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   BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98   

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https://dejure.org/1998,2794
BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98 (https://dejure.org/1998,2794)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1998 - VII B 60/98 (https://dejure.org/1998,2794)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - VII B 60/98 (https://dejure.org/1998,2794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung über Vermögen - Gerichtliche Anordnung

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; ZPO § 313d; ; ZPO § 331 Abs. 1 Satz 1; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

  • BRAK-Mitteilungen

    Widerruf der Bestellung als StB wegen Vermögensverfalls

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1366
  • BFH/NV 1999, 78
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.11.1996 - VIII B 57/96

    Schlüssigkeit der Darlegung der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten und den Akteninhalt nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern auch in Erwägung zieht (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 1996 VIII B 57/96, BFH/NV 1997, 419).

    Die vorgenannte Vermutung wird hingegen nicht bereits dadurch entkräftet, daß das betreffende Vorbringen nicht in den schriftlichen Entscheidungsgründen angesprochen wird (BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 419).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98
    Die von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam angesehene Frage nach dem Inhalt des Begriffs "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" ist durch das von der Beschwerde selbst angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 22. August 1995 VII R 63/94 (BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909) im wesentlichen geklärt, soweit sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglich ist.
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. Senatsurteil in BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909, 910; und Senatsbeschluss vom 7. Juli 1998 VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 22/99

    Prozeßkostenhilfe beim Kindergeld

    Dabei ist zur Beurteilung des voraussichtlichen Erfolgs der zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegende Sach- und Streitstand zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Beschluß vom 24. Juni 1997 VII B 83/97, BFH/NV 1999, 78, m.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2008 - 2 K 2084/08

    Kein Widerruf der Bestellung als Steuerberater, wenn Restschuldbefreiung nach

    Vermögensverfall liegt - unbeschadet der hier nicht mehr einschlägigen gesetzlichen Vermutungstatbestände - dann vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 - VII R 68/99, HFR 2000, 741, unter Hinweis u.a. auf die BFH-Entscheidungen vom 22. August 1995 - VII R 63/94, BStBl II 1995, 909 und vom 7. Juli 1998 - VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78 ).
  • FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen

    Schulden sind für sich gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und die Schuld nach Art und Höhe nach Ansehung der gesamt wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können (BFH-Beschluss vom 17. Juli 1998 VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78).
  • FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls: Antrag auf

    Schulden seien für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert sei und nach Art und Höhe in Ansehen der gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden könnten (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 07.07.1998 VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 2 K 2424/02

    Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater; Widerrufsgrund des

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  • FG Düsseldorf, 15.01.2003 - 2 K 3915/02

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Ausschluss der Gefährdung von

    Schulden sind für sich allein gesehen unschädlich, wenn der Schuldendienst gesichert ist und sie nach Art und Höhe in Ansehung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters in einem überschaubaren Zeitraum getilgt werden können ( vgl. BFH, Beschluß vom 7.7.1998 - VII B 60/98 - BFH/NV 1999, 78; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 30.1.2001 - 1 WB 119.00, Zeitschrift für Beamtenrecht 2003, 48, 49 ).
  • FG Hamburg, 28.01.2002 - II 466/01

    Abtretungsanzeige

    Dabei ist zur Beurteilung des voraussichtlichen Erfolges der zum Zeitpunkt der Entscheidung liegende Sach- und Streitstand zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vgl. Beschluss vom 24.06.1997 VII B 83/97, BFH/NV 1999, 78 , und vom 19.05.1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425 ).
  • FG Hamburg, 23.11.2001 - II 149/01

    Wirksamkeit einer Aufrechnung kann nicht mit allgemeiner Leistungsklage verfolgt

    Dabei ist zur Beurteilung des voraussichtlichen Erfolges der zum Zeitpunkt der Entscheidung liegende Sach- und Streitstand zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vgl. Beschluss vom 24.06.1997 VII B 83/97, BFH/NV 1999, 78 , und vom 19.05.1999 VI B 22/99, BFH/NV 1999, 1425 ).
  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

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  • FG Hamburg, 18.05.2000 - I 696/99

    Kein Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthaltsbefugnis mit

  • FG Düsseldorf, 12.02.2003 - 2 K 2820/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 1 K 231/01

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Widerrufs der

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