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   BFH, 01.03.2000 - II B 89/99   

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https://dejure.org/2000,9186
BFH, 01.03.2000 - II B 89/99 (https://dejure.org/2000,9186)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2000 - II B 89/99 (https://dejure.org/2000,9186)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2000 - II B 89/99 (https://dejure.org/2000,9186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuer - Schenkungsteuertatbestand - Unzureichende Sachaufklärung - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.03.1993 - V B 165/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Abweichung des Urteils von einer Entscheidung

    Auszug aus BFH, 01.03.2000 - II B 89/99
    Soweit die Kläger eine Divergenzrüge gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erheben, ist bereits den Anforderungen des Abs. 3 Satz 3 der Vorschrift nicht genügt, weil die Kläger den von ihnen wiedergegebenen Rechtssätzen aus den zitierten Entscheidungen des BFH und des BVerfG keine davon abweichenden tragenden Rechtssätze aus dem Urteil des FG bzw. den in Bezug genommenen Einspruchsentscheidungen gegenübergestellt haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1993 V B 165/92, BFH/NV 1994, 378, sowie vom 10. August 1994 I B 243/93, BFH/NV 1995, 334).
  • BFH, 15.06.1994 - II B 172/93

    Rüge aufgrund mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung des

    Auszug aus BFH, 01.03.2000 - II B 89/99
    Auch diese Rüge ist nicht schlüssig, weil die Kläger nicht konkret dargelegt haben, dass das FG bei Prüfung der Klagebefugnis die dazu von ihnen vertretene Rechtsauffassung nicht zur Kenntnis genommen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 1994 II B 172/93, BFH/NV 1995, 131).
  • BFH, 06.07.1988 - II B 183/87

    Finanzgerichtsverfahren - Verfahrensfehler - Zustellung - Niederlegung

    Auszug aus BFH, 01.03.2000 - II B 89/99
    Bei der nach dieser Vorschrift erforderlichen Klagebefugnis handelt es sich um eine Sachentscheidungsvoraussetzung, deren fehlerhafte Beurteilung ungeachtet der Tatsache, dass sie den Inhalt der angefochtenen Entscheidung bildet, einen Verfahrensmangel darstellt (so Beschluss des erkennenden Senats vom 6. Juli 1988 II B 183/87, BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1991 - II B 71/91

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs und eine

    Auszug aus BFH, 01.03.2000 - II B 89/99
    b) Hinsichtlich der Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 FGO fehlt es an der schlüssigen Darlegung, dass das Urteil des FG auf dem Mangel beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. November 1991 II B 71/91, BFH/NV 1992, 261).
  • BFH, 10.08.1994 - I B 243/93

    Anforderungen an die Begründetheit einer Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 01.03.2000 - II B 89/99
    Soweit die Kläger eine Divergenzrüge gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO erheben, ist bereits den Anforderungen des Abs. 3 Satz 3 der Vorschrift nicht genügt, weil die Kläger den von ihnen wiedergegebenen Rechtssätzen aus den zitierten Entscheidungen des BFH und des BVerfG keine davon abweichenden tragenden Rechtssätze aus dem Urteil des FG bzw. den in Bezug genommenen Einspruchsentscheidungen gegenübergestellt haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1993 V B 165/92, BFH/NV 1994, 378, sowie vom 10. August 1994 I B 243/93, BFH/NV 1995, 334).
  • BFH, 01.02.1983 - VIII R 30/80

    Revision - Steuerherabsetzung - Steuerumgehung - Gestaltungsmöglichkeiten -

    Auszug aus BFH, 01.03.2000 - II B 89/99
    Aus dem von den Klägern angeführten Beschluss des BFH vom 1. Februar 1983 VIII R 30/80 (BFHE 138, 4, BStBl II 1983, 534) sowie der dort getroffenen Unterscheidung zwischen formeller und materieller Beschwer ergibt sich nichts anderes.
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