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   BFH, 17.02.1999 - IV B 41/98   

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https://dejure.org/1999,6381
BFH, 17.02.1999 - IV B 41/98 (https://dejure.org/1999,6381)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1999 - IV B 41/98 (https://dejure.org/1999,6381)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - IV B 41/98 (https://dejure.org/1999,6381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erledigungserklärung - Berichterstatter - Ablehnung - Befangenheit - Klagezustellungskopie - Steuergeheimnisverstoß

  • Judicialis

    FGO § 46 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2; ; FGO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 1 § 51 Abs. 1; ZPO § 42
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 962
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.04.1991 - II B 150/90

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Erledigungserklärung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 17.02.1999 - IV B 41/98
    Für die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluß über ein Befangenheitsgesuch entfällt das Rechtsschutzbedürfnis mit dem Eintritt der Hauptsacheerledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 II B 150/90, BFH/NV 1992, 518).

    Auch die danach noch zu treffende Kostenentscheidung vermittelt nach der Rechtsprechung des BFH kein Rechtsschutzbedürfnis (Beschluß in BFH/NV 1992, 518).

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Ist aber bei Begründetheit des Ablehnungsgesuchs eine weitere richterliche Tätigkeit im Tatbestandsberichtigungsverfahren ausgeschlossen, besteht an der Entscheidung darüber auch kein Rechtsschutzinteresse (BFH aaO; vgl. ferner BFH, Beschlüsse vom 10. April 1991 - II B 150/90 - BFH/NV 1992, 518 = juris Tz. 5 und vom 17. Februar 1999 - IV B 41/98 - BFH/NV 1999, 962 f. = juris Tz. 12 zur Unzulässigkeit bei noch ausstehender Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; OLGR Frankfurt 1997, 154 zur Unzulässigkeit bei noch anhängiger Gegenvorstellung; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 55 = juris Tz. 3 zur Unzulässigkeit bei noch vorzunehmender Abgabe des Rechtsstreits).
  • BFH, 28.03.2007 - III B 118/05

    NZB: Erledigung der Hauptsache, Rechtsschutzbedürfnis

    Wie jedes Rechtsmittel setzt die Beschwerde gegen einen Beschluss des FG ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 41/98, BFH/NV 1999, 962, und vom 14. Oktober 1999 X B 44/99, BFH/NV 2000, 460).
  • BFH, 14.10.1999 - X B 44/99

    PKH-Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis

    Eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf PKH ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht zulässig, wenn das FG bereits rechtskräftig über die Hauptsache entschieden hat (z.B. BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1996 XI B 139, 140/96, BFH/NV 1997, 259, 260, m.w.N.) oder wenn der Rechtsstreit aus anderen Gründen in der Hauptsache nicht zum BFH kommen kann, z.B. weil der Antragsteller seine Klage oder seinen Antrag zurückgenommen hat (z.B. BFH-Beschluß vom 15. April 1985 VIII B 6/81, BFH/NV 1986, 355) oder nach Erledigung der Hauptsache (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1999 IV B 41/98, BFH/NV 1999, 962; vom 17. Dezember 1997 X B 192/97, BFH/NV 1998, 623, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2001 - VII B 316/00

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde gegen einen ablehnenden

    Für die Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss über ein Befangenheitsgesuch entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 1999 IV B 41/98, BFH/NV 1999, 962, und vom 10. April 1991 II B 150/90, BFH/NV 1992, 518) das Rechtsschutzbedürfnis mit dem Eintritt der Hauptsacheerledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen, wenn Einwendungen gegen die Erledigung der Hauptsache nicht erhoben werden.
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