Rechtsprechung
BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Bezug von Ouzo - Branntweinsteuer - Beförderung unter Steueraussetzung - Amtshaftungsanspruch - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
- Judicialis
BranntwMonG § 144 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § ... 141 Abs. 1 Nr. 1; ; BranntwMonG § 141 Abs. 2; ; BranntwMonG § 141 Abs. 3; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 3; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 2; ; BranntwMonG § 144 Abs. 3; ; BranntwMonG § 144 Abs. 4 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 3; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 378 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 370 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 1180
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …
Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
Leichtfertigkeit bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8, m.w.N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt. - BFH, 14.07.1992 - IX R 116/88
Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auf die Zusicherung einer …
Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
Rechtliche Bedeutung im Hinblick auf eine Nichtbesteuerung hätten solche Auskünfte, die nicht vom abschließend Zeichnungsberechtigten, also regelmäßig dem zuständigen Sachgebietsleiter oder dem Vorsteher des HZA, stammten, ohnehin nicht gehabt, wie das FG unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. das BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99, m.w.N.) zutreffend dargelegt hat.
- BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01
Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung
Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180, und in BFH/NV 1998, 8) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1180).
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn an einen nicht bezugsberechtigten Empfänger im Inland geliefert wird (BFH ZfZ 2000, 312) oder wenn der Versender in dem begleitenden Verwaltungsdokument einen nicht existierenden Empfänger angibt und dies auch weiß (FG Düsseldorf ZfZ 2000, 385). - BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers
b) Dass verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse unter Steueraussetzung im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren nur dann befördert werden können, wenn der Empfänger Inhaber eines Steuerlagers oder berechtigter Empfänger ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99 (BFH/NV 2000, 1180) angedeutet.
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 41/12
Kindergeld, Einkommensteuerrecht: Die Mitwirkungspflicht gem. § 68 Abs. 1 EStG …
Leichtfertigkeit im Sinne von § 378 Abs. 1 Satz 1 AO bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH, Beschluss vom 17.03.2000 VII B 33/99, BFH/NV 2000, 1180 m. w. N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Steuerpflichtigen abstellt. - BFH, 22.08.2011 - III B 4/10
Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren …
Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn ein Steuerpflichtiger nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (z.B. BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180). - FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der …
Hierzu ist eine Gesamtwertung seines Verhaltens erforderlich (BFH-Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180). - FG Düsseldorf, 26.02.2004 - 15 K 5245/03
Kindergeldfestsetzung; Haushaltswechsel; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; …
Leichtfertigkeit im Sinne von § 378 Abs. 1 Satz 1 AO bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17.03.2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180 m.w.N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Steuerpflichtigen abstellt. - FG Schleswig-Holstein, 09.11.2006 - 3 K 221/03
Verlängerung der Festsetzungsfrist durch Ablaufhemmung
Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180), einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falles und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regeln ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2000, VII B 39/99, a.a.O., BFH-Urteil vom 19. Dezember 2002 IV R 37/01, BFHE 200, 495, BStBl. II 2003, 385).
- FG Düsseldorf, 11.04.2001 - 18 K 7170/97
Steuerverkürzung; Fehlbuchung; Festsetzungsfrist; Steuerberatungsgesellschaft - …
Leichtfertigkeit im Sinne von § 378 Abs. 1 S. 1 AO bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 17.03.2000 VII B 39/99 in BFH/NV 2000, 1180 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt. - BFH, 29.08.2001 - X B 36/01
Verfahrensmangel - Rechtliches Gehör - Tatsachenfeststellung - Begründungspflicht …
Außerdem kommt dem FG als einziger Tatsacheninstanz gerade auch hinsichtlich der Prüfung und Entscheidung der in Frage stehenden Steuerstraftatbestände eine besondere Bedeutung zu (…s. dazu BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 II R 84/91, BFH/NV 1995, 476, 478;… vom 24. April 1996 II R 73/93, BFH/NV 1996, 731, 732 f.;… vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8; zu den Einzelheiten: BFH-Entscheidungen vom 14. August 1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128; vom 2. April 1998 V R 60/97, BFHE 186, 1, BStBl II 1998, 530;… vom 17. Februar 1999 IV B 66/98, BFH/NV 1999, 1188, 1189 f.; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180, 1181 f.). - FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 6 K 8188/09
Familienleistungsausgleich März bis Dezember 2001, Januar bis September 2002, …
- FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09
Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei …
- FG Bremen, 27.02.2017 - 3 K 17/16
Rechtswidrige Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld sowie der Erstattung …
- FG Düsseldorf, 25.03.2011 - 4 K 120/11
Vor-"Sicht" bei Erwerb von Brillen im Ausland
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 10 K 2140/08
Tatsache i.S. des § 173 Abs 1 AO - Amtsermittlungspflicht bei Erstellung der …
- FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei …
- FG München, 11.11.2009 - 14 K 3662/06
Entstehung von Branntweinsteuer durch Austausch der begleitenden …
- FG Düsseldorf, 26.04.2004 - 15 K 5245/03
- FG München, 22.01.2009 - 14 K 4588/06
Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei nicht ordnungsgemäß erledigtem …
- VG Gelsenkirchen, 14.12.2007 - 15 K 902/07
Kindergartenrecht
- FG München, 22.01.2009 - 14 K 1876/06
Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Steuerschuldner
- FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 4 K 1411/01
Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld; Bezug von Erzeugnissen unter …
- FG Düsseldorf, 04.05.2016 - 4 K 2848/15
Anforderungen an die Festsetzung von Energiesteuer für die Verwendung von …
- FG Hamburg, 04.04.2008 - 4 V 2/08
Festsetzung von Biersteuer für eine vorgetäuschte Bierlieferung von Italien nach …
- FG München, 30.05.2006 - 14 K 4566/03
Schuldner der Branntweinsteuer
- FG München, 07.07.2011 - 14 K 3835/08
Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren
- FG München, 23.07.2003 - 3 K 296/03
Wirksame Eröffnung des Verfahrens über die Aussetzung der Branntweinsteuer; …
Rechtsprechung
BFH, 15.06.2000 - XI B 71/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Änderung von Steuerbescheiden - Neue Tatsachen - Positive Tatsachenkenntnis
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 173; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 1180
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95
Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der …
Auszug aus BFH, 15.06.2000 - XI B 71/99
Eine Abweichung von dem Urteil des BFH vom 26. November 1996 IX R 77/95 (BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422) ist nicht gegeben.
- BFH, 24.08.2006 - V B 36/05
Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch …
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 23.02.2011 - VIII B 63/10
Außenprüfung wegen hoher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239;… vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05
Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239;… vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180).
- BFH, 24.07.2008 - VIII B 181/07
Zur Trennbarkeit von Tätigkeiten, wenn der Steuerpflichtige gegenüber seinem …
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 17.02.2006 - V B 103/05
USt: Abgrenzung selbstständige - nicht selbstständige Tätigkeit
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 15.09.2005 - V B 126/04
Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der EuGH oder der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 28.08.2006 - V B 180/05
Umsätze aus Saunabenutzung; verschärfende Rückwirkung wegen …
Das ist nur der Fall, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 07.09.2006 - V B 106/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, verspätet vorgelegte Vollmacht
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 23.08.2006 - V B 171/04
Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der EuGH oder der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI R 10/00, BFH/NV 2000, 1239; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 28.10.2005 - V B 99/04
Darlegung der Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der …
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH (…BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 2000 XI B 119/99, BFH/NV 2000, 1239;… vom 19. Mai 1995 III B 60/92, BFH/NV 1996, 74; vom 15. Juni 2000 XI B 71/99, BFH/NV 2000, 1180). - BFH, 04.12.2006 - VI B 87/06
NZB: Unterlassung von Angaben in der ESt-Erklärung, grobes Verschulden
- BFH, 16.11.2007 - X B 127/07
Keine Divergenz bei einem Subsumtionsfehler