Rechtsprechung
   BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3151
BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97 (https://dejure.org/1998,3151)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1998 - IV B 90/97 (https://dejure.org/1998,3151)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - IV B 90/97 (https://dejure.org/1998,3151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Ärztliches Attest - Terminsverlegung - Glaubhaftmachung - Grundsätzliche Bedeutung - Kanzlei - Prüfung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 799
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97
    Zur Begründung macht er vielmehr geltend, das Urteil beruhe auf einer Abweichung von der Entscheidung des BFH vom 2. Oktober 1991 X R 89/89 (BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220).

    Der Kläger hat statt dessen nach der Art einer Revisionsbegründung vorgetragen, daß er die häufige Prüfung seiner Kanzlei im Vergleich zu der selteneren Prüfung anderer freiberuflicher Praxen für mißbräuchlich und schikanös halte und daß das FG die durch die Entscheidung des BFH in BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220 "ausdrücklich genannten Grenzen" nicht angewendet habe.

  • BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97
    Dies wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens unvereinbar (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483, und vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97
    Dies wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens unvereinbar (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1992 IV B 154/92, BFH/NV 1993, 483, und vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).
  • BFH, 09.06.1988 - IV B 135/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97
    Diese Darlegung wird in ständiger Rechtsprechung gefordert und aus dem Formerfordernis der Beschwerdebegründung abgeleitet (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juni 1988 IV B 135/87, BFH/NV 1989, 700, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03

    Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung

    Notwendig ist in derartigen eiligen Fällen daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799).
  • BFH, 28.04.2009 - VIII B 103/08

    Terminverlegung wegen behaupteter Erkrankung

    Dies wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar (BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05

    NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger

    Sofern ein Antrag auf Terminsverlegung am Tag der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute" gestellt wird, ist entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht in der Lage ist, selbst zu beurteilen, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441, und vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    Macht der Kläger --wie hier-- seine Erkrankung als Verlegungsgrund geltend, muss diese regelmäßig durch ein ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden, aus dem sich die Verhinderung eindeutig und nachvollziehbar ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Notwendig ist in derartigen eiligen Fällen daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799; vgl. auch Gräber/Koch, a.a.O., § 91 Anm. 3 a.E.).
  • BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit

    Notwendig ist in derartigen eiligen Fällen daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799).
  • BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08

    Keine Terminsverlegung wegen vorausgegangener Notfallbehandlung -

    Würden diese Anforderungen an die Begründung des Antrags bei einer aus Krankheitsgründen kurzfristig begehrten Terminsverlegung nicht gestellt, bestünde die Gefahr, dass die Entscheidung darüber allein vom Beteiligten abhinge, was mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar wäre (BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2006 - VII B 266/05

    NZB: Antrag auf Terminsverlegung "in letzter Minute"

    Sofern ein Antrag auf Terminsverlegung am Tag der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute" gestellt wird, ist entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441, und vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799).
  • BFH, 02.05.2006 - VII B 283/05

    NZB: Terminsverlegung - Antrag "in letzter Minute"

    Sofern ein Antrag auf Terminsverlegung am Tag der mündlichen Verhandlung "in letzter Minute" gestellt wird, ist entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441, und vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799).
  • BFH, 24.03.2000 - X B 92/99

    Verfahrensmangel; Terminsverlegung

    Die Kläger übersehen weiterhin, dass die Verlegung eines Termins im Regelfall eine Interessenabwägung unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1998 III B 12/98, BFH/NV 1999, 317, m.w.N.) und aus diesem Grunde substantiierte Darlegungen sowie, nachdem der Vorsitzende dies in seinem Schreiben vom 14. April 1999 ausdrücklich verlangt hatte (§ 227 Abs. 3 ZPO), außerdem Glaubhaftmachung der geltend gemachten Vertagungsgründe voraussetzt (s. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 23/96, BFH/NV 1998, 726, 727; vom 12. August 1998 IV B 94/97, BFH/NV 1999, 324, 325, und vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2000 - IV B 102/99

    Landwirtschaftliche Nutzung - Gärtnerische Nutzung - Gemüsebau - Grobgemüse -

  • BFH, 08.03.2006 - VII B 266/03

    Zurückweisung des Antrags auf Terminverlegung - Erkrankung als ein ausreichender

  • FG München, 05.03.2013 - 2 K 919/10

    Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz

  • BFH, 24.03.2000 - X B 94/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Abgrenzung

  • BFH, 24.03.2000 - X B 93/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Abgrenzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht