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   BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98   

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https://dejure.org/2000,7663
BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98 (https://dejure.org/2000,7663)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2000 - IX R 77/98 (https://dejure.org/2000,7663)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - IX R 77/98 (https://dejure.org/2000,7663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vercharterung einer Segeljacht - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Verlust - Sonstige Einkünfte

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; EStG § ... 22 Nr. 3 Satz 3; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 3 Satz 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 2 Abs. 1 NBFHEntlG Art. 1 Nr. 7 r. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 22 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1 a; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 22 Nr. 4; ; EStG § 53; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 S. 1 § 22 Nr. 3; FGO § 118 Abs. 2
    Vercharterung einer Segelyacht; Einnahmeerzielungsabsicht und Verlustverrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1081
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.10.1991 - X R 63/89
    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
    Die Revision der Kläger wies der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) als unbegründet zurück.

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Kläger hin hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88) den BFH-Beschluss vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen.

    Hiervon ist auch der BFH im aufgehobenen Beschluss vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 ausgegangen.

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Kläger hin hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88) den BFH-Beschluss vom 2. Oktober 1991 X R 63/89 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen.

    Das Urteil des FG ist aufzuheben, weil es mit der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 99, 88 maßgeblichen Rechtslage nicht übereinstimmt.

  • BFH, 16.12.1998 - I R 36/98

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
    Eine nicht auf eine Vermögensmehrung gerichtete Tätigkeit des Steuerpflichtigen führt weder zu Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) noch zu sog. Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG) und also auch nicht zu sonstigen Einkünften i.S. des § 22 EStG (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 I R 36/98, BFHE 188, 17, BStBl II 1999, 366, unter 4., m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
    Die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (z.B. Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - IV 285/87

    Einkommensteuer; Vercharterung einer Segelyacht als sonstige Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
    Zur Begründung führte das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1989, 635 veröffentlichten Urteil u.a. aus, das FA habe die Einkünfte aus der Vercharterung der Jacht zu Recht nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beurteilt.
  • BFH, 16.12.1998 - X R 125/97

    Verlustausgleichsverbot bei sonstigen Einkünften

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
    c) Das FG hat in seiner Entscheidung die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht nicht offen gelassen (vgl. zu einem solchen Sachverhalt BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 125/97, BFH/NV 1999, 917), sondern ist (stillschweigend) davon ausgegangen, dass die Klägerin mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat; denn nach Auffassung des FG hat die Klägerin mit ihrer Tätigkeit sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG erzielt.
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Diese Feststellung ist als Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 77/98, BFH/NV 2000, 1081).
  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person -

    Diese Feststellung ist als Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 77/98, BFH/NV 2000, 1081).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Diese Feststellung ist als Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 77/98, BFH/NV 2000, 1081).
  • BFH, 28.05.2009 - VIII B 76/08

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Liebhaberei, Tatsachenwürdigung

    Die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, m.w.N.; vom 26. Januar 2000 IX R 77/98, BFH/NV 2000, 1081).
  • FG Thüringen, 07.12.2005 - IV 589/02

    Einkommensteuerliche Behandlung der Fördermittel, die ein von seinem Arbeitgeber

    Der Kläger hatte die Absicht, für die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen die jeweils in prozentualem Anteil seines letzten Bruttogehaltes an ihn ausgezahlten Gelder zu vereinnahmen (zur Frage der Notwendigkeit der Einkünfteerzielungsabsicht vgl. Urteil des BFH vom 26. Januar 2000 IX R 77/98, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2000, 1081 m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 100/00

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmerbegriff und Liebhaberei

    Soweit die Kläger auf das Urteil des Senats vom 26. Januar 2000 IX R 77/98 (BFH/NV 2000, 1081) verweisen, fehlt es bereits an einem vergleichbaren Sachverhalt.
  • BFH, 21.09.2000 - IX 100/00
    Soweit die Kläger auf das Urteil des Senats vom 26. Januar 2000 IX R 77/98 (BFH/NV 2000, 1081 ) verweisen, fehlt es bereits an einem vergleichbaren Sachverhalt.
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