen gegen die in den Schreiben genannten Bescheide in Gestalt der Einspruchsentscheidung erhoben hat, die gemäß § 47 Abs. 2 FGO auch beim FA angebracht werden können (vgl. allgemein BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 - XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633, unter II.1., Rz 16 und 17, bei Unzulässigkeit eines Änderungsantrags; BFH-Beschluss vom 5. Mai 2003 - II B 1/03, BFH/NV 2003, 1142, unter II.2., Rz 14 f.: Auslegung als Einspruch bei unzulässigem Änderungsantrag).
  • BFH, 19.10.2000 - III R 69/97

    Geschätzte Besteuerungsgrundlagen - Gewerblicher Grundstückshandel - Klage gegen

    Prozesserklärungen sind so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633, m.w.N.).

    So hat der BFH sogar einen an das zuständige FA gerichteten Schriftsatz, in dem gegen die Einspruchsentscheidung "Form und fristgerecht Beschwerde" eingelegt wurde, als eine bei dem FA angebrachte Klage angesehen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 633).

  • BFH, 07.11.2001 - XI R 14/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

    Erklärungen sind im Zweifel so auszulegen, dass dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 5/08

    Auslegung einer Willenserklärung als Antrag auf schlichte Änderung eines

    Erklärungen sind im Zweifel so auszulegen, dass dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Erklärenden entspricht (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633, m.w.N.).
  • FG München, 10.10.2013 - 10 K 2217/13

    Vollstreckung eines Straferkenntnisses einer österreichischen

    Prozesserklärungen sind daher so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363; vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633 m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2006 - VI B 99/05

    Anbringen einer Klage beim FA

    c) Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das Anbringen einer Klage (§ 47 Abs. 2 Satz 1 FGO) als Prozesshandlung in gleicher Weise wie bürgerlich-rechtliche Willenserklärungen der Auslegung zugänglich ist (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633).
  • BFH, 30.11.2004 - IX B 29/04

    Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

    Neue Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erfordern, sind nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67; vom 29. Oktober 1998 X B 119/98, BFH/NV 1999, 633).
  • FG München, 17.12.2020 - 10 K 1619/19

    Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst

    Prozesserklärungen sind daher so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363; vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633 m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2006 - IV B 99/05

    Frage der Rechtzeitigkeit des Anbringens der Klage - Zugänglichkeit des

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des BFH, dass das Anbringen einer Klage (§ 47 Abs. 2 Satz 1 FGO) als Prozesshandlung in gleicher Weise wie bürgerlich-rechtliche Willenserklärungen der Auslegung zugänglich ist (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633).
  • FG München, 17.12.2020 - 10 K 2208/19

    Ablehnung eines Antrags auf Stundung einer Kindergeldrückforderung nebst

    Prozesserklärungen sind daher so auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363; vom 29. Oktober 1998 XI R 25/98, BFH/NV 1999, 633 m.w.N.).
  • FG München, 04.12.2015 - 7 K 1874/15

    Klagefrist; Beiladung bei unzulässiger Klage

  • FG München, 17.12.2020 - 10 K 1861/19

    Säumniszuschlag bei Kindergeldrückforderung und Zuständigkeit der Behörden bei

  • FG München, 30.01.2020 - 10 K 1105/17

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung von Forderungen

  • FG Sachsen, 03.08.2020 - 1 V 1497/19

    Enstehung von steuerbaren Einkünften und damit Masseverbindlichkeiten im

  • FG Sachsen, 19.05.2004 - 3 K 2672/02

    Kindergeld; Auslegung eines zeitnah nach Ergehen eines Rückforderungsbescheides

  • FG München, 20.02.2003 - 14 K 4647/02

    Unzulässigkeit einer Klage bei Bezeichnung der falschen Finanzbehörde als

  • FG Berlin, 10.08.2000 - 1 K 1102/00

    Behandlung des Ersuchens um eine "korrigierte" Einspruchsentscheidung

  • FG München, 22.11.2000 - 3 K 3229/97

    Auslegung einer Klageschrift bei Angabe eines falschen Beklagten

  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 2038/12

    Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

  • FG München, 24.11.2010 - 10 K 1431/08

    Rechtsschutzwahrende Auslegung eines Vorgehens gegen die Einspruchsentscheidung

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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1998 - X E 8/98   

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https://dejure.org/1998,5973
BFH, 29.10.1998 - X E 8/98 (https://dejure.org/1998,5973)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1998 - X E 8/98 (https://dejure.org/1998,5973)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - X E 8/98 (https://dejure.org/1998,5973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 633
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1996 - IX E 6/96

    Erheben von Einwendungen mittels einer Erinnerung

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
    Mit der Erinnerung nach § 5 GKG dürfen keine Einwände gegen die Hauptsacheentscheidung, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung, vorgebracht werden (s. u.a. Beschlüsse des BFH vom 2. April 1996 VII E 2/96, BFH/NV 1996, 703; vom 13. Dezember 1996 IX E 6/96, BFH/NV 1997, 523; vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891).

    Die Erinnerung bietet nur die Möglichkeit zur Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).

  • BFH, 03.06.1997 - VIII E 2/97

    Möglichkeit der Überprüfung rechtskräftiger einem Kostenansatz zu Grunde

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
    Mit der Erinnerung nach § 5 GKG dürfen keine Einwände gegen die Hauptsacheentscheidung, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung, vorgebracht werden (s. u.a. Beschlüsse des BFH vom 2. April 1996 VII E 2/96, BFH/NV 1996, 703; vom 13. Dezember 1996 IX E 6/96, BFH/NV 1997, 523; vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891).
  • BFH, 29.07.1997 - VII E 7/97

    Anforderungen an das Erlöschen einer Kostenforderung durch Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
    Soweit die Kostenschuldnerin die Fehlerhaftigkeit des dem Kostenansatz zugrundeliegenden Senatsbeschlusses vom 27. März 1998 rügt, kann sie mit derartigen Einwendungen nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1997 VII E 7/97, BFH/NV 1998, 618).
  • BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92

    Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
    Die Erinnerung bietet nur die Möglichkeit zur Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • BFH, 02.04.1996 - VII E 2/96

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Behandlung einer Sache

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X E 8/98
    Mit der Erinnerung nach § 5 GKG dürfen keine Einwände gegen die Hauptsacheentscheidung, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung, vorgebracht werden (s. u.a. Beschlüsse des BFH vom 2. April 1996 VII E 2/96, BFH/NV 1996, 703; vom 13. Dezember 1996 IX E 6/96, BFH/NV 1997, 523; vom 3. Juni 1997 VIII E 2/97, BFH/NV 1997, 891).
  • BFH, 03.04.2002 - V E 1/02

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 27.10.2005 - V E 5/05

    Rechtsschutz in Kostensachen

    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 31.01.2000 - V E 1/00

    Erinnerung gegen Kostenansatz; USt-Festsetzung

    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 10.10.2003 - V E 2/03

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Ausschlagung der Erbschaft kein Änderungsgrund

    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1998 - X B 119/98   

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https://dejure.org/1998,6296
BFH, 29.10.1998 - X B 119/98 (https://dejure.org/1998,6296)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1998 - X B 119/98 (https://dejure.org/1998,6296)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - X B 119/98 (https://dejure.org/1998,6296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung - Klärung - Verspäteter Vortrag - Beweismittel - Zurückweisung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 3; ; FGO § 79b; ; AO 1977 § 364b; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 76 Abs. 3 § 79b
    Schätzung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X B 119/98
    Außerdem ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr klärungsfähig, wenn sie bereits durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärt worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erfordern (BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 17.12.1997 - I R 47/97

    Ermessensausübung bei Präklusion

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X B 119/98
    Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97 (BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269) entschieden, daß das Finanzgericht (FG) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine eigene Ermessensentscheidung dahin treffen kann, ob es einen verspäteten Vortrag und verspätet vorgebrachte Beweismittel zurückweist.
  • BFH, 19.03.1998 - V R 7/97

    Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X B 119/98
    Durch das BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 7/97 (BFHE 184, 134, BStBl II 1998, 399) ist höchstrichterlich geklärt, daß das FG eine erst im Klageverfahren gegen einen Schätzungsbescheid eingereichte Steuererklärung nach § 76 Abs. 3, § 79b FGO unter näher bezeichneten Voraussetzungen zurückweisen kann.
  • BFH, 13.11.1997 - V R 66/96

    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X B 119/98
    Durch das BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 7/97 (BFHE 184, 134, BStBl II 1998, 399) ist höchstrichterlich geklärt, daß das FG eine erst im Klageverfahren gegen einen Schätzungsbescheid eingereichte Steuererklärung nach § 76 Abs. 3, § 79b FGO unter näher bezeichneten Voraussetzungen zurückweisen kann.
  • BFH, 15.06.1999 - III B 10/99

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Unterhaltszahlungen ins Ausland

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rüge nicht bereits deshalb unschlüssig ist, weil ausländische Zeugen in die Sitzung zu stellen wären und dies mit der Rüge darzutun sei (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954, 955; vom 14. Oktober 1998 IV B 27/98, BFH/NV 1999, 499) oder weil die Voraussetzungen nach § 79b Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 FGO erfüllt wären (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1998 X B 119/98, BFH/NV 1999, 633).
  • BFH, 30.03.2005 - VI B 24/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Einspruchsverfahren - FG-Verfahren

    Jedenfalls sind die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) angesprochenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung von § 364b der Abgabenordnung (AO 1977) und § 76 Abs. 3 i.V.m. § 79b Abs. 3 FGO nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X B 119/98, BFH/NV 1999, 633).
  • BFH, 30.11.2004 - IX B 29/04

    Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

    Neue Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erfordern, sind nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67; vom 29. Oktober 1998 X B 119/98, BFH/NV 1999, 633).
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