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   BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99   

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https://dejure.org/2000,4144
BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99 (https://dejure.org/2000,4144)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2000 - IV B 64/99 (https://dejure.org/2000,4144)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2000 - IV B 64/99 (https://dejure.org/2000,4144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1329
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).

    Für den Bereich des gewerblichen Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, dass die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --unter Umständen auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146; Senatsurteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    c) Schließlich ist auch die von den Klägern gerügte Abweichung vom Senatsurteil vom 28. Januar 1988 IV R 2/85 (BFH/NV 1989, 580) nicht erkennbar.

    Schon aus diesem Grund ist nicht erkennbar, inwieweit das FG vom Senatsurteil in BFH/NV 1989, 580 abgewichen sein soll.

  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    Geschäftsbeziehungen mit mehreren, womöglich ständig wechselnden Kunden sprechen zwar im Allgemeinen für das erforderliche Teilhaben am Marktgeschehen, sind aber kein unerlässliches Erfordernis (BFH-Urteil vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798).
  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    Demgemäß ist auch der Verkauf von Wohnungen an Bekannte als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr angesehen worden (BFH-Urteil vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726).
  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    Nichts anderes gilt für den Verkauf an die bisherigen Mieter (BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522) oder an Angehörige (Senatsurteil in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463).
  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    b) Auch eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 14. März 1989 VIII R 373/83 (BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053) ist nicht ausreichend geltend gemacht und liegt offenkundig nicht vor.
  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    Abgesehen davon, dass der Senat die in diesem Urteil enthaltene Aussage später eingeschränkt hat (Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747), hat das FG im Streitfall nicht festgestellt, dass die Kläger den streitigen Grundbesitz vor der Umgestaltung in Eigentumswohnungen langjährig vermietet hätten.
  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

    Auszug aus BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
    Das Merkmal soll aus dem Begriff des Gewerbebetriebs Tätigkeiten ausklammern, die von Gewinnabsicht getragen, aber nicht auf Leistungs- oder Güteraustausch gerichtet sind (BFH-Urteil vom 9. Juli 1986 I R 85/83, BFHE 147, 245, BStBl II 1986, 851).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass der Kläger im Bedarfsfall die Wohnmobile auch an andere Personen zu verkaufen bereit gewesen wäre, wenn diese willens und in der Lage gewesen wären, den geforderten Kaufpreis zu zahlen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329, zum gewerblichen Grundstückshandel).
  • BFH, 22.10.2002 - X B 24/02

    Gewerblicher Grundstückshandel, Verkauf an Angehörige

    Entgegen der Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) weicht das angefochtene Urteil des FG nicht von den von ihm genannten Entscheidungen des BFH ab, wonach eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nur vorliegt, sofern die Grundstücke auch an andere Erwerber verkauft worden wären (BFH vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 22. November 1988 VIII R 184/84, BFH/NV 1989, 726; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, und vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329).

    Das FG kann die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auch dann bejahen, wenn es nicht zugleich positiv feststellt, dass der Steuerpflichtige bei Scheitern des Verkaufs an diesen Personenkreis anderweitig verkauft hätte (BFH in BFH/NV 2000, 1329).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass solche Grundstücke nicht in die Objektzählung einzubeziehen sind, die der Steuerpflichtige offensichtlich ohne Gewinnerzielungsabsicht erworben hat und --unentgeltlich oder teilentgeltlich-- veräußert (vgl. Entscheidungen vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053, unter 3.; vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599; vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946; in BFH/NV 2000, 1329; vom 23. Juli 2002 VIII R 19/01, juris Nr: STRE200250865, im letzteren Fall hatte das Teilentgelt die Herstellungskosten der Wohnung zuzüglich des Einlagewerts des anteiligen Grund und Bodens --Selbstkosten-- nicht erreicht).

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung

    Zu Recht hat das FG hierbei die teilentgeltliche Veräußerung der ETW Nr. 3 an den Sohn unberücksichtigt gelassen, da --wie zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig-- das Teilentgelt die Herstellungskosten dieser Wohnung zuzüglich des Einlagewerts des anteiligen Grund und Bodens (Selbstkosten) nicht erreicht hat und die Eheleute X somit --bezüglich des Verkaufs von ETW Nr. 3-- ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt haben (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599; vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946; vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

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  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Eine solche Überprüfung ist allenfalls im Rahmen der zugelassenen Revision und auch dort nur in begrenztem Umfang möglich (s. etwa Senatsbeschluss vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

    Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kann auch dann zu bejahen sein, wenn nicht zugleich positiv festgestellt werden kann, dass der Steuerpflichtige bei Scheitern des Verkaufs an diesen Personenkreis anderweitig verkauft hätte (BFH-Beschluss vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329 ).
  • BFH, 16.10.2001 - X R 128/97

    Erledigung des Rechtsstreits - Kostenentscheidung - Hauptsachenerledigung -

    * Nicht zu beanstanden ist auch die materiell-rechtliche Gesamtwürdigung des Streitfalls, vor allem auch die Bejahung der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr i.S. des § 15 Abs. 2 EStG, obwohl die Verkaufsabsicht nur einem begrenzten Personenkreis bekannt war (BFH in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; BFH-Beschluss vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329, m.w.N.).
  • FG Köln, 01.12.2004 - 11 K 1103/99

    Zur Gewinnerzielungsabsicht bei fehlendem Veräußerungsgewinn und zur

    Hiervon ist unter normalen Umständen auszugehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.03.2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner

    Die Klägerin hat ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses am Markt erbracht und diese für Dritte äußerlich erkennbar angeboten (BFH-Beschluss vom 21.März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329 m.w.N.; BFH-Urteil vom 22.Januar 2003 X R 37/00, BStBl II 2003, 464).
  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99

    Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme eines Wirtschaftsprüfers nach § 69 AO

    Voraussetzung für eine zusprechende Billigkeitsentscheidung in diesem Sinne wäre, dass der Beigeladene den Obsiegenden unterstützt hat (BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 und vom 4. Mai 2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1329 ).
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