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   BFH, 20.03.2000 - III B 39/99   

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https://dejure.org/2000,9803
BFH, 20.03.2000 - III B 39/99 (https://dejure.org/2000,9803)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2000 - III B 39/99 (https://dejure.org/2000,9803)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2000 - III B 39/99 (https://dejure.org/2000,9803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Wohnsitz in Berlin-Ost - Flucht nach Berlin-West - Beitrittsgebiet - Investitionszulage

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c; ; InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Hinweis auf Parallelverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Brandenburg, 17.10.1995 - 3 K 1163/94

    Anspruch auf Investitionszulage bei Flucht aus der DDR; Erhöhung der

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Zur Frage, ob ihr Gesellschafter A trotz seiner Flucht nach Berlin (West) seinen Wohnsitz in Berlin (Ost) beibehalten hatte, hat die Klägerin lediglich auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Brandenburg vom 17. Oktober 1995 3 K 1163/94 I (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 191) hingewiesen und ausgeführt, dass dieses FG bei einer vergleichsweise "schwächeren" Sachverhaltslage gegenteilig entschieden habe.
  • FG Sachsen, 26.08.1999 - 2 K 36/99

    Anspruch auf Gewährung einer Investitionsgrundlage; Ermittlung des Wohnsitzes

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Auch der darin enthaltene Hinweis auf die Zulassung der Revision im Urteil des Sächsischen FG vom 26. August 1999 2 K 36/99 und auf das daraufhin beim BFH anhängig gewordene Revisionsverfahren III R 47/99 genügt nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Die Wahl des Zeitpunktes müsse sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (Urteil des BVerfG vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86 u.a., BVerfGE 87, 1, 43).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Die Klägerin hat insoweit lediglich ihr individuelles Interesse an einer Gleichbehandlung mit den Steuerpflichtigen jenes Verfahrens geltend gemacht (s. dazu schon den BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Derartigen Rechtsfragen kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, so dass an die Darlegung der Bedeutung ihrer Klärung für die Allgemeinheit besonders hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. insoweit z.B. den BFH-Beschluss vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138).
  • BFH, 05.08.1999 - VI B 94/99

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Dazu wäre --außer der Bezeichnung der zu klärenden Rechtsfragen-- erforderlich gewesen, konkret anzugeben, inwieweit die Antworten auf diese Fragen umstritten sind, also rechtlicher Klärungsbedarf besteht, und weshalb einer Klärung --über den anhängigen Einzelfall hinaus-- Breitenwirkung zukommt (ständige Rechtsprechung, s. z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. August 1999 VI B 94/99, BFH/NV 2000, 72).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 35/96

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Revision

    Auszug aus BFH, 20.03.2000 - III B 39/99
    Abschließend weist der Senat noch darauf hin, dass die gegen das von der Klägerin zitierte Urteil des Thüringer FG in EFG 1996, 672 eingelegte Revision vom Senat mit Beschluss vom 14. August 1997 III R 35/96 (BFH/NV 1998, 332) als unzulässig verworfen worden ist.
  • BFH, 21.03.2003 - III B 123/02

    NZB; InvZul; Klärungsbedürftigkeit und Klärbarkeit

    Der Senat kann offen lassen, ob die grundsätzliche Bedeutung, insbesondere das erforderliche Allgemeininteresse an der Klärung der aufgeworfenen, bereits ausgelaufenes Recht betreffenden Rechtsfrage überhaupt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt worden ist (vgl. dazu Beschlüsse vom 20. März 2000 III B 39/99, BFH/NV 2000, 1140, und vom 16. März 2000 III B 42/99, BFH/NV 2000, 1139).
  • BFH, 29.03.2001 - VIII B 90/00

    Wesentliche Beteiligung und Tarifermäßigung; auslaufendes Recht

    Die Beschwerde muss daher Gründe darlegen, die deshalb --ausnahmsweise-- ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen, weil die als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft stellen kann, wie dies bei Fragen zu fortgeltendem Recht grundsätzlich anzunehmen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138; vom 22. November 1999 III B 58/99, BFH/NV 2000, 748; vom 20. März 2000 III B 39/99, BFH/NV 2000, 1140).
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