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   BFH, 15.03.2000 - I R 73/99   

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BFH, 15.03.2000 - I R 73/99 (https://dejure.org/2000,2635)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2000 - I R 73/99 (https://dejure.org/2000,2635)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2000 - I R 73/99 (https://dejure.org/2000,2635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaft mbH; Gesellschaftergeschäftsführer; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1245
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 11.12.1985 - I R 164/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Abgesehen davon kann die bloße Möglichkeit einer späteren Anpassung speziell bei Bestehen eines Beherrschungsverhältnisses schon deshalb nicht als ausreichende zeitliche Begrenzung angesehen werden, weil im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter nur klar und eindeutig im Vorhinein getroffene Abmachungen steuerlich zu berücksichtigen sind (Senatsurteile vom 11. Dezember 1985 I R 164/82, BFHE 146, 126, BStBl II 1986, 469; vom 15. Oktober 1997 I R 19/97, BFH/NV 1998, 746; Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 295, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1995 - I B 201/94

    Voraussetzung für eine steuerrechtliche Anerkennung von umsatzabhängigen

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Auch insoweit sind die für Umsatztantiemen geltenden Regeln (hierzu Senatsurteile in BFH/NV 1994, 124, in BFH/NV 1996, 508, und in BFHE 188, 61, BStBl II 1999, 321; Senatsbeschluss vom 28. September 1995 I B 201/94, BFH/NV 1996, 365) auf die Gewinntantieme übertragbar.
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 65/94

    Mitunternehmerstellung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Die angemessene Kapitalverzinsung ist deshalb als solche nicht geeignet, die Gewährung einer unüblich hohen Gewinntantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer als betrieblich veranlasst anzusehen (BFH-Urteile vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854, 857; vom 21. September 1995 IV R 65/94, BFHE 179, 62, BStBl II 1996, 66, 68).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 4/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Das gilt u.a. dann, wenn die zugesagte Tantieme sich auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550; vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Das gilt u.a. dann, wenn die zugesagte Tantieme sich auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550; vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).
  • FG München, 24.08.1999 - 7 K 4140/97

    Angemessene Gesellschafter-Geschäftsführer-Gewinntantiemen

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    In diesem Zusammenhang muss nicht im Einzelnen erörtert werden, ob und inwieweit eine an sich unüblich hohe Tantieme steuerlich deshalb anerkannt werden kann, weil der Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße von den Eigenschaften und Fähigkeiten des Geschäftsführers abhängt und der Kapitaleinsatz demgegenüber von nur untergeordneter Bedeutung ist (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 24. August 1999 7 K 4140/97, EFG 1999, 1248; Neyer, Deutsches Steuerrecht 1998, 229, 230).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
    Das gilt u.a. dann, wenn die zugesagte Tantieme sich auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550; vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 30.01.1985 - I R 37/82

    Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen

  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

  • BFH, 15.10.1997 - I R 19/97

    Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

  • FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96

    Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung; Verdeckte Gewinnausschüttung bei

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Die grundsätzliche --auch kurzfristige-- Kündbarkeit des Anstellungsvertrages lässt diese Beurteilung unberührt, wenn der Begünstigte --wie im Streitfall RS-- die GmbH als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer beherrscht und es letztlich in seinem Belieben steht, ob und wann die Vergütung ihrer Höhe und Zusammensetzung nach an die allgemein geltenden Regeln angepasst wird (vgl. insoweit bezogen auf die Aufbauphase einer Gesellschaft auch Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547, und I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245).
  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA

    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, eine angemessene Kapitalverzinsung als solche ohnehin nicht ausreichend, um eine ansonsten dem Fremdvergleich nicht entsprechende Vereinbarung als betrieblich veranlaßt anzuerkennen (BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).

    Auch insoweit sind nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, die für die Umsatztantiemen geltenden Regeln auf Gewinntantiemen übertragbar (vgl. BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).

    Allein das Bestehen der Kündigungsmöglichkeit ist mithin nicht geeignet, die Gesellschaft vor einer Gewinnabsaugung über diese Phase hinaus wirksam zu schützen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1245 ).

    Auf eine solche vertragliche Gestaltung hätte sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten gegenüber nicht eingelassen, auch nicht kurz nach der Gründung des Unternehmens (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1245 ).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Angesichts dessen hat der Senat es gerade in diesem Bereich seit jeher für erforderlich erachtet, dass Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer für Zwecke der Besteuerung einem Fremdvergleich unterzogen werden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547; vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245; vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342).
  • BFH, 16.11.2009 - I B 58/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Verfassungsverstoß

    Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Urteil des beschließenden Senats vom 15. Dezember 1999 I R 114/98 (BFH/NV 2000, 1245), das eine Bemessung der Kirchensteuer betrifft, die strukturell der hier in Rede stehenden ähnlich ist.
  • FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04

    Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger

    Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
  • BFH, 17.12.2003 - I R 16/02

    Gewinntantieme von mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft als

    Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, dass die Zahlung einer Gewinntantieme an einen Gesellschafter-Geschäftsführer in aller Regel vGA ist, soweit sich die Tantieme auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547; vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245; vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342).
  • FG Köln, 28.08.2009 - 13 K 4779/04

    Voraussetzungen für die entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über die

    Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen.
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 44/98

    Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten

    Eine über das übliche hinausgehende Gewinn-Tantieme kann steuerlich von vorne herein nicht anerkannt werden, wenn sie in zeitlicher Hinsicht nicht hinreichend begrenzt ist (BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).
  • FG Köln, 13.09.2001 - 13 K 8063/00

    Steuerliche Anerkennung von Teilen der Geschäftsführervergütung; Steuerliche

    Daher ist eine Umsatztantieme oder eine vergleichbare Vergütungsvereinbarung grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn sie auf die Aufbau- oder Umbauphase zeitlich begrenzt (z. B. durch eine Revisionsklausel oder durch eine zeitliche Beschränkung des Anstellungsvertrages) und der Höhe nach limitiert ist (vgl. hierzu auch zu einer unüblichen Gewinntantieme in der Aufbauphase BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05

    Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer

    Nach der Rechtsprechung des BFH dürften Tantiemeversprechen gegenüber einem oder mehreren Geschäftsführern grundsätzlich insgesamt den Wert von 50 % der Bemessungsgrundlage nicht übersteigen (BFH/NV 2000, 1245, BStBl 112004, 136).
  • FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die

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