Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.07.1998

Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98   

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https://dejure.org/1998,5301
BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98 (https://dejure.org/1998,5301)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1998 - VII B 98/98 (https://dejure.org/1998,5301)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - VII B 98/98 (https://dejure.org/1998,5301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Haftung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Fristverlängerung ufgrund Erkrankung - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 und 2 und 4; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Dies genügt indes zumindest dann nicht zur Glaubhaftmachung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366, und vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Selbst wenn aber unterstellt wird, daß solche Mittel der Glaubhaftmachung dem Prozeßbevollmächtigten nicht zur Verfügung standen --z.B. weil er allein lebt und einen Arzt wegen seiner nur kurzen und möglicherweise nicht schwerwiegenden Erkrankung nicht aufgesucht hat und weil eine allemal zur Verfügung stehende eidesstattliche Versicherung der Büromitarbeiterin über die krankheitsbedingte Verhinderung keinen Beweiswert hätte haben können--, könnte dem Kläger Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil in diesem Falle jedenfalls hätte dargelegt werden müssen, daß und aus welchen Gründen solche Beweismittel nicht vorgelegt werden können (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 339).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Selbst wenn aber unterstellt wird, daß solche Mittel der Glaubhaftmachung dem Prozeßbevollmächtigten nicht zur Verfügung standen --z.B. weil er allein lebt und einen Arzt wegen seiner nur kurzen und möglicherweise nicht schwerwiegenden Erkrankung nicht aufgesucht hat und weil eine allemal zur Verfügung stehende eidesstattliche Versicherung der Büromitarbeiterin über die krankheitsbedingte Verhinderung keinen Beweiswert hätte haben können--, könnte dem Kläger Wiedereinsetzung nicht gewährt werden, weil in diesem Falle jedenfalls hätte dargelegt werden müssen, daß und aus welchen Gründen solche Beweismittel nicht vorgelegt werden können (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332, 339).
  • BFH, 12.02.1997 - X B 297/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Gewährung voraus, daß die für die Feststellung eines solchen Hindernisses erheblichen Tatsachen spätestens zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses substantiiert, vollständig und in ausreichender Form dargetan werden (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Februar 1997 X B 297/95, BFH/NV 1997, 592).
  • BFH, 25.11.1996 - III R 8/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Revisionsschrift

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Dies genügt indes zumindest dann nicht zur Glaubhaftmachung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366, und vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98
    Dies ist insbesondere auch dann notwendig, wenn die Wiedereinsetzung nach § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO ausnahmsweise ohne einen diesbezüglichen Antrag gewährt werden soll (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328).
  • BFH, 18.02.2004 - I R 78/03

    Wiedereinsetzung - verlorengegangener Schriftsatz

    Stehen derartige Beweismittel zur Glaubhaftmachung zur Verfügung, können sie regelmäßig auch nicht durch eine dementsprechende eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten ersetzt werden (BFH-Beschlüsse vom 12. November 1996 III R 13/96, BFH/NV 1997, 420; vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 56 Anm. 45).

    Die Klägerin oder ihr Prozessbevollmächtigter haben auch nicht dargelegt, dass und aus welchen Gründen objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden können (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 674; in BFH/NV 1999, 67).

  • BFH, 10.10.2003 - VI B 95/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Glaubhaftmachung

    Dies genügt indes im Streitfall nicht (zur Würdigung einer eidesstattlichen Versicherung, wenn weitere Mittel der Glaubhaftmachung zur Verfügung stehen: BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67; vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674; vom 25. November 1996 III R 8/96, BFH/NV 1997, 366; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002; vgl. auch Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz. 364; Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, 8. Aufl., § 110 Rz. 47, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Lücken im Postausgangsbuch

    c) Die vom Prozessbevollmächtigten abgegebene Versicherung an Eides statt (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO), dass er am 3. April 2008 einen Schriftsatz mit einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und am selben Tag persönlich in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen habe, reicht im Hinblick auf die Umstände des Streitfalls für sich allein nicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Sachverhalts aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 04.09.2001 - X B 50/01

    Beschwerde - Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Wiedereinsetzung in

    Die Anforderungen an eine § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO genügende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe bei krankheitsbedingter Verhinderung des Klägers können als grundsätzlich geklärt angesehen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1998 - X B 36/98   

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https://dejure.org/1998,4020
BFH, 13.07.1998 - X B 36/98 (https://dejure.org/1998,4020)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1998 - X B 36/98 (https://dejure.org/1998,4020)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - X B 36/98 (https://dejure.org/1998,4020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 67
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.12.1997 - I R 47/97

    Ermessensausübung bei Präklusion

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97 (BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269) entschieden, daß das Finanzgericht (FG) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermessensentscheidung dahin treffen kann, ob es verspätet vorgebrachte Beweismittel zurückweist (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 7/97, Der Betrieb 1998, 1315).
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Eine Rechtsfrage ist dann nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärt worden ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erfordern (BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 7/97

    Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Der BFH hat mit Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97 (BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269) entschieden, daß das Finanzgericht (FG) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Ermessensentscheidung dahin treffen kann, ob es verspätet vorgebrachte Beweismittel zurückweist (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. März 1998 V R 7/97, Der Betrieb 1998, 1315).
  • BFH, 24.05.1988 - V B 36/88

    Anforderungen an Beschwerdeschrift bei der Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BFH, 13.07.1998 - X B 36/98
    Das FG weicht auch nicht von der --nachträglich erlassenen-- BFH-Entscheidung ab, so daß ausnahmsweise die Revision auch ohne Bezeichnung der Divergenzentscheidung zuzulassen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Mai 1988 V B 36/88, BFH/NV 1989, 312, Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rdnr. 69, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BFH, 04.09.2001 - X B 50/01

    Beschwerde - Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Wiedereinsetzung in

    Die Anforderungen an eine § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO genügende Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe bei krankheitsbedingter Verhinderung des Klägers können als grundsätzlich geklärt angesehen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).

    Aus dem Vorbringen im Beschwerdeverfahren, in BFH/NV 1999, 67 sei es um die Glaubhaftmachung einer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten, nicht jedoch des Klägers gegangen, ergibt sich kein weiterer Klärungsbedarf.

    Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von den BFH-Beschlüssen in BFH/NV 1999, 67 und vom 26. November 1999 III B 63/99 (BFH/NV 2000, 592) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Lücken im Postausgangsbuch

    c) Die vom Prozessbevollmächtigten abgegebene Versicherung an Eides statt (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO), dass er am 3. April 2008 einen Schriftsatz mit einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und am selben Tag persönlich in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen habe, reicht im Hinblick auf die Umstände des Streitfalls für sich allein nicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Sachverhalts aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Der Prozessbevollmächtigte hat aber weder genaue Angaben zur Dauer der Erkrankung gemacht noch ein ärztliches Attest vorgelegt oder ggf. eine eidesstattliche Versicherung einer dritten Person über Art und Dauer der Erkrankung eingereicht (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 30.03.2005 - VI B 24/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Einspruchsverfahren - FG-Verfahren

    Der Senat kann offen lassen, ob er Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) zugunsten der Berücksichtigung nachgereichter Steuererklärungen im Klageverfahren grundsätzlich als für die Revisionsinstanz verbindlich hinzunehmen hat (so aber Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269, BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67; a.A. Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, Kommentar, § 364b Rz. 16).
  • BFH, 30.11.2004 - IX B 29/04

    Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

    Neue Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erfordern, sind nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67; vom 29. Oktober 1998 X B 119/98, BFH/NV 1999, 633).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1998 - 9 K 311/98

    Abhilfebescheid bei Vorlage der Steuererklärung im Klageverfahren nach

    Insbesondere wird das Gericht durch die Entscheidung der Finanzbehörde, das verspätete Vorbringen gemäß § 364 b AO 1977 zurückzuweisen, nicht präjudiziert, sondern lediglich zu einer - eigenständigen - Ermessensentscheidung gemäß § 76 Abs. 3 FGO veranlaßt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BStBl II 1998, 269 ; BFH-Beschluß vom 13. Juli 1998 X B 36/98, BFH/NV 1999, 67 ).
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