Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.03.2000

Rechtsprechung
   BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00   

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BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00 (https://dejure.org/2000,725)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2000 - VII B 1/00 (https://dejure.org/2000,725)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2000 - VII B 1/00 (https://dejure.org/2000,725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Vermögensverzeichnisses - Eidesstattliche Versicherung - Höhe der Abgabenrückstände

  • Judicialis

    AO 1977 § 284; ; AO 1977 § 284 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; FGO § 108; ; ZPO § 295

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1125
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.12.1994 - X B 222/94

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
    Ferner hat der Kläger nicht vorgetragen, dass er die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt hätte oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 16.07.1997 - XI B 9/96

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei genauer Bezeichnung des

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen: a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist; b) welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat; c) die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind; d) das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme; e) inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
    Ferner hat der Kläger nicht vorgetragen, dass er die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt hätte oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
    Ferner hat der Kläger nicht vorgetragen, dass er die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt hätte oder weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen sei (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.07.1997 - XI B 105/96
    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen: a) welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist; b) welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat; c) die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind; d) das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme; e) inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter verzichten kann (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 ZPO), hat die --wie hier-- unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 29. Oktober 2008 VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120).

    Etwas anderes gilt im Streitfall nicht deshalb, weil die Klägerin aus entschuldbaren Gründen an einer solchen Rüge gehindert gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1125, und vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690).

  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, und vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Eine schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung verlangt ferner, dass das Übergehen der Beweisanträge schon vor dem FG geltend gemacht wurde oder die Darlegung, warum dies nicht möglich war (s. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, 1126).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    a) Wird gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen und damit die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO geltend gemacht, so hat der Beschwerdeführer darzulegen, welche konkrete Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche bestimmten Beweismittel das FG zu welchen Beweisthemen nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminsprotokoll), in denen die Beweismittel und -themen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und schließlich, dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr habe beanstandet werden können (BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, 1126, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    f) dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69 i.V.m. § 116 Rz. 50, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

    Die Klägerin hätte deshalb vortragen müssen, dass sie den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen sie an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258).
  • BFH, 24.07.2002 - V B 25/02

    Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Subunternehmers

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 17. Juli 1997 XI B 105/96, BFH/NV 1998, 53, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2013 - X B 155/12

    Wirksamkeit eines mithilfe automatischer Einrichtungen erstellten,

    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, und vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).
  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2002 V B 25/02, BFHE 199, 85, und vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

    Der Kläger hätte deshalb vortragen müssen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258).
  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

  • BFH, 16.06.2008 - V B 75/07

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund

  • BFH, 21.04.2008 - V B 231/07

    Vorsteuerabzug bei Kosten für Vorbereitungshandlungen - keine Revisionszulassung

  • BFH, 11.11.2004 - V B 82/04

    Ausländische Zeugen

  • BFH, 07.08.2002 - I B 151/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 9/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - freie Beweiswürdigung - Bindung des BFH

  • BFH, 06.09.2012 - V B 14/12

    Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

  • BFH, 18.06.2008 - V B 175/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer

  • BFH, 18.08.2006 - V B 178/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit;

  • BFH, 28.11.2008 - VIII B 218/07

    Verfahrensmängel: Verstoß gegen Inhalt der Akten, Zeugenentlassung,

  • BFH, 18.06.2008 - V B 176/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • BFH, 08.09.2006 - V B 108/05

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 30.06.2005 - X B 173/04

    Sachaufklärungspflicht: Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

  • BFH, 27.06.2002 - III B 38/02

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von

  • BFH, 16.06.2008 - V B 79/07

    Darlegungsanforderungen der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 04.08.2006 - V B 98/04

    Beiladung bei Streit über organschaftliche Eingliederung

  • BFH, 08.12.2003 - I B 67/03

    Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage

  • BFH, 24.07.2003 - I B 107/02

    Pauschale Wertberichtigung, Antiquitäten

  • BFH, 07.12.2000 - VII B 206/00

    Eidesstattliche Versicherung gem. § 284 AO

  • BFH, 06.03.2008 - V B 11/06

    Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 30.05.2007 - V B 186/06

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 28.02.2007 - V B 107/06

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Rügeverzicht

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 73/02

    Rügeverlust

  • BFH, 17.07.2002 - I B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 15.12.2000 - IX B 91/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Steuerfestsetzung auf 0 DM?

  • BFH, 30.03.2004 - V B 125/03

    USt: Zahlung einer Abrissentschädigung

  • BFH, 14.08.2003 - I B 27/03

    Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 16.07.2003 - I B 215/02

    VGA: fehlender Interessengegensatz zwischen KapG und beherrschenden

  • BFH, 09.04.2003 - VIII B 124/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung; Zuschläge für

  • BFH, 18.07.2002 - V B 107/01

    NZB; übergangener Beweisantrag

  • BFH, 31.01.2006 - XI B 18/05

    Tatbestandsberichtigung

  • BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01

    Terminsverlegung; Verwertung von Zeugenaussagen aus anderen Gerichtsverfahren;

  • BFH, 24.07.2003 - IX B 24/03

    Befangenheitsgesuch; Tatbestandsberichtigung

  • BFH, 05.06.2003 - I B 135/02

    Verstoß gegen Denkgesetze

  • BFH, 11.02.2003 - I B 36/02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Einzelfall

  • BFH, 30.05.2001 - X B 136/00

    Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche

  • BFH, 04.06.2003 - IV B 141/02

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Unrichtigkeiten im Tatbestand des

  • BFH, 22.01.2003 - I B 13/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 09.03.2004 - VIII B 252/03

    Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Antrag auf Berichtigung des

  • BFH, 23.04.2003 - VIII S 3/03

    Darlegung von Zulassungsgründen im Antrag auf PKH

  • BFH, 15.04.2003 - I B 102/02

    Verfahrensmangel; Rechtsfortbildung; Einheitlichkeit der Rspr.

  • BFH, 07.11.2002 - I B 155/01

    NZB: Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • BFH, 05.11.2002 - X B 10/02

    Übergehen von Beweisanträgen - Anforderungen an eine zulässige Rüge der

  • BFH, 19.08.2002 - XI B 95/99

    NZB; Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 13.12.2000 - IX B 84/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordungsgemäße

  • BFH, 22.04.2003 - VII B 211/02

    Zwangsvollstreckung; Anfechtungslage

  • BFH, 03.12.2003 - X B 117/03

    Schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen

  • BFH, 11.02.2003 - I B 41/02

    Ungeprüfte Übernahme von Zeugenaussagen aus Ermittlungen der Steuerfahndung durch

  • BFH, 11.02.2003 - I B 37/02

    Ungeprüfte Übernahme von Zeugenaussagen aus Ermittlungen der Steuerfahndung durch

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Rechtsprechung
   BFH, 17.03.2000 - III R 37/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10754
BFH, 17.03.2000 - III R 37/99 (https://dejure.org/2000,10754)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2000 - III R 37/99 (https://dejure.org/2000,10754)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2000 - III R 37/99 (https://dejure.org/2000,10754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Einzelunternehmen - Umwandlung in GmbH - Geschäftsaufgabegewinn - Prozessvollmacht - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1125
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1987 - III R 80/87

    Verspätete Vorlage einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - III R 37/99
    Sie rügen also nicht i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, dass sie vor dem FG nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen seien, sondern behaupten das Gegenteil (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. November 1987 III R 80/87, BFH/NV 1988, 321, und vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377).
  • BFH, 26.02.1998 - X R 2/98
    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - III R 37/99
    Hiergegen sprechen --abgesehen von grundsätzlichen Erwägungen (s. BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 X R 2/98, BFH/NV 1998, 992)-- auch die im Streitfall gewählten Formulierungen.
  • BFH, 17.06.1998 - X B 139/97

    Nichtabgbe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen -

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - III R 37/99
    Soweit es sich dabei nicht ohnehin um eine bloße Sachrüge handelt, könnte ein derartiger Mangel allenfalls im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 17. Juni 1998 X B 139/97, BFH/NV 1999, 187, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.1988 - III R 68/88

    Verfahrensmängel die eine zulassungsfreie Revision begründen

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - III R 37/99
    Sie rügen also nicht i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO, dass sie vor dem FG nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen seien, sondern behaupten das Gegenteil (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. November 1987 III R 80/87, BFH/NV 1988, 321, und vom 8. September 1988 III R 68/88, BFH/NV 1989, 377).
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