Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.02.1999

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   BFH, 11.11.1998 - II R 59/96   

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https://dejure.org/1998,4433
BFH, 11.11.1998 - II R 59/96 (https://dejure.org/1998,4433)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1998 - II R 59/96 (https://dejure.org/1998,4433)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1998 - II R 59/96 (https://dejure.org/1998,4433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Anteil - Wert - Erbschaft - Anteilsveräußerung - Erbschaftsteuer - Bewertungsstichtag

  • Judicialis

    BewG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; BewG § 11 Abs. 2; ; BewG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 12 Abs 1, BewG § 9, BewG § 11 Abs 2, VStR Abschn 76
    Anteilsbewertung; Bewertung; Erbschaftsteuer; gemeiner Wert; Stuttgarter Verfahren; Vereinbarung; Verkaufspreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 908
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.11.1988 - II R 52/85

    Ableitung des gemeinen Werts aus dem Kaufpreis eines kurz nach dem

    Auszug aus BFH, 11.11.1998 - II R 59/96
    Das schließt aber nicht aus, den gemeinen Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus erst kurz nach dem maßgebenden Stichtag zustande gekommenen Anteilsverkäufen abzuleiten, wenn die Einigung über den Kaufpreis, der dem förmlichen Vertragsabschluß zugrunde liegt, schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280) bzw. sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens vor dem Stichtag so weit verdichtet haben, daß der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).

    Hingegen muß die Einigung über den Kaufpreis --entgegen der Auffassung des FG-- noch nicht rechtsverbindlich sein, um Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts der Anteile sein zu können (BFH in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an

    Auszug aus BFH, 11.11.1998 - II R 59/96
    Das schließt aber nicht aus, den gemeinen Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus erst kurz nach dem maßgebenden Stichtag zustande gekommenen Anteilsverkäufen abzuleiten, wenn die Einigung über den Kaufpreis, der dem förmlichen Vertragsabschluß zugrunde liegt, schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280) bzw. sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens vor dem Stichtag so weit verdichtet haben, daß der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (vgl. BFH-Urteil vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.1995 - 4 K 1486/95

    Wertansatz für nichtnotierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem

    Auszug aus BFH, 11.11.1998 - II R 59/96
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 49 veröffentlicht.
  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Es reicht vielmehr aus, wenn aufgrund von Verkaufsverhandlungen vor dem Stichtag eine Verständigung über den Mindestkaufpreis herbeigeführt wurde, dieser beim Verkauf der Anteile kurze Zeit nach dem Stichtag nicht unterschritten wurde und als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ausgehandelt angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 11. November 1998 II R 59/96, BFH/NV 1999, 908).
  • FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19

    Typisiertes Vergleichswertverfahren; eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit

    Für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften werde diese Einschätzung vom BFH geteilt und würden allenfalls unter besonderen Umständen kurz nach dem Bewertungsstichtag liegende Verkäufe ausnahmsweise noch berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1998 II R 59/96 , BFH/NV 1999, 908).

    Das zu der vorliegend nicht einschlägigen Bewertungsvorschrift § 11 Abs. 2 BewG für Wertpapiere und Anteile ergangene Urteil des BFH vom 11. November 1998 II R 59/96 , BFH/NV 1999, 908, wonach gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG eine Ableitung des gemeinen Werts von Geschäftsanteilen grundsätzlich nur aus solchen Verkäufen zulässig sein soll, die vor dem maßgebenden Bewertungsstichtag wirksam zustande gekommen sind, ist auf vorliegenden Fall eines indirekten Vergleichsverfahrens mit Umrechnungskoeffizient bereits wegen des gänzlich anderen Bewertungsverfahrens und -gegenstands nicht übertragbar.

  • BFH, 23.06.1999 - X B 103/98

    Aufgabegewinn: Gemeiner Wert von GmbH-Geschäftsanteilen

    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem ein Preis als vereinbart anzusehen ist, der dann durch den Kaufvertrag verbindlich wird, ist Tatfrage (BFH-Urteile in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280; vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; vom 11. November 1998 II R 59/96, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1999, 559, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1999, 239).

    Es reicht hiernach aus, wenn aufgrund von Verkaufsverhandlungen vor dem Stichtag eine Verständigung über den Kaufpreis herbeigeführt wurde, dieser beim Verkauf der Anteile kurze Zeit nach dem Stichtag übernommen wird und als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt angesehen werden kann (BFH-Urteil in GmbHR 1999, 559, ZEV 1999, 239).

    Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. November 1995 4 K 1486/95 (EFG 1997, 49), auf das sich das FG für seine Rechtsauffassung bezogen hat, ist durch das BFH-Urteil in GmbHR 1999, 559, ZEV 1999, 239 aufgehoben worden.

  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der

    Darüber hinaus sei eine Revisionsentscheidung auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG dem privatschriftlichen Vertrag vom Dezember 1995 entgegen den Entscheidungen des BFH vom 11. November 1998 II R 59/96 (BFH/NV 1999, 908) sowie vom 2. November 1988 II R 52/85 (BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80) keine Bedeutung beigemessen habe.

    Die von den Klägern zitierten BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1999, 908 und in BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80 betreffen die Veräußerung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften und lassen es zu, eine nichtförmliche Einigung über den Kaufpreis vor dem Bewertungsstichtag dann zu berücksichtigen, wenn der förmliche Vertragsschluss kurze Zeit nach dem Bewertungsstichtag zustande kommt.

  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15

    Verkauf und Erwerb von Aktien als gemischte freigebige Zuwendung; Festsetzung der

    Ausnahmsweise kann der gemeine Wert jedoch auch aus einem Verkauf kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt worden war (BFH, Urteile vom 11. November 1998 II R 59/96, BFH/NV 1999, 908 sowie vom 22. Juni 2010 II R 40/08, BFHE 230, 182, BStBl II 2010, 843).
  • FG München, 13.07.2009 - 4 K 235/06

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Geschäftsanteilen aus Verkäufen bei

    Entscheidend ist vielmehr, ob bei zielgerichtet geführten Verhandlungen von einem bestimmten Stadium der Verhandlungen an eine Einigung über den Kaufpreis - zumindest über den Preisrahmen- erzielt war (BFH-Urteil vom 11. November 1998 II R 59/96, ZEV 99, 239).
  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft mit

    Die Einigung über den Kaufpreis muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsverbindlich gewesen sein (BFH-Urteil vom 11.11.1998 II R 59/96, DStRE 1999, 485).
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Rechtsprechung
   BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98   

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https://dejure.org/1999,3816
BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98 (https://dejure.org/1999,3816)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1999 - IX B 170/98 (https://dejure.org/1999,3816)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - IX B 170/98 (https://dejure.org/1999,3816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 908
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
    Im übrigen ist durch das Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86 (BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906) geklärt, daß die Erhebung der vollen Säumniszuschläge eine unbillige Härte ist, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde.
  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127; vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, 90, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 24.07.1996 - VIII B 95/95

    Voraussetzungen dafür dass eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat -

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - IX B 170/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall voraussichtlich klärungsfähig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 1996 VIII B 95/95, BFH/NV 1997, 127; vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89, 90, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Dagegen ist nach ständiger Rechtsprechung die Erhebung der Säumniszuschläge dann eine unbillige Härte i.S. des § 227 AO, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908; vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    Soweit sich das FA auf den BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 (BFH/NV 1999, 908) bezieht, liegt keine Divergenz vor, weil der BFH dort die Rechtsfrage eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei rechtswidriger Versagung der AdV im Hinblick auf die Besonderheiten des Streitfalles als in einer Revision nicht klärungsfähig bezeichnet hat.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Die Finanzbehörde ist verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erlassen (§ 227 AO), wenn bei Fälligkeit die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 3 FGO) vorlagen, und zwar auch dann, wenn der Aussetzungsantrag keinen Erfolg hatte (BFH/NV 1999, 908 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 K 262/02

    Erlass von Säumniszuschlägen; Sachliche Unbilligkeit

    Sie trägt vor, nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH sei ein Erlass von Säumniszuschlägen ermessensgerecht, wenn nach abgelehnter AdV das Rechtsmittel in der Hauptsache Erfolg habe (so BFH-Urteil vom 29. August 1999 V R 78/86, BStBl II 1991, 906, 909 [BFH 29.08.1991 - V R 78/86] ; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 , BFH/NV 1999, 908; BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 161/00 , BFH/NV 2002, 7; Klein/Rüsken, AO, § 240, Rdnr. 65).

    Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen jedoch dann, wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde ( BFH-Urteil vom 29. August 1999 V R 78/86, BStBl II 1991, 906, 909 [BFH 29.08.1991 - V R 78/86] ; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 , BFH/NV 1999, 908; BFH-Beschluss vom 18. Juli 2001 X B 161/00 , BFH/NV 2002, 7).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen

    Die Finanzbehörde ist verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erlassen (§ 227 AO), wenn bei Fälligkeit die Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 Abs. 3 FGO) vorlagen, und zwar auch dann, wenn der Aussetzungsantrag keinen Erfolg hatte (BFH/NV 1999, 908 m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 66/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen

    a) Die Erhebung der vollen Säumniszuschläge ist eine unbillige Härte i.S. des § 227 der Abgabenordnung (AO 1977), wenn das Rechtsmittel des Steuerpflichtigen gegen die Steuerfestsetzung Erfolg hatte und der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um die AdV eines Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von der Finanzbehörde abgelehnt wurde (BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908).
  • BFH, 18.07.2012 - X S 19/12

    Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren gegen ein stattgebendes Urteil -

    Die Erhebung der Säumniszuschläge wäre unbillig, da die erstinstanzliche Klage der Antragsteller gegen die Steuerfestsetzung zum größten Teil Erfolg hatte und die Antragsteller dem FA gegenüber alles getan haben, um die AdV des Steuerbescheids zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, von dem FA abgelehnt wurde (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1999 IX B 170/98, BFH/NV 1999, 908; vom 18. März 2003 X B 66/02, BFH/NV 2003, 886).
  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

    1. a) Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) ist nicht erforderlich; die gerügte Divergenz zu den BFH-Beschlüssen vom 4. Februar 1999 IX B 170/98 (BFH/NV 1999, 908), vom 18. März 2003 X B 66/02 (BFH/NV 2003, 886) sowie zum BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 V R 42/08 (BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955) liegt nicht vor.
  • VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

    Auch der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der eine unbillige Härte im Sinne des § 227 Abs. 1 AO vorliegt, wenn ein Rechtsbehelf des Abgabenpflichtigen gegen die Abgabenfestsetzung Erfolg hatte und der Abgabenpflichtige gegenüber der Behörde alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Abgabenbescheides zu erreichen, und diese, obwohl an sich möglich und geboten, nicht gewährt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 20. Mai 2010 - V R 42/08 -, BFHE 229, 83, juris Rn. 22; BFH, Beschluss vom 18. März 2003 - X B 66/02 -, BFH/NV 2003, 886, juris Rn. 4; BFH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98 -, BFH/NV 1999, 908, juris Rn. 4; BFH, Urteil vom 29. August 1991 - V R 78/86 -, BFHE 165, 178, juris Rn. 28), führt zu keinem für die Klägerin günstigeren Ergebnis.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 9 N 136.12

    Säumniszuschläge in Bezug auf nicht gezahlte Gebühren; Erlass von

    aa) Die Klägerseite irrt, wenn sie meint, allein schon der Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache würde die Erhebung der vollen Säumniszuschläge unbillig erscheinen lassen; entsprechendes lässt sich insbesondere nicht dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2001 - X B 161/00 -, BFH/NV 2002, 7, juris, dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Februar 1999 - IX B 170/98 -, BFH/NV 1999, 908, juris, sowie dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. August 1991 - V R 78/86 - BStBl. II 1991, 906, juris, entnehmen.
  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08

    Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 14 A 2525/16

    Sachliche Billigkeit der Einziehung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer

  • BFH, 17.12.1999 - V B 115/99

    Erledigungserklärung; Bindungswirkung

  • BFH, 13.09.2000 - V B 60/00

    Steuersatz für Umsätze durch Benutzung eines Fitness-Centers

  • BFH, 21.07.1999 - V B 27/99

    Änderungssperre; Änderung des Vorsteuerabzugs

  • FG München, 27.10.2011 - 10 K 2070/10

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06

    Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21

    Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von

  • FG Hamburg, 07.08.2003 - VII 255/00

    Säumniszuschläge bei geändertem Steuerbescheid

  • FG München, 24.10.2000 - 6 K 2365/97

    Erlass von Säumniszuschlägen

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